Hallo zusammen,
habe gerade den Galileo-Beitrag in Bezug auf Schuldeneintreibung gesehen. Dabei hat mich stutzig gemacht, dass ein Inkassounternehmen beim Landesgericht registriert sein muss. Des weiteren muss auf jedem Schreiben die Nummer, unter welcher das Unternehmen registriert ist, auf den schriftlichen Unterlagen angegeben sein.
Mich würde nun interessieren, ob es rechtens ist, eine Forderungsrechnung von einer Rechtsanwaltsgesellschaft zu erhalten, ohne Angabe der besagten Registrierungsnummer? Ferner ist es seltsam, dass diese besagte Rechtsanwaltsgesellschaft sich nicht auf Anfragen meldet.
MfG. NoWo
Vielen Dank.
Ist dann der einzutreibende Betrag auf die Hauptforderung begrenzt, oder darf diese Hauptforderung nach belieben aufgestockt werden? Muss er auf Verlangen Nachweise liefern, um den Sachverhalt erkennen zu können?
Er muss dir auf deine Aufforderung hin die Rechnung oder die Unterlagen, auf denen er seinen Anspruch stützt, zukommen lassen. Auch darf er die Gebühren nur nach gesetzlicher vorlage berechnen; je nach Forderungshöhe. Er darf aber für seine Tätigkeit natürlich schon was verlangen; aber wie gesagt - gesetzlich geregelt. Was will er denn geltend machen bei dir? Bzw. um was für einen Rechtsanwalt handelt es sich?
Die Hauptforderung beträgt 40 Euro und ist wohl vom Februar 2007.
Habe nun das erste Schreiben erhalten, indem nun zusätzlich Zinsen, Kontoführungsgebühren, IKU-Gebühren, Mahnauslagen und RA-Gebühren in Höhe von 65,79 Euro veranschlagt werden. Bisle hoch für die erste aufforderung meiner Meinung nach... (Ist Rainer Haas & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
Die Kosten sind im normalen bereich. Weisst du um was für eine Forderung es geht? sonst würde ich da mal anrufen und unterlagen anfordern oder tel. abklären. sonst fallen noch mehr Kosten an.