Hi Leute, meine Frau war vorhin im Baumarkt. Der Verköufer meinte, er dürfe an meine Frau keinen PU-Schaum abgeben, weil sie sichtlich schwanger sei.
Stimmt das ? Irgendwie glaub ich das ja wohl nich ;.(
Gruß,
MIl
Hi Leute, meine Frau war vorhin im Baumarkt. Der Verköufer meinte, er dürfe an meine Frau keinen PU-Schaum abgeben, weil sie sichtlich schwanger sei.
Stimmt das ? Irgendwie glaub ich das ja wohl nich ;.(
Gruß,
MIl
Hallo Milius,
ich verstehe zwar nicht, arum der Verkäufer Käufer mit Anwender gleichgesetzt hat, aber vielleicht steht das so wirklich in der EU-Richtlinie, die seit 1. Dez. 2010 den Verkauf von MDI-haltigen Produkten (Diphenylmethan-4,4'-di-isocyanat Bestandteil vom Treibmittel im Bauschaum) regelt/einschränkt.
PU Schäume mit mehr als einem Prozent MDI tragen künftig den R40-Satz: „Verdacht auf krebserzeugende Wirkung“ und müssen im "Giftschrank" aufbewahrt werden, dürfen nur von geschultem Personal ausgehändigt werden und nur an Kunden, nachdem ein "Aufklärungsgespräch" geführt wurde.
Derzeit gibt es nur ein PU-Schaum auf dem Markt (soweit ich weiß), dass unter 1% MDI enthält und daher freiverkäuflich im Montageschaum-Regal steht.
Mehr zum Thema Bauschaum und der EU-VO unter http://www.selbst.de/bauen-renovieren-artikel/baustoffe-bauelemente/montageschau...
Viel Spaß und Erfolg beim Heimwerken wünscht das Team von selbst.de
In der Tat hat er richtig gehandelt. Es ist zwar nicht verboten ihn an Schwangere zu verkaufen (Hinweis hätte genügt) aber im Bauschaum sind diverse Chemische Stoffe enthalten, die schädlich sein könnten/sind. In Deutschland ist die Handhabung durch Schwangere deswegen zum Eigenschutz nbeschränkt.
Hab dir mal das Datenblatt dazu rausgesucht: http://www.mercateo.com/pdf/Kayser/S400035390001.pdf
Er wollt deiner Frau also nichts Böses :)
wahrscheinlich hat er auf grund ihrer äusserlichen erscheinung eine falsche anwendung des bauschaumes vermutet ! :)) -lg.
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