Wir haben ein Haus in einer Zwangsversteigerung erworben. Der Alteigentümer weigerte sich bisher auszuziehen. Morgen soll die Räumung stattfinden. Der Alteigentümer stellte am Montag einen Räumungsschutzantrag, der vom Amtgericht abgelehnt wurde. Daraufhin legte er Beschwerde ein, auch diese wurde abgewiesen. Heute legte er Beschwerde bei der nächsten Instanz ein, hier das Landesgericht. Auch hier wurde diese Beschwerde abgewiesen. Sowohl der Beschluss des Amtsgerichtes als auch der Beschluss des Landesgerichtes liegen uns vor. Nun will die Verbandsgemeinde den Alteigentümer "zurück einweisen". Darf sich die Gemeinde gegen den Beschluss der Gerichte stellen?
Darf sich Gemeinde dem Beschluss eines Gerichtes wiedersetzen?
Antworten (2)
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hoewa14hoewa14
Wenn auch UNVERSTÄNDLICH aber dennoch KANN die Gemeinde SELBSTVERSTÄNDLCIH den Alteigentümer in die Wohnung EINWEISEN!!!
Setzt allerdings voraus, das dann die Gemeinde die anfallende Miete dann an den Eigentümer zahlt.
Wenn demnach die Gemeinde KEINEN geeigneten Wohnraum für den Alteigentümer gefunden hat, dann, ja dann wird es wohl so geschehen.
Jede, aber jede Gemeinde KANN auch JEDE leer stehende Wohnung beschlagnahmen und IRGEND JEMANDEN dort einweisen. Passiert zwar selten ist aber dennoch möglich.
Es wird in etwa wie folgt ab gehen: Der Gerichtsvollzieher wird einen Stuhl vor die Türe setzen und der Beauftragte der Gemeinde wird diesen dann wieder in die Wohnung/Haus hinnein tragen.
Dadurch ist Einerseits die Räumung -Stuhl vor die Tür setzen- aber auch die Einweisung, -indem DIE GEMEINDE den Stuhl wieder hinnein setzt-, erfolgt.Es soll mit einem derartigen Verfahren die Obdachlosigkeit verhindert werden. Wird sicher für Sie nicht tröstlich sein. Wenn eine Gemeinde aber den Gerichtsvollzieher darüber informiert hat stellt sich die Frage, ob der nicht von sich aus die Räumung aussetzt.
Sie werden es abwarten müssen, bis die Gemeide oder der Alteigentümer einen Wohnungsersatz gefunden hat. Bei einem EINGESCHRÄNKTEN Wohnungsmarkt kann sich das aber auch hinziehen.
Viel Erfolg für die Zukunft.
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myerscolamyerscola
natürlich nicht, sonst könnten wir die Gerichte abschaffen und die Bürgermeisten entscheiden alles je nach Lage der Schwarzgeldzahlung.
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biewi1 Das ist es ja, was ich nicht verstehe. Lt. Verbandsgemeinde darf der Alteigentümer vorerst im Haus bleiben weil sie für ihn keine Unterkunft gefunden haben.
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myerscolamyerscola Ohne Anwalt ist das sicher schwierig, ich würde jetzt von einem Anwalt den Gerichtsvollzieher losschicken und die Räumung durchziehen.
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biewi1 Alles schon erledigt..... nur ausgerechnet heute war unser Anwalt bei Gerichtsterminen und überhaupt nicht erreichbar. Das Ganze geht ja schon seit April. Morgen früh um 8.00 Uhr soll die Räumung sein, jedoch soll der beauftragte Gerichtsvollzieher von der Verbandsgemeinde bereits benachrichtigt worden sein, das eine Zurück Einweisung stattfindet. Das alles hat sich heute Nachmittag erst ergeben und dann auch noch so spät, das ich keine Möglichkeit hatte irgend jemanden an einen von beiden Gerichten zu erreichen.
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hoewa14hoewa14 Das ist dummes Geschwätz
Du hast (leider) Recht gehabt. Heute Morgen war die Räumung. Die haben tatsächlich das Haus geräumt und den Alteigentümer im Haus belassen-vorerst bewilligt bis Ende November!!!! Bei uns in der Gegend gibt es nachweislich einen sehr hohen Wohnungsleerstand, es wäre was zu finden gewesen. "Es will ihn keiner haben, wo soll ich denn mit ihm hin" war nur eine unbegreifliche Antwort von dem Mitarbeiter der Verbandsgemeinde. Mein Anwalt arbeitet auf Hochtouren.
Es wird und SOLLTE darauf hinauslaufen, das S I E sich auf die Suche nach einer Ersatzwohnung machen.
Bitte folgendes berücksichtigen!!! Wenn die Familie/Alteigentümer "in Arbeit" stehen sollte, bitte die Entfernung zur Arbeit dabei berücksichtigen. Übrigens, es kann JEDER sich den MITTELPUNKT DES LEBENS, also die Wohnung SELBST aussuchen, also bestimmen in welchem Ort man leben möchte.
Erwarten Sie KEINE großartige Hilfe von der Gemeinde. Es sei denn, die Wohnkosten sind ERHEBLICH höher, wie bei einer entsprechend und ANGEMESSENEN Wohnung für den Alteigentümer.
Übrigens, S I E bestimmen die Miethöhe, gemessen an der örtlichen Mietobergrenze. UND!!! bei entstehenden MIETSCHÄDEN haftet die GEMEINDE!!!.