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darf sie das geld für Januar von der Arge behalten?

Frage von SunnyxD SunnyxD

huhu ihr lieben

hab gerade ne Diskussion mit ner Freundin und zwar lebt sie seit Jahren von hartz4. heute hat sie mir erzählt das sie seit 1 monat bei ner arbeit probe arbeiten tut! der agre hat sie davob nichts gesagt!

hätte sie doch aber tun müssen oder? Nun hat sie ein Arbeitsvertrag bekommen ab januar bekommen!

also geht sie jetzt ab Januar vollzweit für 1300euro im monat arbeiten! damit ist sie von der arge ja weg!

so nun sind wa unterschiedliche meinungen!

ihr gehalt bekommt sie wohl ende des monats also ende Januar für den Monat Januar!

ihr hartz4 lebensunterhalt hat sie jetzt auch Für Januar bekommen!

So sie ist der meinung das sie das geld von der Arge behalten darf!

und ich bin der Meinung das sie es zurücküberweisen muss, weil sie ja ab Januar einen festen Arbeitsvertrag hat und auch Lohn für Janaur bekommt..

wer von uns beiden hat nun recht??

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Antworten (10)

  • 5
    Antwort von ivonne82 ivonne82

    bekommt sie den lohn im januar, muss sie die leistung für januar auch der arge zurück zahlen. bekommt sie den ersten lohn erst im februar,ist sie im januar noch bedürftig und muss die leistung für januar nicht zurück zahlen. entscheident ist nicht der tag der arbeitsaufnahme, sondern der tag des geldeingangs!!!

    Kommentar von Claud18 Claud18Claud18

    stimmt genau.

  • 4
    Antwort von amdros amdros

    Natürlich muß sie es zurück zahlen wenn es für Januar von der Arge schon gezahlt wurde. Ist es aber sicher.. soweit ich weiß, wurde das Geld doch immer erst rückwirkend gezahlt, oder bin ich da im Irrtum?

    Kommentar von letiki05 letiki05letiki05

    Sie muss es nur dann zurückzahlen, wenn die erste Lohnzahlung noch im Januar auf dem Konto gutgeschrieben wird, ansonsten nicht.

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    Ich habe zum Glück keine Erfahrungen damit, hatte eben nur mal gehört, daß es rückwirkend gezahlt wird..darum auch so in meine Antwort eingebaut.

  • 3
    Antwort von letiki05 letiki05

    Lauter falsche Antworten. Es hat nichts damit zu tun, ab wann der AV gilt, sondern wann das erste Gehalt gezahlt wird, es gilt das Zuflussprinzig. Sie muss dann die erste Lohnabrechnung und einen Nachweis, wann es auf dem Konto war, einreichen. Wird es noch im Januar gebucht, muss sie es zurückzahlen. Wenn es im Februar auf ihrem Konto ankommt, kann sie die Januar-Leistungen behalten.

    Kommentar von GreifeldIT GreifeldITGreifeldIT

    stimmt genau

  • 2
    Antwort von DerTroll DerTroll

    Sie bekommt ein Gehalt ab Januar. Damit steht ihr für Januar auch kein Geld mehr von der arge zu. Es kann natürlich zu einem Engpaß kommen, wenn sie Geld bisher am Monatsanfang bekommen hat und jetzt erst am Monatsende. Aber das muß sie halt überstehen. Und im übrigen muß sie alles der Arge mitteilen. Auch, daß sie irgendwo schon auf Probe arbeiten konnte!

    Kommentar von letiki05 letiki05letiki05

    Sie muss es nur dann zurückzahlen, wenn die erste Lohnzahlung noch im Januar auf dem Konto gutgeschrieben wird, ansonsten nicht.

    Kommentar von SunnyxD SunnyxDSunnyxD

    dankeschöön euch allen. ich wusste doch das ich recht habe. wünsche euch allen einen guten rutsch ins neue jahr

  • 2
    Antwort von bitmap bitmap

    Da ALG II im voraus gezahlt wird, wird sie das Geld für Januar dann zurück zahlen müssen.

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    aha, dann ist meine Antwort also doch nicht richtig, dachte es wird rückwirkend gezahlt!!

    Kommentar von GreifeldIT GreifeldITGreifeldIT

    Seit wann werden SGBII-Leistungen im vorraus gezahlt? Bei SGBIII-Leistungen ist dem so, aber SGBII immer rückwirkend

    Kommentar von letiki05 letiki05letiki05

    Genau andersrum. Alg2 im Voraus, Alg1 rückwirkend.

    Kommentar von Claud18 Claud18Claud18

    Seit ihrer Einführung 2005.

  • 0
    Antwort von GreifeldIT GreifeldIT

    Das Geld für Januar kann sie behalten, denn SGB II Leistungen werden immer Rückwirkend bezahlt. Also um es zu vereinfachen: Das Geld für Januar ist eigentlich für den verg. Dezember.

