Eine Freundin hat ein Pferd von dem ein Fotograf im Stall, wo es untergebracht ist, Fotos gemacht hat. Sie wußte davon nichts und hat es erst mitbekommen, als das Foto in einem Pferdekalender unter anderem auch bei ihnen in der Anlage zum Verkauf auslag. Darf man das einfach, oder steht ihr was zu wegen der Veröffentlichung?
Darf ohne Einwilligung/Wissen des Inhabers ein Foto vom Tier gemacht werden zur Veröffentlichung?
Antworten (6)
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5Antwort von
coolsnappercoolsnapper
Tiere haben kein Recht auf das eigene Bild wie wir Menschen, deshalb ist ein Foto möglich und das Recht an diesem Foto besitzt der Fotograf! Ausnahmen, wenn es sich um besondere Tire wie Chyta, der Affe aus den Filmen ist. hier muss man vorsichtig sein...
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4Antwort von
thebrainthebrain
ich denke er darf das. nur fotos von personen sind ohne einwilligung nicht erlaubt oder fotos die rückschlüsse auf den besitzer erlauben. z.b. autos (autokennzeichen). gegenstände und tiere darf man fotografieren.
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3Antwort von
beenebeene
Ein Recht am eigenen Bild hat ein Pferd nicht, klar. Andrerseits ist das Foto auf Privatgrund entstanden. Normal gilt: Ungefragt fotografieren und veröffentlichen kann man Bilder (nur), wenn sie von öffentlichen Straßen, Plätzen etc. aus gemacht sind und etwas abbilden, was permanent da ist (auch hier Ausnahmen in der Architektur). Da das Bild aber auf Privatgrund gemacht ist, glaube ich, dass doch eine Genehmigung erforderlich ist. Hab leider keine Rechtsquelle, aber auf der Ebene würd ich weiterrecherchieren.
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2Antwort von
RolfeRolfe
@Schiebedach: Das Recht am eigenen Bild gibt es nur für Menschen. Pferde gehören zur Natur - solange sie als Bestandteil der Natur fotografiert werden, kann auch der Eigentümer dagegen nichts machen. Ausnahmen dürfte es nur für Zuchtpferde bzw. Rennpferde geben, aber auch dann nur als Einzelfotos. Wenn die bei einem Pferderennen laufen, werden sie naturgemäß von allen möglichen Leuten mitsamt Reiter fotografiert - das gehört zum allgemeinen öffentlichen Interesse und ist vom Eigentümer nicht zu verhindern.
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oligabri Hallo, ich würde sagen, das ist erlaubt oder eingeschränkt erlaubt. Aber Rechtsexperte bin ich nicht ;o)!
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0Antwort von
SchiebedachSchiebedach
Ich teile die Auffassung von thebrain und Coolsnapper nicht: Der Fotograph hat sich ohne Wissen und Wollen der Pferdebesitzerin etwas angeeignet, nämlich das Bild des Pferdes. Nur der Eigentümer hat das Recht, mit einer Sache (nach wie vor gilt bei Tieren Sachenrecht) nach Belieben zu verfahren, das Recht am eigenen Bild ist aus dem Persönlichkeitrecht hergeleitet. Die Aneignung eines Rechts ohne Einwilligung des Verfügungsberechtigten ist jedenfalls nicht rechtmäßig und könnte nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung zu Entschädigungsleistungen berechtigen (hier: das durch den Verkauf des Bildes Erlangten ist zurückzuerstatten).
Lasst mal die Kirche im Dorf. Hier einen Rechtsstreit zu führen, würde wenig bringen, denn es könnte ja nur wegen dem 1 Bild prozessiert werden. Der Gewinn den der Fotograf da gemacht hat, hat nichts mit Promifotografie zu tun. Er erhält pro Bild wenn er Glück hat 50,00€ meist weniger. Also, bitte vorher abwägen, denn die Beratung beim Rechtsanwalt kann das 3-6 fache kosten.
Gruß Peter