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Darf Schülerbafög und Kindergeld an Harz 4 angerechnet werden ?

gefragt von SammlSamml am 27.09.2007 um 17:00 Uhr

Meiner Schwester sollen nach 3 mnatiger "Arbeitspause" Das Schülerbafög und das Kindergeld an Ihr Arbeitslosengeld II angerechnet werden.Das kann doch nicht Rechtens sein, sonst bekommen ja nur noch Arbeitende und Reiche Kindergeld.

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Recht x 35.155 Finanzen x 23.691 Geld x 22.605 Kinder x 17.901 Kindergeld x 1.140 Bafög x 881

Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 27. September 2007 17:33
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Ja leider wird alles angerechnet. Die Schere zwischen Arm und Reich wird immer größer


anonym
beantwortet von didiz am 28. September 2007 08:26
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Das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen wird anteilmäßig berücksichtigt. Dazu gehört leider auch Bafög. Das Ganze nennt sich Bedarfsgemeinschaft. Warum sollte der Staat armen Menschen helfen, wenn das Geld für was anderes unsinniger Weise verschleudert werden kann,


Netti
beantwortet von Netti am 27. September 2007 17:05
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Das Kindergeld bekommt sie schon, es wird aber als Einkommen angerechnet und gibt es nicht zusätzlich. Soweit ich weiß kriegt man als Bafögempföänger Arbeitslosengeld II nur als Darlehen - also aufgepasst sonst muss der ganze Kram zurückgezahlt wwerden.

Kommentar von 02f5f3d1c6a04654a2e8194ce5241948smallSamml am 27. September 2007 17:12

Kindergeld als Einkommen ist ja wohl ein Scherz oder ?Für Arme Einkommen für Begüterte Taschengeld

Kommentar von A382bf851e752b03d4799725cbc063aasmallSchiebedach am 27. September 2007 17:19

Na und? Dafür stehen wieder mal 200 Mio € für Krankheitsbekämpfungsvorsorgemaßnahmen außerhalb Deutschlands zu Verfügung und irgendwo muß das Geld ja herkommen.

Kommentar von 02f5f3d1c6a04654a2e8194ce5241948smallSamml am 27. September 2007 17:32

Wenn es die wirklich Betroffenen bekämen wärs faßt in Ordnung,aber auch hier werden doch Pharmainteressen und Politiker bezahlt.


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