1

darf opa und oma sich weigern ein sparrbuch heraus zu geben

Frage von saschadie saschadie

hallo leute mich bedrückt folgendes meine eltern haben ein sparbuch von meinem sohne meine exfrau und ich haben ihnen freundlich mit geteilt das wir am diesem sparbuch etwas anderen wurden und zwar haben wir alle sparbucher zu einen zusammen gebundelt und nun sollte auch das von meinen eltern dazu kommen . doie bank hat ihnen mitgeteilt das sie zum herausgabe verplichtet weren wenn ich darmit einverstanden were das es meine exfrau bekommen wurde ,dies wurde mir so von meinen eltern gesagt und ich habe ihnen dan gesagt ja es sei auch mein wunsch das meine exfrau dies bekommen wurde und es auf das neue sparbuch noch eingezahlt werden wurde , nun weigern sie sich es heraus zu geben . ich habe von einem anderen bekannten gesagt bekommen das meine eltern laut rechts lage die wir hier in deutschland haben darbei weren eine unterschlagung zu machen ,und ich sollte sie deshalb anzeigen weil es hier nicht nur um ihr eigenttum geht sondern es wurde hier um das eigentum von meinen sohn gehen und bei ihm weren ich und meine exfrau die personen die sein vermögen verwalten durften und nicht die omas und opas

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 0
    Antwort von ameise99 ameise99

    Bei deiner Frage muss man zuviel rätseln. Wer hat das Sparbuch angelegt? Derjenige darf darüber verfügen bis dein Sohn das 18. Lebensjahr erreicht hat. Noch ein Tipp zu Fragestellung:http://www.gutefrage.net/tipp/wie-man-hier-fragen-stellt-ohne-die-user-zu-nerven

  • 0
    Antwort von MarcSu MarcSu

    Eine verständliche Erläuterung wäre sehr hilfreich.

    Wenn aber die Großeltern die Sparbücher angelegt haben, haben sie auch das alleinige Verfügungsrecht bis die Enkel 18 Jahre alt sind.

  • 0
    Antwort von Boerben Boerben

    der, der die Vollmacht für das Kontohat dem Gehört das ist der Enkel keine 18 somit hat jemand anderes das Sparbuch aufgemacht, auch wenn es unter einem anderen Namen läuft, also der der das Sparbuch aufgemacht hat darf darüber Verfügen.

  • 0
    Antwort von FrankDr FrankDr
    1. heisst es "wären", nicht "weren"
    2. ich hoffe doch niemand beantwortet deine Frage! Ohne jeglichen Punkt oder Komma zu schreiben ist grausam
    3. versteht man gar nicht, wem was gehört
  • 0
    Antwort von aiaiai aiaiai

    hat das sparbuch oma und opa für den enkel angelegt? oder wer?

  • 0
    Antwort von Dory1 Dory1

    ich versteh gleich "0" .. wem gehört denn das sparbuch??

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.