    Wenn jemand also zum 1.1.2011 anfäng zu arbeiten, hätte er ja auch 1 Monat kein Geld, da das Gehalt für Januar ja erst im Februar auf das Konto überwiesen wird.

    Ab Februar steht ihr jedoch definitv kein Geld mehr zu. bzw. das wäre bei 1300 Brutto zu prüfen, ist eigentlich auch sehr einfach. 1300 brutto sind netto ca. 950-1000 netto. Abzgl. der "Werbungskosten" und der Freibeträge könnte sogar noch Geld von der ArGe dazukommen.

    Kommentar von letiki05 letiki05letiki05

    Alg2-Leistungen werden im Voraus, also für den nächsten Monat gezahlt.

    Kommentar von GreifeldIT GreifeldITGreifeldIT

    falsch, alg1 leistungen werden im voraus bezahlt, alg2 rückwirkend

    Kommentar von Claud18 Claud18Claud18

    Genau umgekehrt ist es der Fall! Deshalb gab es ja bei der Einführung von ALG II die Diskussionen, ob man für den Januar 2005 überhaupt ALG II zahlen solle, da die Leute in diesem Monat ja noch rückwirkend entweder ALG I oder die alte Arbeitslosenhilfe für Dezember 2004 erhielten. Nach Protesten wurde das ALG II dann doch schon für Januar 2005 gezahlt - und zwar am Monatsanfang. Also - Sie können den Betroffenen ruhig glauben. Diese wissen, in welchem Rhythmus sie ihr Geld bekommen!

  • 0
    Antwort von Midgarden Midgarden

    Das Geld an die ARGE muß zurückgezahlt werden - bekommen hat sie das ja in der Annahme, daß sie dann kein eigenes Einkommen hat.

    Kommentar von letiki05 letiki05letiki05

    Sie muss es nur dann zurückzahlen, wenn die erste Lohnzahlung noch im Januar auf dem Konto gutgeschrieben wird, ansonsten nicht.

  • 0
    Antwort von immerso immerso

    sie "muß" es nicht zurückzahlen....aber die arge wird es ZURÜCKFORDERN

    Kommentar von Midgarden MidgardenMidgarden

    Doch - sie muß: bei der Antragstellung unterschreibt sie eine entsprechende Erklärung, daß sie Änderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen sofort anzeigen und Überzahlungen erstatten muß

    Kommentar von letiki05 letiki05letiki05

    Sie muss es nur dann zurückzahlen, wenn die erste Lohnzahlung noch im Januar auf dem Konto gutgeschrieben wird, ansonsten nicht.

  • 0
    Antwort von J3ssic4 J3ssic4

    sie bekommt ja vom dezember das anfang januar da ist alles rechtens aber sie darf halt nichtmehr für januar bekommen weil sie ja ab da dann schon arbeit hat und sie muss umgehend das amt informieren ansonsten kann sie sich richtig auf ärger gefasst machen

    Kommentar von Midgarden MidgardenMidgarden

    Falsch - sie bekommt das Geld im Vorraus, also Ende Dezember für Januar

    Kommentar von GreifeldIT GreifeldITGreifeldIT

    So ein Quatsch SGB II wird IMMER rückwirkend bezahlt, also ende Dezember für Dezember, ende Januar für Januar... etc

    Kommentar von baerlin1978 baerlin1978

    @ GreifeldIT: Informiere Dich mal besser, bevor Du hier falsche Informationen abgibst! ALGII wird im Voraus gezahlt! ALGI aber rückwirkend!

    Mir selber ist es im Juli 2009 so ergangen. Mein Arbeitsvertrag begang am 01.Juli 2009, die erste Gehaltszahlung kam dann am 27. Juli 2009 und ich musste dann dem Jobcenter das Geld für den Juli zurückzahlen.

    @SunnyxD: Wann hat sie denn ihre erste Gehaltszahlung bekommen? Ich hoffe das sie die erst im Februar bekommen hat.

    Kommentar von letiki05 letiki05letiki05

    Sie muss es nur dann zurückzahlen, wenn die erste Lohnzahlung noch im Januar auf dem Konto gutgeschrieben wird, ansonsten nicht.

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    Antwort von TwoDelta TwoDelta

    Du hast Recht, ausserdem begeht sie eine Ordnungswidrigkeit und sie gehört angezeigt. Die verprasst immerhin unser Steuergeld. Also melde die beim Amt, die verdient doch genug und wusste, dass sie arbeiten wird, hätte sie was weglegen müssen oder Übergangsgeld beantragen, so ist das Betrug.

    Kommentar von GreifeldIT GreifeldITGreifeldIT

    wenn man keine Ahnung hat...

    Wo es hier Probleme geben könnte wäre die nicht gemeldete Probearbeitszeit. Und evtl. die Überprüfung, ob es in der Zeit schon zu irgendwelchen Auszahlungen seitens des AG kam.

    Wenn nicht, nun ja sie ist jetzt erstmal aus dem Leistungsbezug, also ist soweit alles i. O.

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