Darf sich ein Makler rein auf das erhaltene Exposé verlassen, ohne sich selber ein Bild von dem Objekt gemacht zu haben? Ein Freund von mir hat vom Makler (der gut Geld verlangt) nämlich ein Objekt genannt bekommen, das überhaupt nicht zu seinen Vorgaben passt und der Makler hat sich nur auf die Unterlagen verlassen, die er bekommen hatte. Wie ist die Rechtslage?
Antworten (2)
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andreas48andreas48
es sollte zur Selbstverständlichkeit gehören, dass ein Expose nur ein Teil eines Objektes ist und das der Makler der dieses Objekt verkaufen will und soll, sich gefälligst ein eigenes Bild seiner Objekte machen muss..
ob das allerdings rechtlich auch so untermauert ist, das weis ich nun nicht..
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AndreF Normalerweise erhält der Makler Angaben, Preise, Flächen und Nebeninformationen vom Eigentümer direkt und ist nicht für Fehlinformationen durch den "Auftraggeber" haftbar.
So wie ich den Text verstehe, ist es bei Ihrem Bekannten nicht zu einen Vertragsabschluss gekommen, so dass eine Haftung von Anfang an ausgeschlossen ist, da eine Verletzung eines Vertrages oder einer Bestimmung kein Nachweis erbracht werden kann.
Es ist also dem Makler nicht vorzuwerfen, dass er sich auf die Angaben des Eigentümers oder eines bereits bestehenden Exposés verlässt.
Fazit: Rein aus der Sicht, dass es ein Angebot auf eine Nachfrage ist, kann man dem Makler nichts vorwerfen. Würde der Makler allerdings ihm vorliegende Informationen unterschlagen um ein Objekt zu vermarkten, so kann man hier dagegen vorgehen.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Prospekthaftung ins Spiel kommt, sobald der Makler das Exposé benutzt, um für das Objekt zu werben.