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Darf neuer vermieter einen Hausmeister- Nebenkosten in einen bestehenden Mietvertrag aufnehmen?

gefragt von suitsuitsme am 27.01.2009 um 21:38 Uhr

Hallo Wir haben 2008 ein 3-Parteienhaus erworben und nutzen eine wohnung selbst.wir würden gern einen Hausmeister mit der Reinigung der Kellerräume und Waschräume sowie der Gartenpflege und der Streupflicht beauftragen.In den bestehenden Verträgen der zwei anderen Parteien (geschlossen 1967 und 2005) sind die Kosten dafür nicht enthalten.Darf ich diese nun anfügen und sind 20 Euro pro Monat und Partei bei ca 80 qm Wohnflache je Wohnung und ca 3 Stunden Arbeit die Woche zuviel?

vielen Dank im voraus

gruß Peter


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anonym
beantwortet von Obelhicks am 27. Januar 2009 23:15
1x
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das hört sich sehr moderat an. dennoch ist eine einseitige änderung nicht möglich. es sollte aber eine einigung gelingen. dafür reicht ein schriftlicher nachtrag zum mietvertrag, der die angelegenheit regelt. irgendetwas nachträglich in die verträge aufnehmen geht nicht.

ein selbstbewohntes 3-fam-haus ist immer problematischer als ein 2-fam haus.


vincero
beantwortet von vincero am 6. Mai 2009 18:42
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unbedingt ein mietergespräch führen. vielleicht kann man sich auf einen plan der mieterbeteiligung einigen. wenn eine mietpartei freiwillig z.b. gartenarbeit übernehmen will dann kostenpauschale festlegen und absegnen lassen. ich würde allerdings den winterdienst aus haftpflichtgründen immer einer firma übertragen. mal die anwohner fragen wer das bei denen macht (wenn es eine firma ist) und preis abfragen und mit anderen vergleichen. das dann im mietergespräch vorlegen und absegnen lassen. beachte jeder "mitarbeiter" muss der berufsgenossenschaft gemeldet werden und abgaben werden fällig.



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