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darf sich ein kiga weigern eine kündigung 1 1/2 monate vor einschulung anzunehmen?

Frage von bigmama80 bigmama80

hallo

meine tochter kommt dieses jahr in die schule (mitte september) und ich möchte schon zum 31.07 den platz kündigen da ich es nicht einsehe den monat august noch zu zahlen wo 3 wochen ferien sind und der kiga geschlossen ist. darf sich die leiterrin des kindergartens weigern die kündigung anzunehmen mit der begründung "wir möchten ja auch urlaubsgeld haben". die frauen im kiga leisten viel das sehe ich ein und das sie mehr lohn möchten befürworte ich auch aber es ist doch mein recht den kiga-platz so zu kündigen wie ich es möchte oder nicht?

danke schonmal für eure antworten

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Antworten (2)

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    Antwort von sumsemann sumsemann

    Rein rechtlich gesehen wird der Kindergartenbeitrag für das Jahr bezahlt, allerdings meistens in einer monatlichen Zahlweise. Die Ferien müssen mitbezahlt werden, da diese Zeiten in der Pauschale enthalten sind. Wegen der Planungsicherheit ist in den meisten Verträgen entweder eine Kündigungsfrist enthalten oder es steht dort der Passus "zum Ende des Kindergartenjahres". Das solltest du nochmal nachsehen, denn bei uns endet das Kindergartenjahr zum 31.7.2010. Endet es laut Vertrag am 31.8.2010, darf sich die Kindergartenleiterin weigern, die Kündigung anzunehmen. Wäre es mitten im Kindergartenjahr bestünde evtl. noch die Möglichkeit, dass den Platz ein Nachrückerkind übernimmt. Das wird aber im letzten Monat, in dem auch noch der Kindergarten geschlossen ist, unmöglich sein. Der Spruch der Leiterin ist zwar etwas ungeschickt, aber sie hat im Grunde recht: Die Erzieher/-innen werden nicht nach Stunde bezahlt, sondern bekommen auch in den Monaten mit Ferien ihr Gehalt.

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    Antwort von fairBerater fairBerater

    Du hast Recht! Die Kündigung ist von der Leiterin anzunehmen. Du hast einen Vertrag, in welchem Kündigungsfristen geregelt sind. Wenn Du diese einhältst, ist die Kündigung entsprechend wirksam. Wenn die Leiterin der Einrichtung sich so seltsam verhält, leite Deine Kündigung doch einfach dem Träger des Kindergartens zu! Den Vertrag hast Du ja wahrscheinlich nicht mit dem Kindergarten, sondern mit dem Träger (Kommune, Kirche, sonstiger freier Träger) geschlossen, demnach gehört dort auch Deine Kündigung hin...

    Kommentar von sumsemann sumsemannsumsemann

    Die Antwort ist zum Teil falsch. Da wir nicht wissen, wie es im Vertrag geregelt ist, kann man nicht sagen, ob die Fragestellerin im Recht ist.

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