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Darf Ratenzahlung abgelehnt werden??

Frage von Moenty Moenty

Hallo. Meine Mutter ist kürzlich aus Ihrer Wohnung ausgezogen. Bei der Wohnungsübergabe hat ihr die Vermieterin eröffnet, dass noch ein Gesamtbetrag von 400 Euro (1xKaltmiete + Nebenkostennachzahlung aus 07) ausstünde. Meine Mutter erhält HartzIV und ist daher nicht in der Lage den kompletten Betrag auf einmal zu zahlen. Sie bat der Vermieterin eine Ratenzahlung von 50 Euro im Monat an. Die Vermieterin lehnte dies ohne jegliche Begründung ab und forderte den auststehenden Betrag sofort. Ist das rechtens?

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Antworten (7)

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    Antwort von printdrinker printdrinker

    Ja, weil in deinem Hartz 4 eigentlich schon die Pauschale für Miete und Nebenkosten drin sind! Dann habt ihr falsch gewirtschaftet!

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    Antwort von Rolfe Rolfe

    Der Vermieter muss keine Ratenzahlung dulden, täte aber gut daran, es doch zu tun. Der Klageweg würde viel länger dauern, wäre teuer - diese Kosten müsste zwar die Mutter ebenfalls zahlen, aber wo nichts ist, hat selbst der Kaiser sein Recht verloren...

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    Antwort von breitfuesse breitfuesse

    Die Vermieterin ist nicht verpflichtet, Ratenzahlung zu akzeptieren. Vielleicht könnt ihr aber klar machen, dass dies (leider) momentan ihre einzige Möglichkeit wäre, zumindest mittelfristig an ihr Geld zu kommen. Der Klageweg würde sie hierbei auch nicht weiter bringen. Ich muss mich aber redbulldrinker in einer Sache anschließen: eigentlich müsste deine Mutter das Geld haben. Dafür ist ein Teil von Hartz IV gedacht.

    Kommentar von LaOla60 LaOla60LaOla60

    DH

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    Antwort von heligirl heligirl

    Was heißt denn "sie hat ihr eröffnet"? Das musste sie doch selber wissen, dass noch etwas aussteht, also zumindest die Kaltmiete. Ich denke schon, dass es ihr Recht ist. Wahrscheinlich hat sie einfach Sorge, dass sie es gar nicht mehr bekommt oder den Raten nachlaufen muss. Versucht es zusammen zu bekommen, nicht dass sie noch einen Anwalt oder ein Inkassobüro einschaltet. Dann wird´s richtig teuer.

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    Antwort von LaOla60 LaOla60

    Die Forderung als solches ist rechtens, aber wenn es nicht anders möglich ist hat die Vermieterin 2 Möglichkeiten: entweder Ratenzahlung akzeptieren oder vors Gericht ziehen und abwarten was der Richter sagt....

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    Antwort von Rakeemo Rakeemo

    Quatsch. Natürlich ist es einkalkuliert, dass die Kosten durch die Hilfeleistung gedeckt sind bzw. sollten! Aber bitte, wie soll eine Hartz IV Empfängerin sparen geschweige denn eine Summe von € 400,00 auf einmal begleichen?

    Zu einer Klage bzw. zu einem Gerichtsverfahren wird es mit Sicherheit nicht kommen!

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    Antwort von Rakeemo Rakeemo

    Hallo,

    eine Ratenzahlung ist grundsätzlich möglich.

    Fraglich ist nur, ob deine Mutter bereits vorgehende Mahnungen bzw. Zahlungserinnerungen erhalten hat. Falls ja, kann die Vermieterin bzw. die Hausverwaltung eine Ratenzahlung ablehnen.

    Aber in Deinem Fall ist eine Ratenzahlungsvereinbarung definitiv möglich! Da deine Mutter auch noch Hartz IV Empfängerin ist, sollte dies keinerlei Probleme darstellen. Einfach ein Schrifstück aufsetzen und per Einschreiben der Vermieterin zustellen. Darauf achten, dass euch die Vermieterin eine detaillierte Auflistung der offenen Forderung zur Verfügung stellt. Ohne diesen keine Zahlung tätigen.

    Liebe Grüße

    Kommentar von Moenty Moenty

    Danke für die schnelle Antwort. Also meine Mutter hat weder Mahnungen noch Zahlungserinnerungen bekommen. Werde ihr den Tip weitergeben. Vielen dank.

    Kommentar von Rakeemo Rakeemo

    Sorry habe erst jetzt Deinen Comment gelesen :-) Gern geschehen :-)

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