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Darf Praktiker einfach 10€ einstecken,für sachen die man wieder zurückbringt?

Frage von bandit1982 bandit1982

Hallo,ich hatte bei Praktiker eine Kapp und Zugsäge gekauft.Leider hatte die mir nicht gefallen und da habe ich die wieder sauber gemacht und wieder zurückgegeben.Die Leute bei Praktiker sagten,dass das Sageblatt schon benutzt ist und das die mir 10€ vom Kaufpreis einziehen.Dürfen die das überhaupt?Ich habe leider keine Quittung erhalten.So dass ich beweisen kann das es so war.Kann ich was dagegen machen?MFG

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Antworten (5)

  • 9
    Antwort von HerrLich HerrLich

    Du hättest sie bei Nichtgefallen zurückbringen sollen ohne sie vorher zu benutzen. Sei froh, dass Praktika gebrauchte Ware überhaupt zurückgenommen hat. Nichtgefallen beinhaltet kein Rückgaberecht. Und Du möchtest doch sicher auch keine bereits benutzte Ware kaufen.

    Kommentar von bandit1982 bandit1982

    Kann ich nicht verstehen.Bei Unterwäsche ist mir das klar.Aber bei Werkzeug?Hätte ich sie mir nur anschauen und nicht benutzen dürfen?

    Kommentar von pooky pookypooky

    Nein, ein gesetzliches Rückgaberecht gibt es im stationären Handel nicht.

    Kommentar von sender sendersender

    Wenn Du sagst: 'sie hat Dir nicht gefallen' dann solltest Du sie auch nicht ausprobieren.

    Wenn Du sagst: 'sie funktioniert nicht so, wie sie beworben wurde, sie hat einen Mangel...', dann sähe die Sache vielleicht anders aus.

  • 7
    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Nichtgefallen ist kein Grund eine Ware, die man benutzt hat zurück zu geben. Durch dein Ausprobieren hat sich der Zustand der Säge verschlechtert, also wird Praktiker die Ware nicht mehr zum vollen Preis verkaufen können.

    Und ein grundsätzliches Rückgaberecht gibt es nicht im stationären Handel. Was zum Teil gemacht wird von den Filialisten ist freiwillig.

    Kommentar von bandit1982 bandit1982

    Alles klar.Ich danke euch allen.Ihr habt mir sehr geholfen.Wünsche euch allen ein schönes Wochenende.MFG

    Kommentar von Hunley HunleyHunley

    Genau. Kannst froh sein daß sie es benutzt überhaupt zurückgenommen haben.

    Kommentar von stefvol stefvolstefvol

    Ja die waren doch mehr als kulant - ein gebrauchtes Teil müssen die nicht zurücknehmen.

  • 5
    Antwort von pooky pooky

    Erstens ist die Rücknahme durch den Händler ein freiwilliger Zug, er nicht verpflichtet, verkaufte Ware bei Nichtgefallen wieder zurückzunehmen, es sei denn, sie wurde über ein Versandgeschäft abgewickelt, hier gilt dann das Fernabsatzgesetz. Wenn ein Händler mit Ladengeschäft, hier Praktiker, das macht, dann nur aus Kulanzgründen auf freiwilliger Basis.

    Zweitens ist die Ware schon einmal benutzt worden. Hier darf der Händler natürlich die Rücknahme verweigern. Das gilt auch im Versandhandel. Wenn der Händler die Ware dann doch zurücknimmt, dann kann er aufgrund der Wertminderung einen angemessenen Betrag zurückhalten.

  • 2
    Antwort von MathiasMuench MathiasMuench

    Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Rücknahme. Praktiker kann also jeden beliebigen Betrag für die Rücknahme verlangen.

  • 0
    Antwort von NSanio NSanio

    Generell muss man dem Verkäufer mindestens zwei Mal die Möglichkeit einräumen, die Ware (bei Schäden) zu ersetzen oder in eine gleichwertige umzutauschen. Führt auch das nicht zu einem befriedigenden Ergebnis, hat man ein Wandlungsrecht - d.h. man kann vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurück verlangen. Das Ganze ist an eine gewisse Frist gebunden und grundsätzlich nur gegen Vorlage einer Rechnung oder Quittung verpflichtend!

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