Nur so mal kurz aufgrund eines Streites bei der Polizei vorbeigehen und dort etwa erzählen, funktioniert nicht.
Zunächst müsste er schon bei der Polizei eine Anzeige machen.
Die Polizeibehörde kann aufgrund der gemachten Angaben nun ein Ermittlungsverfahren einleiten. Dabei haben die Strafverfolgungsbehörden das "Recht des ersten Zugriffs", das sie berechtigt, aber auch verpflichtet, von sich aus den Sachverhalt zu erforschen und alle unaufschiebbaren Ermittlungshandlungen vorzunehmen.
Ermittlungen sind alle Erhebungen von Beweisen. Ein wichtiger Teil der Ermittlungen ist die Vernehmung des Beschuldigten.
Im Ermittlungsverfahren sind darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Zwangsmaßnahmen, beispielsweise Personen- oder Wohnungsdurchsuchungen, etc. möglich. Die Voraussetzungen für solche Maßnahmen und die Anordnungsbefugnis sind im Einzelnen in der Strafprozessordnung geregelt. Je intensiver eine derartige Maßnahme in individuelle Rechte einer Person eingreift, umso strenger sind die Voraussetzungen für deren Anordnung. Viele dieser Maßnahmen setzen eine Entscheidung des Richters voraus.
Also im Klartext; die Polizei wird nicht, weil irgendein Kumpel dir was anhängen will bei dir vorbeirauschen und deinen PC untersuchen oder gar mitnehmen.
Ergänzung noch: Die Polizei hat einen "Ermessensspielraum" (lustiges Wort, nicht?). Das bedeutet, dass Polizisten sich im Grunde aussuchen können, ob sie solchen "Hinweisen" nachgehen wollen oder nicht. Hängt wohl auch von der Auslastung der jeweiligen Polizeidienststelle ab.
Dennoch ist nicht anzunehmen, dass sich jemand wegen ein paar Musikdownloads Sorgen machen muss.
Quatsch!
Holmering: wer lesen kann ist klar im Vorteil ; - )
Der Fragesteller schreibt, dass die Polizei von "jemandem" über eine Straftat informiert wird. Da bei der Staatsanwaltschaft und somit auch bei der Polizei ein Strafverfolgungszwang besteht, MUSS die Polizei der Sache nach gehen. Bei diesem Wischiwaschi-Sachverhalt bedeutet das: aufschreiben, weiterreichen, abwarten. Niemand muss sich was ausdenken oder hat einen Ermessensspielraum!