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darf Schuhrank im Hausflur stehen?

Frage von Kocakfa Kocakfa

Hallloooo!

unsere Vermieterin meint jetzt nach 6 Monaten, dass ich meinen Schuhschrank, der gerademal20 cm tief ist, im hausflur wegnehmen soll da es ein Fluchtweg wäre das ganze Treppenhaus wäre ein Fluchtweg... eigentlich möchte sie nur, dass ihre schwiegertochter , die jetzt bei uns einzieht, ihre kinderwagen stellt. ich habe mich geweigert. ich habe auch einen Kinderwagen , den soll ich in die Wohnung stellen, da ich im eg wohne und die schwiegertocher 1 etage wohnen wird.. ist das gerecht. was mischt sie sich überhaupt ein, das kann ich doch mit der schwiegertochter klären oder

ich habe meinen kinderwagen bislang in die vorratskammer gestellt, damit es keinen stört und sie soll ihren genau vor meiner kammer und kellertüre stellen und ich muss es jedesmal wegschieben wenn ich in den keller muss zum wäsche waschen( wa steht da, in der wohnung darf es nicht stehen) ist das ok , was kann ich machen

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Antworten (10)

  • 7
    Antwort von GerdaG GerdaG

    Mein Gott, habt Ihr eigentlich keine anderen Probleme. So entsteht Nachbarschaftsstreit.

    Dein Schuhschrank muss entfernt werden, wenn der Vermieter es will und der Fluchtweg dadurch eingeschränkt ist.

    Ansonsten würde ich es einfach mal mit gutem Willen auf allen Seiten probieren.

  • 2
    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Man darf doch keine Möbel ins Treppenhaus stellen, oder stehen die 1,5 qm im Mietvertrag? Ich habe noch nie gehört, daß jemand einen Teil des Treppenhauses als Wohnraum mitgemietet hat.

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    so sehe ich das auch. Fluchtweg hin oder her, das Treppenhaus ist nicht zur privaten Nutzung da.

  • 2
    Antwort von MariusM MariusM

    Ziemlich kleinlich, aber sie darf, leider.

    Kommentar von jobo22 jobo22jobo22

    Leider alles falsch...

    Kommentar von MariusM MariusMMariusM

    Habe deinen Hinweis gelesen. Siehe meinen dort. Liebe Grüße

  • 1
    Antwort von herlich herlich
  • 1
    Antwort von jobo22 jobo22

    Du bist wohl im Recht...

    Siehe auch hier!

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hausflur.htm

    Die Benutzung des Hausflures oder Treppenhauses sowie anderer Gemeinschaftseinrichtungen gehört zum Gebrauch der Mietsache (Wohnung). Der Vermieter ist mietrechtlich zur uneingeschränkten Gebrauchsüberlassung gem §§ 535, 536 BGB verpflichtet. Der Umfang der Verpflichtung des Vermieters hängt im Einzelfall von den Bedürfnissen der Mieter ab. Zu Beeinträchtigungen anderer Personen oder der Mitmieter darf es jedoch nicht kommen.

    Kommentar von jobo22 jobo22jobo22

    Häufig enthalten Hausordnungen uneingeschränkte Verbote wie zum Beispiel: "Das Aufstellen von Gegenständen jeglicher Art, insbesondere von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollern usw. auf Vorplätzen, Gängen, Treppenhausabsätzen und Trockenböden ist nicht erlaubt." Eine solche Klausel in einer Hausordnung ist nach ganz überwiegenden Meinung unwirksam.

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    ein Kinderwagen oder ein Roller - das ist doch nichts "ortsfestes". Aber ein Schrank??? davon lese ich in dem link auch nichts

    Kommentar von MariusM MariusMMariusM

    Danke für den Interessanten Hinweis. Problem: Sobald sich einer am Möbelstück stört, ist das Problem da: "Zu Beeinträchtigungen anderer Personen oder der Mitmieter darf es jedoch nicht kommen."

    Kommentar von jobo22 jobo22jobo22

    Nein, wenn du den Weg nicht versperrst ist nichts daran auszusetzen. Es geht um sperrige Dinge. Ob ein kleiner Schuhschrank dazugehört wage ich schwer zu bezweifeln.

    Der Kinderwagen kann aber behindern!

    Kommentar von MariusM MariusMMariusM

    Wie sieht es mit "optischer" Beeinträchtigung aus? Kenne Leute, die sich dann tatsächlich über Geschmack streiten. Weißt du da was drüber?

    Kommentar von Kocakfa Kocakfa

    das sind diese schmalen ,5klappbare Tür-schuhschrank

    Kommentar von jobo22 jobo22jobo22

    Mit Sicherheit kann ich es nicht sagen. Aber sowas zählt nicht als optische Beeinträchtigung. Flecken, Müll, Schmierereien usw sind wohl eher damit gemeint.

  • 1
    Antwort von Leeli Leeli

    Verlangen kann er das, auf Grund des Fluchtweges, allerdings kannst du es auch (aus Fluchtweggründen) verlangen, dass der Kinderwagen wegkommt...

    Lg

  • 0
    Antwort von charly2103 charly2103

    Tja, da ist ein gutes Gespräch wohl angebracht. Rein rechtlich darf nichts im Weg stehen, kein Schrank, kein Kinderwagen und auch kein Rollator. Gute Nachbarschaft sollte nicht mit Streß beginnen. Warum willste überhaupt den Schrank draussen hinstellen?

    Kommentar von Kocakfa Kocakfa

    da ich bereits einen in der wohnung habe der ist so schmal,bis jetzt hat es auch keinen gestört , die vermieter sucht umbedingt nach streit.zuerst sagt sie , dass ist ein fluchtweg( dann hätte ich es weggenommen), dann widerum der kinder wagen von ihrer schw.tochter kommt auf den flur

  • 0
    Antwort von groovie groovie

    Das Treppenhaus muss frei von Möbeln und Kinderwägen sein. Es darf gar nichts im Gang stehen.

  • 0
    Antwort von Arwen45 Arwen45

    In den meisten Mietshäusern ist das Abstellen von Möbeln verboten. Auch Kinderwagen und Fahrräder haben im Treppenflur nichts verloren. Der Vermieter kann entscheiden, was in seinem Haus passiert.

    Kommentar von Kocakfa Kocakfa

    kann er es auch nach 6 monaten entscheiden, nur weil sohn oben einzieht, für die andere rechte vorteile

    Kommentar von jobo22 jobo22jobo22

    Ich weiß nicht, ob das in deinem Fall auch gilt...

    http://kuerzer.de/2lPXS3HTo

    Kommentar von Arwen45 Arwen45Arwen45

    Der Vermieter hat nun mal das Hausrecht und kann bestimmten, auch nach 6 Monaten.

    Kommentar von jobo22 jobo22jobo22

    Nein!

    So einfach ist das nicht.

  • 0
    Antwort von andreas48 andreas48

    sie hat Recht und das ohne Wenn und Aber

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