Zunächst gibt es das Jugendschutzgesetz. Allerdings regelt dieses lediglich den Alkoholkonsum in der Öffentlickeit. Bei deiner Party handelt es sich um Privatgrundstück / Privatparty und somit kommt das Jugendschutzgesetz in der Regel nicht zur Geltung. Denn bei einer Geburtstagsfeier kommt es auf den Teilenehmerkreis an; wenn die Türen für alle offen stehen und Gäste kommen dürfen, die das Geburtstagskind nicht kennt oder auch sonst keinen Bezug zum weiteren Gästekreis haben, ist man schnell bei einer Veranstaltung und somit greift wiederum das Jugendschutzgesetz. Dies nur am Rande...
In der Regel aber hält sich die Polizei aus solchen Feiern heraus; also keine Kontrolle ohne besonderen Grund. Gründe können zum Beispiel sein, wenn sich Gäste im betrunkenen Zustand auf der Straße aufhalten, es zu erheblichen Lärmbelästigung (Ruhestörung) kommt oder Pöbeleien an vorbeilaufenden/fahrenden Verkehrsteilnehmer. Dann wird die Party genauer unter die Lupe genommen.
Was die Abgabe von Alkohol an die unter 16 jährigen betrifft: wenn sich die Gäste untereinander kennen, dann liegt kein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz vor (da Privatveranstaltung). Wenn es eine öffentliche Veranstaltung ist ("es darf jeder kommen"), dann kann eine Ordnungswidrigkeit nach dem Jugendschutzgesetz vorliegen. Im schlimmsten Fall, werden die Eltern der alkoholisierten Kinder angerufen und über den Zustand ihrer Kinter unterrichtet.
Wenn aber alles im Rahmen bleibt, brauchst du dir keine Gedanken machen.
Zumindest eine vernünftige Antwort auf die Frage.