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Darf sich ein Einzelunternehmer (kein eingetragener Kaufmann) Geschäftsführer nennen?

Frage von tomasch tomasch

Hallo, folgende wichtige/grundsätzliche Frage:

Darf sich ein Einzelunternehmer der NICHT im Handelsregister eingetragen ist (z. B. auf seinen Visitenkarten, Geschäftsbriefen und/oder Impressum seiner Webseite) als Geschäftsführer bezeichnen - bzw. kann er dafür bereits abgemahnt werden und welche Bezeichnung sind grundsätzlich zulässig (... Inhaber, geschäftsführender Inhaber etc.)? Bitte möglichst mit Angabe der Gesetzesgrundlage.

Es würde mich sehr freuen, wenn hier etwas Licht ins Dunkel kommt.

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Guppy194 Guppy194

    hat mit der Eintragung im HR nichts zu tun; lies mal nach in den §§ 17 und 18 Handelsgesetzbuch; dort steht drin wie sich ein Unternehmen bezeichnen darf damit es nicht zu Verwirrungen kommt.

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    Antwort von TillWollheim TillWollheim

    Hallo,

    die Frage ob man sich Geschäftsführer betiteln darf oder nicht, hängt ja nun wirklich nicht davon ab, ob das BGB in seiner Sprache der k.u.k. Zeit den Begriff des Geschäftsführers benützt. Ein GF zu sein heißt noch lange nicht, daß man sich auch so nennen darf.

    Es geht vor allem um die Lauterkeit im Geschäftsverkehr. Der Begriff des Gschäftsführers gehört typischerweise zu einer Unternehmung (untechnisch "Firma" genannt) mit einer Organisationsstruktur die eine Einzelfirma oder auch eine formfreie Unternehmung nicht bietet. Allerdings ist diese Frage noch nicht höchtsrichterlich entschieden worden. Einige Stimmen meinen, mindestens die Form GmbH ist Voraussetzung für einen "Geschäftsführer". Zu einer Einzelunternehmung gehört eher der Begriff "Inhaber". Gruß Till

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    Antwort von IMAQT86 IMAQT86

    Hallo, rechtlich gesehen kannst du dich Geschäftsführer nennen. Denn bereits ein 8-Jähriger kann Geschäftsführer sein, wenn er z.B. für seine Oma Tee im Supermarkt kauft. Geschäftsführer ist kein rechtlich geschützer Beruf(sbegriff), sondern wird im BGB benutzt. Einfach mal §§681f. lesen.

    LG, Wiebke

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    Antwort von Arwen45 Arwen45

    Rechtlich kann ich Dir das nicht sagen. Von der Logik hat der Einzelunternehmer ja ein Geschäft, welches er führt, also ist er Geschäftsführer und ich denke, das ist kein geschützer Titel so wie Doktor, also könnte er es doch auf Visitenkarten drucken lassen.

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    Antwort von chmoti88 chmoti88

    IHK nachfragen weil irgendwo muss ja dein Einzelhandel gemeldet sein sonst kriegst ja probleme mit schwarzarbeit ect.

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    Antwort von tinschen tinschen

    Nein,nur eine GmbH hat Geschäftsführer. Du bist einfach Inhaber,Unternehmer.

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    Antwort von chicaBlue chicaBlue

    Ruf die IHK an

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