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Darf Otto meine Bestellung als Neukunde wegen der "Kreditbestimmungen" ablehnen??

Frage von Andiii99 Andiii99

Hallo,

wollte was als Neukunde bei Otto bestellen.

Bekam am Ende des Bestellvorgangs (nach dessen Abschicken) die Meldung:

"Unsere Kreditbestimmungen erlauben es nicht, Ihre Bestellung anzunehmen."

Meine Freundin (gleiche Adresse etc.) konnte den Artikel problemlos bestellen. Ich habe nie irgendwelche Schulden gehabt, noch nie bei Otto bestellt, kein neg. Schufa-Eintrag etc..

Darf Otto das?? Oder fällt soetwas nicht unter diskreminierung?

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Antworten (12)

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Jeder Versender darf sich die Kunden aussuchen, die er gegen Rechnung beliefert oder nicht.

    Wenn du unbedingt beim OTTO-Versand bestellen willst, dann frag doch, warum du die Absage bekommen hast.

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    Antwort von heinmueck heinmueck

    Grundsätzlich muss niemand etwas verkaufen, schon gar nicht auf Kredit. Es ist auch für den Otto-Versand freiwillig, mit wem die einen Vertrag eingehen wollen oder nicht.

    Schreiben Sie einen Brief (auf Papier, mit Briefmarke) an Otto und bitten Sie um Erläuterung, in welcher Hinsicht, in welchem Punkt der Kreditbestimmungen das Problem liegt. Schreiben Sie doch auch einfach den Satz aus Ihrer Frage mit in den Brief: "Meine Freundin (gleiche Adresse etc.) konnte den Artikel problemlos bestellen. Ich habe nie irgendwelche Schulden gehabt, noch nie bei Otto bestellt, kein neg. Schufa-Eintrag etc..". Und dann bitten Sie Otto, Ihnen sämtliche Daten mitzuteilen, die Otto über Sie gespeichert hat. Dazu gibt es eine Auskunftspflicht.

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    Antwort von Margosto Margosto

    Jeder, auch eine Firma hat das Recht zu entscheiden, ob sie auf einen Vetrag eingeht oder nicht.

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    Antwort von freundchen freundchen

    ich bin mir eigentlich in keiner Art und Weise Schuldbewußt. Warum,Wieso,Weshalb ist mir ein Rätsel? Einen Eintrag habe ich nirgends zu verzeichnen,da müßte ja vieles gesperrt sein?

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    Antwort von PepsiMaster PepsiMaster

    Otto darf das. Otto ist nicht verpflichtet irgendwem irgendetwas zu verkaufen.

    Es ist allerdings sehr ungewöhnlich. Normalerweise wird so etwas nur verweigert, wenn wirklich wichtige Gründe vorliegen (Otto hat ja eigentlich ein Interesse daran, möglichst viel zu verkaufen, egal an wen).

    Du solltest also im eigenen Interesse mal nachforschen wie es zu der Ablehnung kam, damit so etwas in Zukunft nicht nocheinmal passiert (evtl. auch woanders oder bei etwas wichtigerem, z.B. bei einer Bank).

    Evtl. hast Du ja doch einen negativen Schufa-Eintrag o.Ä., der ausversehen und fälschlicherweise eingetragen wurde.

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    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Es muss ein wichtiger Grund vorliegen warum sonst sollte Otto das ablehnen ? Nicht das deine Freundin in deinem Namen etwas verzapft hatte ! Nachfragen bei Otto wir hier kennen den Grund nicht ! Da auch Vorauskasse abgelehnt wird, zwingend nachfragen, du bist irgendwo wenn auch fälschlicherweise eingetragen !

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    Antwort von Mismid Mismid

    ja die dürfen sich aussuchen wen sie bliefern und wen nicht. Woher weißt du daß du keine negative Schufa hast? Vielleicht liegt es auch einfach daran, daß du noch keine 18 bist? Mit 9 Jahren kann man noch nichts im Internet bestellen. Frag deine Eltern

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    Antwort von andreas48 andreas48

    wenn du in Vorauskasse trittst, dann dürfte es problemlos sein

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    Antwort von anjanni anjanni

    Hat Deine Freundin früher schon bei Otto bestellt?

    Manche Versandhäuser versenden erst ab der zweiten Bestellung auf Rechnung.

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    Antwort von jockl jockl

    Vielleicht reichte Deine Einkommensangabe nicht aus.

    Kommentar von nightblue nightbluenightblue

    Und woher soll Otto die haben?

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    Antwort von MintDrop MintDrop

    vielleicht wurde ein alter Schufa-eintag nicht gelöscht. Ansonsten beim Kundenservice von Otto anrufen.

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    Antwort von NordiMaus NordiMaus

    Bin selbst Otto Kund hatte das Problem nicht.

    Ich würde über die Internetseite eine Mail an Otto schrieben.

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