Hallo Ich möchte mal fragen ob ein Anwalt eben seine Klageschrift selber verfassen kann und sich entsprechend selber vertreten kann?Oder muß er da einen Kollegen "ranlassen"
Vielen Dank
mfg Catfan
Rechtsanwälte dürfen sich vor Gericht selbst vertreten, ausgenommen vor dem BGH in Zivilsachen.
(http://www.eurodiva.de/rechtaktuell/anwaltineigenersache.htm)

Ich glaube bei Matlock gab es mal einen Spruch: "Wer sich selbst vertritt hat einen Idioten zum Anwalt." Dürfen ja, aber ob es sinnvoll ist. Die Objektivität ist dann ja nicht gegeben.
Ja, er darf sich dort vertreten, wo er auftrittsberechtigt ist. Seitdem Anwälte auch bei auswärtigen Gerichten auftreten können und es keine gesonderte OLG-Zulassung mehr gibt, kann der Anwalt sich überall selbst vertreten außer beim Bundesgerichtshof, soweit wenn er kein BGH-Anwalt ist.
Er kann, wenn er den Prozess gewinnt, sogar der Gegenseite die eigenen Anwaltskosten überhelfen und somit an dem Fall verdienen, wie wenn er einen anderen vertreten hätte.

Es kann sich jeder selbst verteidigen, solange der Fall nicht vor einem Landesgericht verhandelt wird.
demosthenes am 23. Oktober 2007 16:43 @betraxs:
Soweit die Theorie - aber praktisch ist die "Selbstverteidigung" für einen Nichtanwalt sehr schwierig, weil die Behörden ihm keine Akteneinsicht gewähren.
betrax am 23. Oktober 2007 18:42 Ja, sicher. Es kommt wohl immer auf die Sache an. Nur wenn sich theoretisch jeder selbst verteidigen kann, kann es ein Anwalt erst recht. Meinte ich so. Er hätte ja dann auch nicht das Problem mit der Akteneinsicht.