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Darf ne minderjährige mit ein volljährigen zsm sein ? oder umgekehrt?

Frage von SnoopyGirl1100 SnoopyGirl1100

Person A: 13 wird aber dieses jahr noch 14 Person B: 23

person A und B sind zsm und von person A die eltern meinten das die (also die eltern) sich damit auch strafbar machen können stimmt das? und manche behaupten das nur sex strafbar sei stimmt das ? und wieso gibt es solche gesetze wenn des ab 18 sowieso nichtmehr gilt ?? und womit kann person B eig. bestraft werden ?

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Antworten (10)

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    Antwort von DaysOfNeonGrey DaysOfNeonGrey

    Kann irgendwie nicht funktionieren. Ein 23 Jähriger hat ja ganz andere Interessen als eine 14 Jährige.

    Kommentar von SnoopyGirl1100 SnoopyGirl1100

    ^-^ wenn du meinst

  • 1
    Antwort von harryrrah harryrrah

    geht nicht -- weil ein 23jähriger sich nicht an kinder vergreifen darf und er ansonsten ganz klar pädophile neigungen hat --- kinder müssen ihre kindheit leben dürfen und werden durch solche gesetze geschützt -- ein solcher 23jähriger macht sich strafbar, ist was anderes wenn du mit anderen jugendlichen befreundet bist -- hier nutzt jemand deine fehlende erfahrung aus und dies kann für dich sehr nachteilig sein, der typ muss dringend in behandlung!!

  • 1
    Antwort von KlausiDerHund KlausiDerHund

    auf deine erste frage kann ich dir leider keine genaue antwort geben aber : unzucht mit minderjährigen ist strafbar.. somit ist eigentlich nur der sex betroffen... bzw sexuelle aktivitäten - soweit ichweiss

    und auf deine zweite frage mit den strafen kann ich dir keine auskunft geben ...

    Kommentar von SnoopyGirl1100 SnoopyGirl1100

    ich meinte eig. kein sex ^-^

    Kommentar von hadiz hadizhadiz

    SnoopyGirl1100. Wie will sich ein 23jähriger Bursche vor einem Richter rechtfertigen keinen Sex haben zu wollen mit einem geliebten Mädchen mit dem er zusammen ist? Du schlägst wohl hier auf den Sack, meinst aber den Esel. Als Kind gilt das Kindsrecht aber für Erwachsene gilt auch das Strafrecht.

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    Antwort von dollgar dollgar

    ich möchte zu gerne wissen,was in dem kopf dieses mannes vorgeht,wenn er sich mit einem kind einläßt...

    so richtig normal kommt mir nicht vor!

    Kommentar von SnoopyGirl1100 SnoopyGirl1100

    xDD also du hilfreich ist dein kommentar auch nicht ^^

    Kommentar von dollgar dollgardollgar

    das ist wohl richtig. ...

    für mich verbietet sich das von ganz alleine

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    Antwort von hadiz hadiz

    SnoopyGirl1100. Die geschilderte Situation liegt voll im Bereich der strafbaren Handlungen. Die Unterlassung der Erziehungsobhut der Eltern könnte zudem Probleme in der Erziehungsberechtigung hervorrufen. Da es sich hier möglicherweise um ein Offizialdelikt handelt ist es gut möglich, dass ohnehin demnächst von Amteswegen eingegriffen wird. Die Lust und der Rechtsstatus wird in unserer Gesellschaft leider immer wieder gerne als "Unrechtselement" angeprangert. Möglicherweise stimmt es halt doch, dass in gewissen Situationen der männliche Verstand unterhalb die eigenen Gürtellinie rutscht.

  • 0
    Antwort von Gin01 Gin01

    also erstmal ist es grundsetzlich schon "erlaubt" wenn die Elötern von Person A (minderjährig) nichts dagegen haben. Die Eltern der Person A können Person B anzeigen wenn sie was dagegen haben ich glaube das fängt schon beim Kuss an. Und bei Sex kann man so wie so angezeigt werden. Da Person B Volljährig ist kann man die Eltern von Person B nicht anzeigen. Der Person B drohen dann je nach dem wie schwer das "vergehen " war haft oder Geldstrafe oder beides (je nach Richter) Dieses Gesetzt ist zu der Sicherheit von Minderjährigen da sie noch nicht so gut auf sich selbst auf passen können. Und solange die Eltern beziehungs berechtigt sind können sie Person B anzeigen

    Kommentar von Gin01 Gin01

    Ich meinte das es Grundsetzlich Nicht erlaubt ist sorry... Und die Eltern wenn die nichts dagegen haben darf man glaube ich die Sachen wie kp kuscheln oder so machen

    Kommentar von SnoopyGirl1100 SnoopyGirl1100

    ich weiß das es nicht erlaubt ist aber ich versteh naja auch nicht was die richter und so damit zutun haben das ist nicht deren problem -.- jetzt ehrlich das ist voll unnötig dieses gesetz die meisten menschen sind übels viele jahre auseinander und das ist übels dumm was das gesetz so für problemchen hat ^-^

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    Antwort von MissErfolg MissErfolg

    Zusammen sein dürfen sie vielleicht schon, ja. Aber eben nur mit "Händchenhalten" und küssen. Sex haben darf Person B mit Person A nicht. Denn macht B sich strafbar, weil A minderjährig ist. Hinzu kommt, dass A erst 13 ist und Sex nach Gesetz sowieso erst ab 14 erlaubt ist. Aber dass B schon 23 ist, macht die Sache noch schlimmer.

    Kommentar von PatrickLassan PatrickLassanPatrickLassan
    Kommentar von SnoopyGirl1100 SnoopyGirl1100

    ich meinte kein sex ^-^

    Kommentar von MissErfolg MissErfolgMissErfolg

    Oh, tschuldigung. Aber - musst du zugeben - hast du in deiner Frage mit aufgeführt, dass einige behaupten, dass nur Sex strafbar sei mit Person A. Und da hab ich das eben mal kurz klargestellt :D

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    Antwort von Hutzelprutzel Hutzelprutzel

    nein die eltern von b nicht

    zum schutz der kinder gibt es die gesetze

    mit gefängnis zb kann er bestraft werden

    außerdem ist das schon leicht pervers, als 23 jähriger mit ner 13 jährigen...

    Kommentar von SnoopyGirl1100 SnoopyGirl1100

    :D also das er pervers ist wollt ich nicht wissen ^-^

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    Antwort von merci27 merci27

    ja das ist verführung Minderjähriger, nur wenn Person A 16 Jahre alt wäre, ginge dass, so macht sich nur Person B strafbar aber nicht seine Eltern.

    Kommentar von PatrickLassan PatrickLassanPatrickLassan

    Vierzehn, nicht sechzehn.

    Kommentar von SnoopyGirl1100 SnoopyGirl1100

    ich meinte von person A die eltern

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    Antwort von DonRamon DonRamon

    http://www.focus.de/politik/deutschland/kurz-erklaert-sex-mit-minderjaehrigen_ai...

    Schon hunderte Male gefragt und googeln kann mans auch....

    Kommentar von SnoopyGirl1100 SnoopyGirl1100

    :D ja aber in meinen fall hab ich nichts gefunden :D

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