darf die Polizei einem Asylbewerber über Nacht das Handy in der Stadt abnehmen (zur Kontrolle aufs Revier mitnehmen )und würde es morgens dem Besitzer wiederbringen ins Camp?Ich glaube die Geschichte nicht.
Antworten (8)
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0Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
primusvonquackprimusvonquack
Unter welchen Umständen das geschen darf findest du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Beschlagnahme Ob der Besitzer Axylbewerber ist oder nicht spielt keine Rolle.
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1Antwort von
FaulesTierFaulesTier
beschlagnahmt is beschlagnahmt bis die ermittlung beendet ist danach kann sich der beschuligte bei freispuch sein eigentum zurückholen.
Kommentar von
DrachentoeterDrachentoeter und da liegt der Hase im Pfeffer, es darf nicht mal eben beschlagnahmt werden, vielmehr muss ein konkreter Straftatsverdacht vorliegen. Es ght hier auch um die Privatsphäre und da ist noch längst nicht alles erlaubt.
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1Antwort von
MuschkatzMuschkatz
Kann ich mir auch nicht vorstellen! Es sei den sie haben einen "Durchsuchungsbefehl"
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0Antwort von
Borat86Borat86
Wird eigentlich nicht so gehandhabt, mir is nur mal kurz abgenommen worden weil sie geguckt haben ob es vom lastwagen gefallen ist;-), aber nomalerweise kommt die person mit auf die Dienststelle.
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intermazintermaz
Hallo, kein Polzei Beamter darf einfach ohne Grund einen Fremden Eigentum mitnehmen. Wenn sowas Passiert, muß der Beamte einen Durchsuchungsbefehl vorlegen. Oder wenn der Jenige wirklich in einem Fall verwickelt ist, dann darf er es mitnehmen um es zu überprüfen. (Krininalfall). Grüße intermaz
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DrachentoeterDrachentoeter
So wie du das schreibst, darf er es nicht, es muss dann schon ein konkreter Straftatsverdacht vorliegen.
In den meisten Fällen ist es keine Beschlagnahme sondern eine http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherstellung_(Recht)