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Darf sich mein Sohn mit einer Vollmacht , aber ohne mein Wissen,von meinem Konto bereichern?

gefragt von hedi2008 am 06.06.2008 um 17:54 Uhr

Ich bin 90 Jahre alt und auf gewisse leichte Erledigungen meines Sohnes angewiesen.Mein Sohn hat sich einfach mal 60.000€ von meinem Konto, für das er eine Vollmacht hatte, abgehoben. Leider habe ich das erst jetzt von der Bank erfahren. Kann ich meinen Sohn auffordern, mir das Geld zurückzugeben? Oder muß ich dafür rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen? Wie sehen die Chancen aus? Mein Sohn hat einen gutbezahlten Job. Muß er das Geld auch im Todesfall zurückzahlen, damit meinen anderen Erben auch etwas bekommen?

Wäre für jegliche Tips sehr dankbar.

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Veruntreuung von Geldern x 1

Knowledge
beantwortet von Knowledge am 6. Juni 2008 18:08
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Ich definiere die Konto-Vollmacht deines Sohnes so, dass er damit nach BGB § 677 ff im Sinne der "Geschäftsführung ohne Auftrag" für dich Geschäfte erledigen darf (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%BChrungohneAuftrag ). Wichtig dabei ist, dass die Geschäfte dem Willen des Geschäftsherrn (also dir) entsprechen. Das ist im vorliegenden Fall nicht so. Natürlich muß er dir dann dein Geld zurückgeben. Am besten schickst du ihn mal zu einem Anwalt, damit er sich den Sachverhalt gem. § 677 BGB erklären lässt. Und: es ist immer noch dein Geld; daraus ergint sich deine Verfügungsgewalt darüber. Übrigens muss ich Miss Marple beipflichten: Ich finde es toll, dass du mit modernen Kommunikationsmedien mit 90 noch so gut abeiten kannst. Kompliment! Ich wünsche, ich bin in deinem Alter auch noch so fit.

Kommentar von 3be54e58336d9b3050609a02bdcc014dsmallsabrinakimberly am 6. Juni 2008 18:34

Tolle Antwort KNOWLEDGE. Ich hoffe, auch irgendwann mal ganz oben auf der Topliste zu stehen :-)

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 6. Juni 2008 18:38

Danke, Sabrina....verbeugt. Wenn Wolf die Antwort noch verifizierte und validierte, wäre sie beinahe perfekt...ggg.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 6. Juni 2008 17:59
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Er darf es mit der Vollmacht zunächst einmal abheben.

Eine andere Frage ist, zu welchem Zweck. Ob und inwieweit ein Rückforderungsanspruch besteht, richtet sich nach verschiedenen Faktoren, die hier nicht beantwortet werden können.

Im Todesfalle wird das Geld normalerweise der Erbmasse zugerechnet, aber auch hier kann es fallbezogen abweichungen geben.

Im Zweifel Anwalt.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 6. Juni 2008 18:15

Wolf, eine ernstgemeinte Frage: Kann man die Sache unter dem § 677 BGB "subsumieren"?

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 6. Juni 2008 19:05

Sehe hier keine GoA. Es fehlt, so wie die Sache geschildert wurde, der Geschäftsführungswille.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 6. Juni 2008 19:36

Danke, Wolf.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 6. Juni 2008 17:57
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Dein Sohn hat zwar eine Kontovollmacht und kann damit Bankgeschäfte für Dich erledigen. Es ist allerdings damit nicht sein Geld und hebt er es ab ist das Diebstahl.

Du solltest Ihn dringend auffordern das Geld wieder zurück zu zahlen.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 6. Juni 2008 19:06

Diebstahl eher nicht, wohl aber möglicherweise Unterschlagung. Aber eigentlich gibt der Sachverhalt dafür zuwenig her.


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 6. Juni 2008 18:01
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Du hättest die Bankvollmacht begrenzen sollen, dann hätte so etwas nicht passieren können.

Ich kenne den Text der Vollmacht nicht, aber ich nehme einmal an, dass sie sich nur auf die Erledigungen deiner Bankgeschäfte bezieht.

Das würde keinesfalls beinhalten daß sich dein Sohn an deinem Vermögen bereichern darf.

Ich würde umgehend die Rückzahlung verlangen, ansonsten einen Rechtsbeistand aufsuchen.


anonym
beantwortet von Tigerauge am 6. Juni 2008 17:58
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Mit der Vollmacht darf er das wohl leider schon, außer sie ist auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Es ist moralisch nicht in Ordnung, dass er das ohne das Wissen des Eigentümers tut, vor allem in dieser Höhe. Ich würde mit ihm sprechen, bevor man rechtliche Schritte einleitet. Möglicherweise hat er es ja besser angelegt und hat eine gute Erklärung für sein Verhalten.


Marple
beantwortet von Marple am 6. Juni 2008 17:57
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Erst mal Kompliment, wenn Du mit 90 noch so fit am PC bist;-))

kannst Du nicht mit Deinem Sohn reden????

Dann war die Vollmacht wohl ein Fehler.

Wenn er die alleinige Vollmacht hat, kann er genauso über das Konto verfügen wie Du.

Im Erbfall müssten die Geschwister an ihn herantreten und beweisen, dass das Geld vom Vater ist und ihre Rechte ggf. einklagen.

Bevor es so weit kommt, würde ich aber versuchen die Sache zu klären und aus der Welt zu schaffen.

Die Vollmacht auf jeden Fall sofort zurücknehmen!

Kommentar von E16fc0ae0ec8538d5a035808d73ea60esmallsuperkorrekt am 6. Juni 2008 18:31

bzgl.die vollmacht sofort zurücknehmen DH denn was man einmal macht in dieser größenordnung das macht man auch zweimal bzws.gar nicht erst soweit kommen lassen.er hätte ihn ja auf jedenfall vorher informieren müssen.bei so einer summe gibt s da keine ausrede.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 6. Juni 2008 18:08
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Du kannst den Sohn freilich auffordern, das Geld zurückzugeben. Nur hat er das ja bestimmt nicht genommen, um es unter die Matratze zu legen! Und wenn er davon noch etwas hat, wird er es nicht zurückgeben wollen. Ich fürchte ohne rechtliche Schritte, wirst Du da keinen Erfolg haben.


Medard
beantwortet von Medard am 6. Juni 2008 17:57
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Ist die Vollmacht irgendwie begrenzt? Also zum Beispiel das er nur einen gewissen Betrag abheben darf, oder das Geld nur in ihrem Sinn verwenden darf. Wenn nicht fürchte ich sind ihm mit einer Vollmacht keine Grenzen gesetzt. Alles Gute und liebe Grüße Medard


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