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Darf sie auf den Titel bestehen?

Frage von SylarXYZ SylarXYZ

Hallöchen,

Nur eine kurze Frage.

Darf meine Chefin auf ihren "von" im Namen bestehen oder nicht? Sie wurde nämlich sehr garstig als ich sie gestern einfach mit ihrem Nachnamen angesprochen habe ohne das "von" zu verwenden.

Ich denke nein weil wir ja in Deutschland keine Monarchie haben und der Name eh nur angeheiratet ist.

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Antworten (9)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von pierrot1906 pierrot1906

    Müssen tut man nicht, aber diese Dame scheint sich wohl am Titel aufzugei.len! Sie hat ja nur durch Heirat diesen Titel bekommen! Sag es ihr halt, damit sie dich in Ruhe läßt! Solche Leute haben einfach nur ein mickriges Ego, welches sie über Titel definieren müssen!

    Kommentar von gibtsdochnich gibtsdochnichgibtsdochnich

    jenau

    Kommentar von ovl1104 ovl1104

    wie die anderen es unten schon richtig schreiben. Das 'von' ist ein Teil des Namens und damit ist der Anspruch berechtigt. Was anderes ist es mit Titeln wie Herzog oder Baron.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    wenn ich richtig informiert bin, gilt Artikel 109 III 2 der Weimarer Verfassung als "einfaches" Bundesrecht noch fort; Titel dürfen demnach nicht mehr verliehen werden, sondern sind Teil des Namens, also nicht nur das "von" sondern auch "Freiherr, Baron, Herzog etc."; die (wenigen) Adligen, die ich selbst kenne, melden sich z.B. am Telefon nur ohne "von";

    Kommentar von Tristanian TristanianTristanian

    @pierrott Diese Antwort ist dumm und falsch.

    Kommentar von pierrot1906 pierrot1906pierrot1906

    Ja so ist das halt, Freundschaften muß man sich erarbeiten, den dummen Neid bekommt man so!

  • 12
    Antwort von mbmama mbmama

    Natürlich kann sie darauf bestehen.

    Es ist Teil ihres eingetragenen Nachnamens und der sollte bitteschön vollständig und korrekt ausgesprochen werden.

    Kommentar von OnkelBerni OnkelBerniOnkelBerni

    Deine Antwort ist absolut richtig !!!

    Ich wundere mich über einige andere (falsche) Antworten hier.

    Kommentar von mbmama mbmamambmama

    Servus Herr von Bernstorffi grins

  • 4
    Antwort von m0belix m0belix

    du meinst das "von" im namen, praktisch wie früher bei adeligen? das ist KEIN titel sondern teil des namens...

  • 2
    Antwort von LadyGoalix LadyGoalix

    da das von ein teil ihres namens ist, gehört ist dazu und kann nicht einfach fallen gelassen werden. es ist auch egal ob es angeheiratet ist oder nicht. es ist ein teil von ihr. man kann ja auch nicht einfach mal ein ohr weg nehmen. nur mal so als beispiel... ihr verhalten hatte auch nix mit ego oder so zu tun. wie würdest du es denn finden wenn man 3 buchstaben einfach aus deinem namen nimmt.. würdest ja auch nicht mal so locker weg stecken. sie heißt halt so und du musst es berücksichtigen. entschuldige dich bei freundlich und versichere das es davon kein zweites mal gibt. dann ist doch alles geritzt.

  • 1
    Antwort von outfreyn outfreyn

    Wenn Du mit Nachnamen "Müller-Niederbach" heißt, hast Du ein Anrecht, mit vollem Nachnamen (nicht einfach "Müller" oder "Niederbach" angesprochen zu werden.

    Adelsprädikate (von/zu) sind normale Namensbestandteile. Wenn also jemand "zu Hohenschönhausen" heißt, dann ist das komplett sein Nachname.

  • 1
    Antwort von schildi schildi

    das hat doch mit Monarchie nichts zu tun wenn sie es möchte ,mach es es ist ein Teil ihres Namens

  • 0
    Antwort von steini1 steini1

    Darauf kann sie betehen.Ein Fremder weiß ja auch nicht ,daß der Titel angeheiratet wurde.

  • 0
    Antwort von magicheight magicheight

    wenn sie es will tu es einfach

  • 0
    Antwort von SchnuBee SchnuBee

    Ja, Chefinnen dürfen das. Sich wegen sowas mit der Chefin anzulegen ist echt dumm, sorry.

    Kommentar von SylarXYZ SylarXYZSylarXYZ

    Wer sagt das ich mich mit ihr angelegt habe? oO

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