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Darf Polizei bei einer Party im eigenen Hof kontrollieren ?

Frage von fitzge fitzge

Hallo,

ich mache demnächst ne Party, sie ist in unserem Hof und Garage. Dieser Hof und die Garage liegen natürlich an der Straße.....wenn die Polizei an diesem Abend durch unsere Straße fahren sollte, dürfen diese dann z.B. kontrollieren ob unter 16 jährige etwas getrunken haben ?

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Antworten (11)

  • 6
    Antwort von istdochegaltom istdochegaltom

    Zunächst gibt es das Jugendschutzgesetz. Allerdings regelt dieses lediglich den Alkoholkonsum in der Öffentlickeit. Bei deiner Party handelt es sich um Privatgrundstück / Privatparty und somit kommt das Jugendschutzgesetz in der Regel nicht zur Geltung. Denn bei einer Geburtstagsfeier kommt es auf den Teilenehmerkreis an; wenn die Türen für alle offen stehen und Gäste kommen dürfen, die das Geburtstagskind nicht kennt oder auch sonst keinen Bezug zum weiteren Gästekreis haben, ist man schnell bei einer Veranstaltung und somit greift wiederum das Jugendschutzgesetz. Dies nur am Rande...

    In der Regel aber hält sich die Polizei aus solchen Feiern heraus; also keine Kontrolle ohne besonderen Grund. Gründe können zum Beispiel sein, wenn sich Gäste im betrunkenen Zustand auf der Straße aufhalten, es zu erheblichen Lärmbelästigung (Ruhestörung) kommt oder Pöbeleien an vorbeilaufenden/fahrenden Verkehrsteilnehmer. Dann wird die Party genauer unter die Lupe genommen.

    Was die Abgabe von Alkohol an die unter 16 jährigen betrifft: wenn sich die Gäste untereinander kennen, dann liegt kein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz vor (da Privatveranstaltung). Wenn es eine öffentliche Veranstaltung ist ("es darf jeder kommen"), dann kann eine Ordnungswidrigkeit nach dem Jugendschutzgesetz vorliegen. Im schlimmsten Fall, werden die Eltern der alkoholisierten Kinder angerufen und über den Zustand ihrer Kinter unterrichtet.

    Wenn aber alles im Rahmen bleibt, brauchst du dir keine Gedanken machen.

  • 5
    Antwort von Leon97531 Leon97531

    Auf eurem Hof interessiert es die Polizei nicht ob unter 16 jährige Alkohol trinken, etwas anderes wäre wenn sich z.B. ein Nachbarn wegen Lärm beschwert, dann ist aber der Lärm der Grund der Kontrolle.

  • 2
    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix

    Da ihr euch scheinbar auf Privatgelände befindet wird das der Polizei herzilich egal sein, da ist es schließlich nicht verboten.

    Solange da keine Straftaten oder OWIs begangen werden hat die Polizei keinen Grund da irgendwas zu machen.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Zumindest eine vernünftige Antwort auf die Frage.

  • 2
    Antwort von Mandek Mandek

    Sie dürfen es nicht nur, sie müssen es sogar, wenn ihnen was auffällt beim vorbei fahren.

    Kommentar von jockl jockljockl

    Bei angenommener Gefahr im Verzug darf und muss die Polzei handeln. DH

  • 2
    Antwort von 19Chaot 19Chaot

    Ja und hoffentlich tun sie das auch.

  • 1
    Antwort von guinan guinan

    Wieso nicht? Wenn sie sehen, dass Alkohol da ist und auch unter 16 Jährige, können sie doch gucken, ob die auch Alkohol bekommen

    Kommentar von guinan guinanguinan

    "Wenn der Polizei Kinder oder Jugendliche alkoholisiert auffallen
    und anzunehmen ist, dass Eltern ihren Erziehungsaufgaben
    nicht nachkommen, muss der Allgemeine Sozialdienst
    informiert werden. Es sind auch kostenpflichtige Verwarnungen
    für die Eltern durch das Jugendamt möglich!"

    http://www.jugendamt.nuernberg.de/downloads/jugendschutz_alkohol.pdf

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Das ganze scheint auf Privatgelände stattzufinden, ich denke nicht das es da irgendwelche Probleme gibt, da JuSchG gilt schließlich nicht.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    @ guinan

     

    dies trifft zu wenn Kinder oder Jugendliche alkoholisiert in der Öffentlichkeit auffallen.

