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Darf sich ein Getränkemarkt immernoch weigern Pfandflaschen anzunehmen?

gefragt von Sammelsurium am 14.10.2008 um 18:59 Uhr

Letztens hat sich eine getränkemarkt geweigert meine Pfandflaschen anzunehmen, weil ich sie nicht dort gekauft hatte! Darf er das?


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doddo
beantwortet von doddo am 14. Oktober 2008 19:01
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Er darf es nur dann , wenn dieser Flaschentyp (nicht Marke) in seinem Verkaufssortiment nicht geführt wird. So kann ich z.B. im ALDI keine Dosen gegen Pfand abgeben.Ansonsten sind die Getränkemärkte zur Rücknahme verpflichtet.


PeterA
beantwortet von PeterA am 14. Oktober 2008 19:00
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er muss die annehmen die das rücknahmesymblo haben das er selbst führt.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 14. Oktober 2008 19:04
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Kommt auf die Art der Pfandflasche an. Wenn es eine klassische Mehrwegflasche ist, muß er die nur annehmen, wenn er auch genau diese verkauft. Anders ist es beim Zwangspfand. Da reicht es, wenn er überhaupt irgendwelche Flaschen und Dosen mit dem Zwangspfand (also auch mit dem neuen Pfandsymbol) verkauft. Dann muß er auch alle Flaschen und Dosen mit diesem Symbol annehmen. Im Gegenzug kannst du diese Flaschen auch überall woanders abgeben.


Eppendorf
beantwortet von Eppendorf am 14. Oktober 2008 19:00
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Ist erlaubt. Er muss nur das annehmen was er auch verkauft.


Geisterfahrer
beantwortet von Geisterfahrer am 14. Oktober 2008 19:00
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ja, wenn er diese pfandflaschen mit dem 25 cent pfand nicht verkauft muss er sie auch nicht annehmen. macht unsere getränkequelle auch nicht.


gruenbaer
beantwortet von gruenbaer am 14. Oktober 2008 19:10
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Urteil des Landgerichts Duisburg Dosenpfand-Urteil: Plus muss Lidl-Flaschen zurücknehmen

Berlin (rpo). Um nicht alle Pfandflaschen zurücknehmen zu müssen, haben vor allem die Billig-Discounter so genannte Insellösungen installiert. So gab es ein und dieselbe Cola in der Plus-Flasche, in der Lidl-Flasche und vielleicht auch noch in der Penny-Flasche. Jetzt aber wurde Plus vor Gericht verdonnert, auch Lidl-Flaschen zurückzunehmen.

Wie die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Freitag in Berlin mitteilte, reichen laut Landgericht Duisburg geringfügige Unterscheidungen der Verpackungen allein nicht aus, um eine Rücknahme und Pfanderstattung zu verweigern.

Aus Sicht des vzbv ist damit die praktizierte so genannte Insellösung bei Getränkeverpackungen teilweise unzulässig.

Der Bundesverband hatte Plus verklagt, nachdem das Unternehmen ebenso wie die Handelsketten Lidl, Aldi, Penny und Netto eine eigene Insellösung installiert hatte, um sich der Rücknahmeverpflichtung für andere Verpackungen zu entziehen.

Nach derzeitiger Rechtslage darf ein Unternehmen die Rücknahme der Verpackungen von Fremdunternehmen verweigern, sofern diese in Art, Form und Größe von den eigenen Verpackungen abweichen.

Auf dieses Argument berief sich laut vzbv Plus und verweigerte die Rücknahme und Pfanderstattung von Getränkeverpackungen unter anderem der Firmen Aldi, Lidl und der Marke Evian.

Der vzbv hingegen war der Auffassung, dass die vorgelegten Verpackungen denen von Plus derart ähnlich sind, dass eine Pflicht zur Rücknahme besteht.

(Urteil LG Duisburg, 13. Mai 2004, AZ: 21 O 1236/03


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