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Darf PAV mir eine Rechnung schicken?

Frage von apoc1984 apoc1984

hallo ihr lieben. ich kam grad nach hause und dachte mich trifft der Schlag.

Ich war vor ca. 1 Monat bei einer Privaten Arbeitsvermittlung (PAV).

Dort wurde ein vermittlungsvertrag geschlossen.

Nun ja, heut kam ein großen Cuvert (A4) mit 37 Bewerbungsanschreiben und einer Rechnung von 185€. (5€ pro Schreiben)

Nun ja, muss ich das zahlen denn eine Vermittlung kam ja nicht zustande und die Bewerbungen nützen mir gar nichts.

Teilweise sind die Dinger doppelt oder die Firmen sind irgendwo weit ausserhalb von Berlin was mir nicht wirklich etwas bringt.

Also, muss ich das zahlen oder wie sieht das aus?

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Antworten (8)

  • 2
    Antwort von keychain keychain

    Selbst schuld. Nächstes Mal liest du vorher durch, was du unterschreibst ;)

    Kommentar von apoc1984 apoc1984apoc1984

    hab ich ja, aber ich bin nicht der einzige der drauf reingefallen ist:

    http://www.elo-forum.org/news-diskussionen-tagespresse/27851-jobvermittler-arbeitssuchende-abzocken-6.html

    Kommentar von keychain keychain

    Schön, also gibt es noch andere Leute außer dir, die nicht lesen können.

    Kommentar von walterdealeman walterdealemanwalterdealeman

    eine wirklich unpassende Antwort!

    Kommentar von keychain keychain

    Findest du? Sorry, wenn mehrere Leute auf ein Lockangebot hereinfallen, weil die Verträge nicht gelesen haben. Was soll man denen dann raten? Außer: Lesen lernen ...

    Kommentar von apoc1984 apoc1984apoc1984

    Wenn man n kleines kind hat und nich weiss wie man mit dem Ar... an die wand kommt klammert man sich an jeden strohhalm.

    Ausserdem werde ich den spaß eh nicht bezahlen... Ein großteil der firmen die die "angeschrieben" haben existieren nicht mehr. Ausserdem sind dort weder anlangen noch sonst etwas dabei.

    Und das arbetisamt erstattet auch nix. Von mir sehen die keinen cent

    Kommentar von walterdealeman walterdealemanwalterdealeman

    Richtig!!

    Kommentar von apoc1984 apoc1984apoc1984

    Und nebenbei bemerkt. Im vertrag steht, dass Kosten für die Vermittlung anfallen. Da keine Vermittlung stattgefunden hat werd ich nix zahlen

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    im Vertrag stehen eindeutig 5 € pro Bewerbung drin

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    Antwort von walterdealeman walterdealeman

    In dem Vermittlungsvertrag muss doch etwas über fällige Vermittlungsgebühren stehen. Falls nicht, brauchst du auch m. E. nach nichts zu bezahlen, zumal die Vermittlungstätigkeit auch nicht zum Erfolg geführt hat. Eine Provision wird nur dann fällig, wenn ein Vertrag zwischen dir und einem künftigen Arbeitgeber geschlossen wird. Das handelt sich m. E. nach nur wieder um eine Abzocke, zumal unter den Bewerbungsanschreiben doppelte und weit entfernte Firmen aufgeführt sind.

    Kommentar von apoc1984 apoc1984apoc1984
    Kommentar von walterdealeman walterdealemanwalterdealeman

    Link öffnet sich leider nicht.

    Kommentar von apoc1984 apoc1984apoc1984

    bei mir klappts. zur not kopiere den link und füge ihn in nem neuen tab (Strg/Ctrl + t) ein.

  • 0
    Antwort von Muckel3000 Muckel3000

    Hab den gleichen Fehler gemacht !

    1. Auf gar keinen Fall zahlen !!!
    2. Die Mahnungen kannst du echt getrost Ignorieren !!!
    3. Inkasso kannst du auch Ignorieren, wenn du denn besser schläfst kannst du denen natürlich auch gerne Schreiben das du nicht zahlen wirst und warum !!!
    4. Wenn se denn den Mut haben die Sache zum Amtsgericht zu bringen, was ich nicht glaube, halt erstmal Widerspruch einlegen und Anwalt einschalten, "Beratungsschein beantragen" !!!

