Darf sie auf den Titel bestehen?
Hallöchen,
Nur eine kurze Frage.
Darf meine Chefin auf ihren "von" im Namen bestehen oder nicht? Sie wurde nämlich sehr garstig als ich sie gestern einfach mit ihrem Nachnamen angesprochen habe ohne das "von" zu verwenden.
Ich denke nein weil wir ja in Deutschland keine Monarchie haben und der Name eh nur angeheiratet ist.
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2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Müssen tut man nicht, aber diese Dame scheint sich wohl am Titel aufzugei.len! Sie hat ja nur durch Heirat diesen Titel bekommen! Sag es ihr halt, damit sie dich in Ruhe läßt! Solche Leute haben einfach nur ein mickriges Ego, welches sie über Titel definieren müssen!
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Natürlich kann sie darauf bestehen.
Es ist Teil ihres eingetragenen Nachnamens und der sollte bitteschön vollständig und korrekt ausgesprochen werden.
Kommentar von OnkelBerniOnkelBerni 03.11.2010Deine Antwort ist absolut richtig !!!
Ich wundere mich über einige andere (falsche) Antworten hier.
Kommentar von mbmamambmama 03.11.2010Servus Herr von Bernstorffi grins
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4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
du meinst das "von" im namen, praktisch wie früher bei adeligen? das ist KEIN titel sondern teil des namens...
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Antwort von LadyGoalix 03.11.20102 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
da das von ein teil ihres namens ist, gehört ist dazu und kann nicht einfach fallen gelassen werden. es ist auch egal ob es angeheiratet ist oder nicht. es ist ein teil von ihr. man kann ja auch nicht einfach mal ein ohr weg nehmen. nur mal so als beispiel... ihr verhalten hatte auch nix mit ego oder so zu tun. wie würdest du es denn finden wenn man 3 buchstaben einfach aus deinem namen nimmt.. würdest ja auch nicht mal so locker weg stecken. sie heißt halt so und du musst es berücksichtigen. entschuldige dich bei freundlich und versichere das es davon kein zweites mal gibt. dann ist doch alles geritzt.
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Wenn Du mit Nachnamen "Müller-Niederbach" heißt, hast Du ein Anrecht, mit vollem Nachnamen (nicht einfach "Müller" oder "Niederbach" angesprochen zu werden.
Adelsprädikate (von/zu) sind normale Namensbestandteile. Wenn also jemand "zu Hohenschönhausen" heißt, dann ist das komplett sein Nachname.
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
das hat doch mit Monarchie nichts zu tun wenn sie es möchte ,mach es es ist ein Teil ihres Namens
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Darauf kann sie betehen.Ein Fremder weiß ja auch nicht ,daß der Titel angeheiratet wurde.
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wenn sie es will tu es einfach
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Ja, Chefinnen dürfen das. Sich wegen sowas mit der Chefin anzulegen ist echt dumm, sorry.
Kommentar von SylarXYZSylarXYZ 03.11.2010Wer sagt das ich mich mit ihr angelegt habe? oO
jenau
wie die anderen es unten schon richtig schreiben. Das 'von' ist ein Teil des Namens und damit ist der Anspruch berechtigt. Was anderes ist es mit Titeln wie Herzog oder Baron.
wenn ich richtig informiert bin, gilt Artikel 109 III 2 der Weimarer Verfassung als "einfaches" Bundesrecht noch fort; Titel dürfen demnach nicht mehr verliehen werden, sondern sind Teil des Namens, also nicht nur das "von" sondern auch "Freiherr, Baron, Herzog etc."; die (wenigen) Adligen, die ich selbst kenne, melden sich z.B. am Telefon nur ohne "von";
@pierrott Diese Antwort ist dumm und falsch.
Ja so ist das halt, Freundschaften muß man sich erarbeiten, den dummen Neid bekommt man so!