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Darf Obermieterin ihren Wäscheständer und das Katzenklo in den Hausflur stellen?

Frage von wolle40 wolle40

Da sie ganz oben wohnt, ist das mit der Wäsche ja noch ok. Wobei das auch echt blöd aussieht, wenn man zu mir hoch geht oder wenn man mal auf den Speicher muss. Aber das Katzenklo? Das stinkt vielleicht immer bei uns im Treppenhaus! Entweder nach frischer Wäsche oder voll gepinkeltem Katzenklo oder Katzenkacke oder allem zusammen. Echt ne fiese Mischung! Was darf man in einem Mietshaus eigentlich in den Hausflur stellen und was nicht? Oder kann das der Besitzer bestimmen? Sind das nicht Dinge, die in die Wohnung gehören?

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Antworten (4)

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    Antwort von quelleopel quelleopel

    Vermieter informieren. Ausserdem gelten Brandschutzbestimmungen für Treppenhäuser.

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    Antwort von waltghaupt waltghaupt

    weder Wäscheständer noch Katzenklo ist erlaubt, Vermieter benachrichtigen und Miete ab sofort aufgrund dieser Misstände um 10% kürzen.

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    Antwort von Perle0106 Perle0106

    mietminderung durch penetranten gestank.

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    Antwort von Annaberg Annaberg

    Das mit dem Katzenklo ist voll daneben.

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