    Kommentar von guinan guinanguinan

    Nein, denn es geht nicht um Strafrecht. Es geht darum, ob Erziehungsberechtigte ihrer Erziehungsaufgabe nachkommen. Und Alkohol ist nunmal schädlich- das lässt sich einfach nicht wegdiskutieren. Es gibt keinen Unterschied, ob Kinder sich in der Öffentlichkeit schaden oder zuhause. Jedenfalls nicht, was den Wirkungskreis des Jugendamtes betrifft. Wäre ja auch noch schlimmer- dann könnte gegen Eltern, die ihre Kindergartenkinder rauchen oder saufen lassen, gar nicht mehr vorgegangen werde.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Es betrifft aber nicht das Jugendamt. Und, nein, die Eltern verletzen nicht ihre Führsorgepflicht wenn sie ihren Jugendlichen Kindern mal was zu trinken geben. Das hat der Gesetzgeber in der Öffentlichkeit sogar expilziet erlaubt, folglich wird es erst recht im privaten keinen kümmern.

    Wie kommst du hier auf Strafrecht?

    Kommentar von guinan guinanguinan

    Ich nicht- die Kommentatoren meiner Antwort kamen darauf und sagten, privat wäre es erlaubt. Ich aber zitierte, dass die Polizei das Jugendamt einschalten kann- und das hat NICHTS mit Strafrecht zu tun.

    Mal nem 16 Jährigen Bier geben und Vollbesoffene 13 Jährige zum Beispiel antreffen sind 2 völlig verschiedene Sachen. In letztem Fall - vor allem, wenn Erwachsene tatsächlich anwesend sind und von der Party wissen- hat jemand die Aufsichtspflicht verletzt.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    In der Frage wird abe rnicht von "Vollbesoffenen 13 jährigen" gesprochen.

    Natürlich sind das 2 verschiedene Dinge, aber es sagt ja keiner das es so ist.

    Eine Verletzung der Aufsichtspflicht lässt sich aber nicht konsturieren und selbst wenn, die wäre hier nicht relevant. Genauso wie es nicht um Strafrecht geht, geht es nicht um Schadensrecht.

    Wenn überhaupt, liese sich eine Führsorgepflichtverletzung subsumieren und auch dafür müsste das schon öfter vorgekommen sein.

    Kommentar von guinan guinanguinan

    Die Frage war, ob die Polizei kontrollieren kann, wenn sie alkoholisierte Jugendliche sieht. Und ja, sie kann- nicht wegen Strafrecht, aber wegen einer eventuellen Meldung ans Jugendamt. Wer noch keinen Alkohol darf, dem darf man ihn eben auch nicht privat zur Verfügung stellen (nicht strafrechtlich, aber doch so, dass es das Jugendamt interessiert)

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Das Jugendamt interesiert das aber auch nicht.

    Es gibt kein Gesetz das es einem 15 jährigen verbietet Alkohol, zu trinken und es gibt auch kein Gesetz das es verbietet einem 15 jährigen der klar bei Verstand ist Alkohol auf Privatgelände zu geben.

    Und die Polizei braucht schon einen Grund (Mindestens eine erhebliche Ordnungswidrigkeit) um einfach so ein Grundstück betreten zu dürfen.

    Da hier aber kein Rechtswidriges Verhalten vorliegt und auch eine akute Gefharensituation nicht erkennbar ist, hat die Polizei gar kein Interesse da was zu machen.

    Ein Rechtsgebiet "Das es das JA interesiert" gibt es nicht. Hier kommt OWI und Pol-Recht zur anwendung.

    Kommentar von MichaelSelm MichaelSelmMichaelSelm

    GUTE ANTWORT. DH

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    Antwort von Marcel198989 Marcel198989

    Ja dürfen sie

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    Antwort von Mahoni82 Mahoni82

    Natürlich!

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    Antwort von frettlein frettlein

    Polizei und Justiz lassen heute sowieso fast alles durchgehen, es sie denn, man zeigt Polizisten den Vogel.

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    Antwort von Mismid Mismid

    Alkohol trinken unter 16 ist nicht verboten. Nur die Abgabe an jugendliche unter 16 ist verboten. Wenn die Eltern also damit einverstanden sind und es auf private, Grundstück ist, kann die Polizei nichts machen. Wenn ihr aber zu laut seid, kann die Polizei einschreiten.

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    Antwort von Coladose1 Coladose1

    Das dürfen die. Solange der Hof direkt an die Straße angrenzt und kein Hoftor vorhanden ist, habe die das Recht das grundstück zu betreten.

    Dies dürfen Sie sgar dann wenn von der Straße aus erkennbar ist, das Personen unter 16/18 Alkohol trinken oder rauchen. Dann dürfen diese sogar das Hoftor öffnen und das Grundstück betreten. Anders sieht das aus, wenn es innerhalb eines geschlossenen Gebäudes ist. Dann dürfte die das nur, wenn sich ein Anwohner wegen einer Lärmbelästigung beschwert.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    das ist falsch!

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