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Darf polizei pc untersuchen oder mitnehmen?

Frage von steven18m steven18m

hallo, angenommen jemand will einem anderen etwas reinwürgen....wegen eines streites zum beispiel.....und geht zur polizei und sagt, dass der andere illegeale musikdownloads getätigt hat und eben nun diese datien aufm rechner hat......

darf dann sie polizei einfach vorbeikommen und nachsehen oder muss das erstmal irgendwie ansatzweise bewiesen werden?

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Antworten (15)

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    Antwort von PhoenixIR6 PhoenixIR6

    So einfach ist das nicht. Und bei illegalen Downloads schon mal gar nicht. Dafür sind Gerichte zuständig. Aber aus Verdacht das du etwas illegales auf dem Computer hast, darf die Polizei nicht einfach ins Haus und deinen Computer mit nehmen. Das wäre der Fall wenn dich jemand wegen K-Por.nos oder Terroristischen Aktivitäten etc...angezeigt hätte. Dann bekommt die Polizei auch kurzfristig einen Durchsuchungsbefehl. Aber nicht wegen Musik, Filmen oder Spielen. Da muss erst eine Anzeige vorliegen und ein Gericht müsste einen Beschluss raus geben. Und auch dann ist es nicht so das einfach die Polizei kommen dürfte. In solchen Fällen folgt eigentlich immer ein Inkasso Beschluss. Polizei darf immer nur schnell eingreifen wenn Gefahr im Verzug ist. Also keine Sorge.

  • 3
    Antwort von Holmering Holmering

    Ês stimmt, dass Polizisten nur mit Gerichtsbeschluss oder bei "Gefahr im Verzug" deine Wohnung betreten dürfen.

    Nur:

    1. Polizisten wird vor Gericht immer "geglaubt." D. h. ihre Aussage gilt, deine nicht.

    2. Wenn es Polizisten aus irgendwelchen Gründen Freude bereiten sollte, deine Wohnung durchsuchen zu wollen, dann werden sich "Gründe" finden, und diese "Gründe" werden dazu führen, dass der Amtsrichter einen Beschluss ausstellt. So ist das.

    Mir ist das zwar noch nie passiert, aber genau so läuft das heute. Im Sich-was-Ausdenken, und die harmlosesten Dinge maßlos übertreiben und kriminalisieren, darin sind Polizisten Weltmeister. Und du hast keine Chance dagegen, weil die immer zusammenhalten und sich absprechen.

    Kommentar von Holmering HolmeringHolmering

    Ergänzung noch: Die Polizei hat einen "Ermessensspielraum" (lustiges Wort, nicht?). Das bedeutet, dass Polizisten sich im Grunde aussuchen können, ob sie solchen "Hinweisen" nachgehen wollen oder nicht. Hängt wohl auch von der Auslastung der jeweiligen Polizeidienststelle ab.

    Dennoch ist nicht anzunehmen, dass sich jemand wegen ein paar Musikdownloads Sorgen machen muss.

    Kommentar von fastlink fastlinkfastlink

    Quatsch!

    Kommentar von Still StillStill

    Holmering: wer lesen kann ist klar im Vorteil ; - )

    Der Fragesteller schreibt, dass die Polizei von "jemandem" über eine Straftat informiert wird. Da bei der Staatsanwaltschaft und somit auch bei der Polizei ein Strafverfolgungszwang besteht, MUSS die Polizei der Sache nach gehen. Bei diesem Wischiwaschi-Sachverhalt bedeutet das: aufschreiben, weiterreichen, abwarten. Niemand muss sich was ausdenken oder hat einen Ermessensspielraum!

    Kommentar von laberhannes laberhanneslaberhannes

    dh

    genau das hab ich auch erlebt.

  • 2
    Antwort von dollgar dollgar

    wegen so was....

    bemüht sich die polizei nicht

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von kosy3 kosy3

    Alles was die Polizei bei einer Hausdurchsuchung darf und was nicht, findest du in dieser Vorlesung und den folgenden Videos:

    http://www.youtube.com/watch?v=RpNKa4DoP8c

  • 1
    Antwort von assimueller assimueller

    Die Polizei kümmert sich da gar nicht drum. Dazu muss ein Erlass von der Staatsanwaltschaft aus gehen. Dazu muss erstmal eine Anzeige gegen Dich erstattet worden sein. Wegen einiger Downloads kommt die Polizei nicht von sich aus vorbei, auch wenn Dich einer verpfeift. Hier geht es um Entschädigung, also Zivilklage. Sollte aber eine Klage existieren, darf die Polizei Deinen PC usw zwecks Beweissicherung beschlagnahmen

    Kommentar von Holmering HolmeringHolmering

    Manometer: Der Fragesteller spricht ja gerade davon, was bei einer Anzeige bei der Polizei passiert. Und ob die Anzeige nun bei der Staatsanwaltschaft eingeht, oder bei der Polizei, ist im Prinzip völlig egal. Und einen Erlass von der Staatsanwaltschaft besorgen sich die Polizisten eben von der Staatsanwaltschaft, wenn sie das wollen und entsprechend "begründen".

