Darf ein Reisebüro nach Vertragsschluss, also nach Reisebuchung, nachträglich einen bisher nicht vereinbarten Kerosinzuschlag erheben?
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Darf Reisebüro nach Reisebuchung Kerosinzuschlag erheben?
Frage von
cashflowmaster
Antworten (2)
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1Antwort von
MietnormadeMietnormade
Wenn im Vertrag steht das mit der Zahlung alles abgedeckt ist nicht. Falls da eine Klausel wie "Zusatzlich Kosten der Fluggesellschaft wie Zoll Flughafengebühr und Kerosinzuschlag sind im Rechnungsbetrag nicht enthalten" steht können die das natürlich schon.
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0Antwort von
AntoniaWAntoniaW
- Diese Preisdiffernez wird nicht vom Reisebüro sondern von der Fluggesellschaft erhoben. Reiseveranstalter und Reisebüro reichen diese nur an Dich als Fluggast weiter.
- Unter den von Mietnomade genannten Bedingungen dürfen solche kosten auch nach der Buchung erhoben werden. Allerdings gibt es Grenzen: ich meine vier Wochen vor Reisebeginn ist Schluss mit den Änderungen und um mehr als 5% darf sich der Reisepreis auch nicht erhöhen.
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