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Darf Reisebüro nach Reisebuchung Kerosinzuschlag erheben?

Frage von cashflowmaster cashflowmaster

Darf ein Reisebüro nach Vertragsschluss, also nach Reisebuchung, nachträglich einen bisher nicht vereinbarten Kerosinzuschlag erheben?

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Antworten (2)

  • 1
    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Wenn im Vertrag steht das mit der Zahlung alles abgedeckt ist nicht. Falls da eine Klausel wie "Zusatzlich Kosten der Fluggesellschaft wie Zoll Flughafengebühr und Kerosinzuschlag sind im Rechnungsbetrag nicht enthalten" steht können die das natürlich schon.

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    Antwort von AntoniaW AntoniaW
    1. Diese Preisdiffernez wird nicht vom Reisebüro sondern von der Fluggesellschaft erhoben. Reiseveranstalter und Reisebüro reichen diese nur an Dich als Fluggast weiter.
    2. Unter den von Mietnomade genannten Bedingungen dürfen solche kosten auch nach der Buchung erhoben werden. Allerdings gibt es Grenzen: ich meine vier Wochen vor Reisebeginn ist Schluss mit den Änderungen und um mehr als 5% darf sich der Reisepreis auch nicht erhöhen.
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