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Darf sich ein Anwalt selbst verteidigen?

gefragt von CatfanCatfan am 23.10.2007 um 14:37 Uhr

Hallo Ich möchte mal fragen ob ein Anwalt eben seine Klageschrift selber verfassen kann und sich entsprechend selber vertreten kann?Oder muß er da einen Kollegen "ranlassen"

Vielen Dank

mfg Catfan


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anonym
beantwortet von Auskunft am 23. Oktober 2007 15:00
3x
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Rechtsanwälte dürfen sich vor Gericht selbst vertreten, ausgenommen vor dem BGH in Zivilsachen.

(http://www.eurodiva.de/rechtaktuell/anwaltineigenersache.htm)


Hunley
beantwortet von Hunley am 23. Oktober 2007 17:14
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Ich glaube bei Matlock gab es mal einen Spruch: "Wer sich selbst vertritt hat einen Idioten zum Anwalt." Dürfen ja, aber ob es sinnvoll ist. Die Objektivität ist dann ja nicht gegeben.


MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 23. Oktober 2007 17:28
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Ja, er darf sich dort vertreten, wo er auftrittsberechtigt ist. Seitdem Anwälte auch bei auswärtigen Gerichten auftreten können und es keine gesonderte OLG-Zulassung mehr gibt, kann der Anwalt sich überall selbst vertreten außer beim Bundesgerichtshof, soweit wenn er kein BGH-Anwalt ist.

Er kann, wenn er den Prozess gewinnt, sogar der Gegenseite die eigenen Anwaltskosten überhelfen und somit an dem Fall verdienen, wie wenn er einen anderen vertreten hätte.


betrax
beantwortet von betrax am 23. Oktober 2007 14:45
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Es kann sich jeder selbst verteidigen, solange der Fall nicht vor einem Landesgericht verhandelt wird.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 23. Oktober 2007 16:43

@betraxs:

Soweit die Theorie - aber praktisch ist die "Selbstverteidigung" für einen Nichtanwalt sehr schwierig, weil die Behörden ihm keine Akteneinsicht gewähren.

Kommentar von Cdea716c16c6768a507e26d40ed7b5dbsmallbetrax am 23. Oktober 2007 18:42

Ja, sicher. Es kommt wohl immer auf die Sache an. Nur wenn sich theoretisch jeder selbst verteidigen kann, kann es ein Anwalt erst recht. Meinte ich so. Er hätte ja dann auch nicht das Problem mit der Akteneinsicht.


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