  • 1
    Antwort von Lorbeerblatt Lorbeerblatt

    Ja das kann passieren .

  • 1
    Antwort von Thadeus Thadeus

    Ja darf sie !

    Kommentar von Medienmensch MedienmenschMedienmensch

    Stimmt.

  • 0
    Antwort von kami1a kami1a

    Bei dringendem Tatverdacht und / oder schweren Vergehen. Dein beschriebener Fall würde wohl nicht ausreichen.

  • 0
    Antwort von trixieminze trixieminze

    Durchsuchung und Beschlagnahme nur mit richterlichem Beschluß , es sei denn , es wird Gefahr im Verzuge begründet . Dann auch der StA und seine Hilfsbeamten ( Vollzugspolizei ) !

  • 0
    Antwort von DonPaolo DonPaolo

    Das muss erstmal bewiesen werden. Dann kommt ein Durchsuchungsbefehl und daraufhin dürfen die deinen Rechner mitnehmen.

  • 0
    Antwort von lara12345678910 lara12345678910

    Polizisten dürften wenn ein Verdacht auf eine Straftat fällt einen pc untersuchen

    Kommentar von trixieminze trixieminzetrixieminze

    Begründung fehlt !

    Kommentar von lara12345678910 lara12345678910lara12345678910

    Ja weil ein Verdacht besteht

  • 0
    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    Nur so mal kurz aufgrund eines Streites bei der Polizei vorbeigehen und dort etwa erzählen, funktioniert nicht.

    Zunächst müsste er schon bei der Polizei eine Anzeige machen.

    Die Polizeibehörde kann aufgrund der gemachten Angaben nun ein Ermittlungsverfahren einleiten. Dabei haben die Strafverfolgungsbehörden das "Recht des ersten Zugriffs", das sie berechtigt, aber auch verpflichtet, von sich aus den Sachverhalt zu erforschen und alle unaufschiebbaren Ermittlungshandlungen vorzunehmen.

    Ermittlungen sind alle Erhebungen von Beweisen. Ein wichtiger Teil der Ermittlungen ist die Vernehmung des Beschuldigten.

    Im Ermittlungsverfahren sind darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Zwangsmaßnahmen, beispielsweise Personen- oder Wohnungsdurchsuchungen, etc. möglich. Die Voraussetzungen für solche Maßnahmen und die Anordnungsbefugnis sind im Einzelnen in der Strafprozessordnung geregelt. Je intensiver eine derartige Maßnahme in individuelle Rechte einer Person eingreift, umso strenger sind die Voraussetzungen für deren Anordnung. Viele dieser Maßnahmen setzen eine Entscheidung des Richters voraus.

    Also im Klartext; die Polizei wird nicht, weil irgendein Kumpel dir was anhängen will bei dir vorbeirauschen und deinen PC untersuchen oder gar mitnehmen.

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    Antwort von zzzzzzzzzz1 zzzzzzzzzz1

    Wenn sie nen tipp von deinem freund bekommen, finden sie die beweise (im internet hinterlässt jeder spuren), dann gehen sie zum gericht und holen sich ne bestätigung in dein haus rein zugehen, nehmen vlt. deinen pc mit, dann musst du vlt. um 3000€ zahlen, aber das gilt alles als abschreckung, damit du damit aufhörst zu downloaden!

    Und acta ist auch dagegen

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    Antwort von DerRumpelrudi DerRumpelrudi

    Das geht nur über eine Anzeige. Zu dieser Anzeige darf der Beschuldigte auch schriftlich Stellung nehmen und hat alle Zeit der Welt, gegebenenfalls seine Festplatte auszutauschen. Auch ein Besuch wird vorher angekündigt, da keine Gefahr im Verzug ist.

    Danach bekommt der Anzeigende eine Verleumdungsklage an den Hals, die sich gewaschen hat.

    Kommentar von Holmering HolmeringHolmering

    Das kann so gehen, muss es aber nicht. Und bei Vorliegen eines Beschlusses muss der Besuch keineswegs angekündigt werden. Dann würde sich ja jede Haus- oder Wohnungsdurchsuchung erübrigen.

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    Antwort von KuroNoKitsune KuroNoKitsune

    Ersteinmal ist ein Gerichtsbeschluss notwendig und um den zu bekommen braucht man Beweise.

    Ohne Beschluss oder eine gefährliche Situation ist man nicht verpflichtet Polizisten überhaupt in die Wohnung zu lassen

    Kommentar von Holmering HolmeringHolmering

    "Beweise" sind notwendig ja. Aber auch "Zeugen" gelten als "Beweismittel". Das gilt aber nur für eine Verurteilung. Für Ermittlungen ist der Verdacht ausreichend.

    Kommentar von KuroNoKitsune KuroNoKitsuneKuroNoKitsune

    Ja natürlich, aber nur weil jemand sagt das ein Anderer illegal Daten bezieht wird nicht gleich der PC beschlagnamt.

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