Meine Rechtsanwältin hat Einspruch eingelegt gegen das Urteil des Amtsgerichtes. Es geht darum, daß ein anderer Rechtsanwalt eine Horrorrechnung gestellt und nun bezahlt haben will, obwohl ich ihm meine Rechtsschutzpolice übergeben hatte. Bei der Besprechung des Mietfalles, war er mit der Übernahme des Falles einverstanden u. sogar froh wg sicherem Honorar. Wir waren so verblieben, daß er sofort die ''Deckung" der Rechtsschutz einholt. Da er nach 3 Monaten immer noch nichts getan hatte, wir auf die Mietzahlung angewiesen sind und ohne RS auch keine Klage hätten riskieren können, reagierte er nur mit Drohungen wg. seiner Rechnung. Er hat bis heute noch meine Police. Wg. Untätigkeit und Versäumnis von Terminen und falscher Beratung,habe ich RS um Hilfe gebeten, die hat Anwaltswechsel zugestimmt und sogar der Klage gegen das Urteil vom Amtsgericht. Nach Begründung der Berufung antwortet der Richter "keine Aussicht.." Ich bin sauer! Was sagt Ihr dazu? Darf er? (Hab sogar "grünes Licht" für Schadenersatzklage gegen Rechtsanwalt!)
Antworten (3)
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Volker13Volker13
Hallo Willi,
Deine Anwältin hat Einspruch eingelegt? Du musst das ganze mal näher erläutern.
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daß ein anderer Rechtsanwalt eine Horrorrechnung gestellt und nun bezahlt haben will, obwohl ich ihm meine Rechtsschutzpolice übergeben hatte.
Zurecht.
Als Mandanten schuldet ihr ihm sein Honorar. Ob das eure RV überhaupt trägt, hat und muss ihn nicht interessieren und das muss er auch nicht überprüfen oder seinen Anspruch nur gegen die RV stellen :-O
Zahlt eure Versicherung nun nicht - aus welchen Gründen auch immer - ist seine Honorar für seine erbrachten Tätigkeiten trotzdem fällig :-O
Nach Begründung der Berufung antwortet der Richter "keine Aussicht.." Ich bin sauer! Was sagt Ihr dazu?
Mit erbrachter Leistung schuldet ihr sein Honorar. Ob er erfolgreich war, eine Versicherung bestand (die das Mandat ja wohl nicht zahlt, sonst wäre die Klage von ihm nicht eingereicht), ihr den Richter nicht versteht oder sauer seid: er muss weder umsonst arbeiten noch auf die Zahlung oder Nichtzahlung eurer Versicherung warten, wenn nicht die, sondrn ihr seine Mandanten wart.
G imager761
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Na dann verklage doch den Rechtsanwalt. Im Übrigen bist du als Versicherungsnehmer verpflichtet, dir die Deckungszusage deiner Versicherung zu holen. Dem Anwalt ist das egal, sobald du die Vollmacht unbterschrieben hast, weiß er dass er sein Honorar auf jden Fall bekommt, Zur Not eben von dir.
Ob du sauer bist, interessiert den nicht die Bohne.
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WilliPahlWilliPahl dk, ich habe keine Vollmacht unterschrieben! RA sollte erst Fall RS schildern für Deckung!
Kommentar von
WilliPahlWilliPahl Er hätte mir doch sagen können, holen sie sich selbst erst mal die Deckungszusage! Jetzt gibt er mir nicht mal die Police zurück! Die Arag hat mir eine Kopie mit allen § geschickt.
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RA hat KEINE Leistung erbracht! Im Gegenteil, er hat mich nicht über Fristende für die Abrechnung der Kaution unterrichtet. Die habe ich im letzten Moment überbracht mit der Bemerkung "unter der Voraussetzung weiterer Schäden"! (Mieter hatten mir Katzenstreu in die Abflüsse entsorgt und Riesenwasserschaden hinterlassen und unbekannt abgehauen und keine Miete mehr gezahlt. RA wollte nicht wissen, was zu tun war? Ich hab meine RS um Hilfe gebeten, die hat einem Anwaltswechsel sofort zugestimmt. Auch die Schadenersatzklage gegen den RA hat sie Deckung zugesagt. Da meine Gebäudeversicherung wg. RA Fehler nun den Mietausfall nicht zahlen will, hab ich den Ombudsmann angeschrieben. Der hat bestätigt: RA hat Fehler gemacht: Es hätte eine Mietminderung vereinbart werden müssen, da Bad und Toilette nicht benutzbar waren. Bei Reparatur durch Fachfirma hatten wir KATZENSTREU wie Beton im gebrochenem Badabflußrohr gefunden.