    ... ich ignoriere den PAV Inkasso Mist bisher mit Erfolg, sollten se doch einen Titel gegen mich anstreben, wird man ja sehen wer zuletzt lacht, kenne bisher jedoch keinen Fall den die vor Gericht gebracht hätten, schätze mal die wissen auch warum, kannst ja noch ne Strafanzeige wegen Betruges gegen die PVA stellen. Ich persönlich sehe der Sache gelassen entgegen, sollte ich schlussendlich doch zahlen müssen gibt´s eben jeden Monat 2 euro als Dauerauftrag hehehe .... kack mich doch nicht voll deshalb und lass es gerne drauf ankommen, notfalls geh ich damit bis vor´s Landesgericht !!!

  • 0
    Antwort von IlonaSch IlonaSch

    Der Name "Private Arbeitvermittlung" sagt ja schon, dass vermittelt wird, -und nicht dass Bewerbungsschreiben ausgestellt werden, die man dann noch selber abschicken muss. Pro Bewerbungsschreiben, 185,-€ ?! ...denen würde ich voll was schei..en.

    Ich würde mir -vom Gericht- einen Beratungsschein, für einen Anwalt holen, ...den Rest über den Anwalt laufen lassen.

    Ich bin gespannt, wie die privaten Arbeitsvermittler, den Gesamtbetrag, von 6845,-€ rechtfertigen wollen, ohne das es zu einem Arbeitsvertrag führte. (Für den Betrag kann man sich schon fast selbst selbstständig machen).

    LG: Christian

    Kommentar von apoc1984 apoc1984apoc1984

    Richtig lesen. Für ALLE schreiben waren die 185 € fällig. Habe aber nun erfahren dass das nicht rechtens ist und damit werde ich auch nix zahlen.

    Kommentar von IlonaSch IlonaSchIlonaSch

    ups... habe ich wohl übersehen, ...hoffe mein Fehler ist zu verzeihen, ...werde mich bessern. :-))

    Haupsache, man braucht nicht zahlen.

    LG: Christian

  • 0
    Antwort von apoc1984 apoc1984

    Hier ist der Vertrag von denen

    Kommentar von apoc1984 apoc1984apoc1984

    Is leider zu klein zum lesen

  • 0
    Antwort von Welfensammler Welfensammler

    Was steht denn im Vermittlungsvertrag ?

    Wenn du arbeitslos bist, kannst du die Kosten wahrscheinlich beim Arbeitsamt geltend machen. Die zahlen dir auch eine Pauschale von 5 € pro Bewerbung.

    Kommentar von apoc1984 apoc1984apoc1984

    Arbeitsamt übernimmt bei denen nix mehr. Die sind denen hinreichend bekannt.

    Problem ist: Die wechseln ständig die Firmennmen und auch Praktikanten werden da gern mal als Geschäftsführer eingetragen und, und, und.

    Na ja, von mir sehen die keinen cent. Wenn da noch ne rechnung kommen sollte werde ich denen mit rechtlichen schritten drohen.

    Und das verlieren die denn die haben den vertrag nicht eingehalten denn ich wurde nicht vermittelt.

    Ist gleich der 1. punkt im Vertrag

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    im Vertrag stehen eindeutig 5 € pro Bewerbung drin

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Schau in deinen Vertrag, da steht alles drin

    und ganz nebenbei:

    Dummheit schützt vor Strafe nicht

    Faulheit auch nicht!!!

    Ist es wirklich intelligent, Bewerbungen durch dritte schreiben zu lassen? Wenn du diese Frage mit ja beantwirtest, dann sind 185 € ein Geschenk, das du freudig bezahlen solltest.

    Ich als Personalchef würde so eine Bewerbung in die Tonne treten, das nur nebenbei

    alles Klar?

    Kommentar von apoc1984 apoc1984apoc1984

    Lies dir erstmal die frage richtig durch...

    Ich hbas satt das ihr nicht mächtig seid zu lesen.

    Bestandteil des Vertrages war die VERMITTLUNG IN EINE ARBEITSSTELLE.

    Die Nr. mit den bewerbungen. Davon war nie die rede.

    Wer adobe reader hat kann sich den vertrag beim oben genannten link runter laden.

    Also, mal richtig lesen und dann aufblasen. Und: Wenn du personalchef wärst würde ich mich nich mal bei dir bewerben

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    Moment mal - wer hat denn die Frage gestellt? Das warst doch du, oder?

    und du hast zwei Fragen gestellt zu einem Vertrag, den keiner hier kennt. Jetzt hast du ihn zwar eingestellt, aber zum Zeitpunkt meiner Antwort auf deine übrigens 2 Fragen war das Ding nicht da.

    und im Vertrag stehen eindeutig 5 € pro Bewerbung drin

  • 0
    Antwort von edgar256 edgar256

    Klar dürfen die Dir eine Rechnung schicken. Die FRage ist eher:musst Du sie bezahlen? Was steht denn in dem Vertrag?

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