Hallo, folgende Situation im Straßenverkehr: Ich stehe mit meinem Auto an einer Kreuzung und habe als Linksabbieger eine einfache grüne Ampel (keinen Pfeil). Ich warte bis entgegenkommende Fahrzeuge vorbeigefahren sind und möchte in eine zweispurige Straße (pro Richtung! also insgesamt 4) einbiegen. Gegenüber sind auch Fahrzeuge, die in dieselbe Straße einbiegen wollen (Rechsabbieger!). Nun gehe ich davon aus, dass der Rechtsabbieger die rechte Spur wählt und ich als Linksabbieger die linke Spur, so dass wir beide parallel in diese Straße hineinfahren. Nun entscheidet sich der Rechtsabbieger beim Abbiegen bereits auf die linke Spur zu wechseln.
Hat ein Rechtsabbieger hierbei die freie Spurwahl und darf er seine Spur in der Kurve wechseln? Denn in verlängerter Sicht gehört ihm in diesem Fall doch nur die rechte Spur, oder?
Im Voraus vielen Dank für Eure Meinung!
Gruß
Innerhalb geschlossener Ortschaften mit zwei gleichberechtigten Spuren gilt das Rechtsfahrgebot nicht. Da kann man sich frei (und ungestraft) aussuchen, wo man fahren möchte. Zumindest wird das so in den Fahrschulen gelehrt.
Hast wohl recht. Obwohl, wenn ich der Rechtsabbieger wäre, würde ich die Fahrspur an der Einmündung nur mit Vorsicht wechseln. Ich glaube, wenn die beiden da zusammenkrachen, bekommen beide eine Teilschuld.
Korrekt: § 7 Abs. 3 der StVO:
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.