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Darf ne freundin meine Wäschespinne kurzzeitig mitbenutzen? Haus mit eig. Garten

gefragt von Willow63 am 15.07.2009 um 11:36 Uhr

Ich habe ein Haus mit Garten vor ca 3 1/2 jahren gemietet und seitdem steht meine Wäschespinne da. Jetzt ist eine freundin gegenüber eingezogen und hat noch selber keinen. Also habe ich ihr angeboten solange meine mitzubenutzen. Jetzt bekomme ich einen Zettel vom Vermieter in dem u.A. wortwörtlich steht: " Ich erlaube nur Ihnen und sonst niemand die Benutzung der Wäschespinne." Also, ich bin der Meinung er übersteigt seine Kompetenzen und bin immer noch vor Wut am Zittern. Ausserdem hat er meinem Mann gesagt er mag nicht wenn die Kinder meiner Freundin bei mir im Garten spielen und das ihre Katze auch da rumspringt. Den Garten habe ich damals mitgemietet. Ich bin der Meinung das ich meiner Freundin erlauben darf die Wäschespinne vorübergehend zu benutzen und das es meine sache ist wer mich besucht und wer nicht. Ich hoffe ihr könnt mir da helfen und bedanke mich jetzt schon mal das ich zumindest etwas dampf ablassen konnte obwohl ich noch zittere und wütend bin. Eure Willow


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Nellina
beantwortet von Nellina am 15. Juli 2009 11:37
8x
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Du sagst es: er übersteigt seine Grenzen. Lasse es nicht zu. Wehre Dich mit einem Schreiben an ihn.


anonym
beantwortet von OoestrellaoO am 15. Juli 2009 11:37
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der meinung bin ich auch. würd mich mal beim mieterschutzbund erkundigen.

Kommentar von OoestrellaoO am 15. Juli 2009 11:41

Rocka
beantwortet von Rocka am 15. Juli 2009 11:38
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Du darfst zu Besuch haben wen du möchtest und ich glaube nicht, dass es ein Gesetz gegen die erlaubte Mitnutzung einer Wäschespinne gibt..Arme Welt, da würde ich auch kochen!


anonym
beantwortet von bjoerni75 am 15. Juli 2009 11:38
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da spricht doch nichts dagegen- in deinem gemieteten garten darfs du eigentlich alles tun, was du möchtest. ausser wenn im mietvertrag keine tiere zugelassen sind, sollte das mit der katze unterbleiben aber ansonsten hast er keinerlei begründung dir das zu verbieten. so ein schwachsinn. notfalls mal zum mieterbund gehen und dich schlau machen.

Kommentar von Ab0c7b5d4eb4adbddd1967ff97732155smallMelly1878 am 15. Juli 2009 11:41

Gegen Katzen des Nachbars kann kein Vermieter der Welt was machen! Die gehen nunmal ihrer eigenen Wege!


Wuppertom
beantwortet von Wuppertom am 15. Juli 2009 11:39
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Lass die Kinder weiter im Garten spielen, der Vermieter hat kein Recht das zu verbieten, vor allem, wenn Deine Freundin zu Besuch ist.
Kinder dürfen das! Gegen die Katze kann er eh nichts machen. Lach Dir eins, wenn Du daran denkst, wie er in die Luft geht, wenn er das sieht!
Wie es rechtlich mit der Wäsche aussieht, weiß ich nicht. Aber muss er denn wissen, dass es nicht Deine ist?


gormilicz
beantwortet von gormilicz am 15. Juli 2009 11:39
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Wenn die nutzung nicht auf dauer ist darf deine Freundin natürlich die wäschespinne mitbenutzen aber wenn du das genau wissen willst ruf doch mal bei der Stadt an oder bei der Polizei zentrale da kann man sowas nachforschen und ist auf der Sicheren seite Viel Glück


Melly1878
beantwortet von Melly1878 am 15. Juli 2009 11:40
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DU hast den Garten mitgemietet- zahlst also dafür! Zudem ist es DEINE Wäschspinne!

Dein Vermieter darf Dir das nicht verbieten! Es ist Deine Sache, wen Du in den Garten läßt und wen nicht! Auch wenn es dem Vermieter nicht schmeckt- er hat da keinerlei Recht dazu!!!


lomita
beantwortet von lomita am 15. Juli 2009 11:38
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was ist das denn für ein vermieter ????er kann dir nicht verbieten wer zu besuch kommt, sie wohnen ja nicht bei dir. und du bezahlst für die wäschespinne ist also auch deine angelegenheit wer sie benutzt.


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 15. Juli 2009 11:38
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Woher weiß der Vermieter den dass es nicht deine Wäsche ist?

Ich würde dazu glaube ich gar nichts sagen, das ärgert ihm am meisten.


floeh18
beantwortet von floeh18 am 15. Juli 2009 11:38
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wer dich besucht kann er dir nicht vorschreiben und wegen der wäsche meiner meinung nach auch nicht....

versuch ihm das klar zu machen und zwar höflich und nett!!!

sonst endet das in ner katastrophe


anonym
beantwortet von Wuschelwestie am 15. Juli 2009 11:39
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Der spinnt doch wohl. Demnächst schreibt er dir noch vor, welche Unterhosen du tragen sollst. Woher weiss er eigentlich, dass es nicht deine Wäsche ist? Wohnt er auch dort oder petzen irgendwelche anderen Nachbarn?


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 15. Juli 2009 11:40
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Ja du hast vollkommen recht, das geht den Vermieter garnichts an wer dich besuchen kommt und in eurem Garten spielt,wie es mit der Wäschespinne aussieht ist wieder etwas anderes,das ist nach wie vor Eigentum des Vermieters und diese hat er dir zur Nutzung überlassen und keinem dritten. Kaufe dir eine eigene für ein paar Euro, die kosten ja nicht mehr soviel und diese kann deine Freundin dann nutzen so viel sie möchte...


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 15. Juli 2009 12:00
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Auf so einen Quatsch würde ich nicht reagieren! Möchte der Vermieter Ihnen ernsthaft etwas untersagen, so wird er Ihnen eine Abmahnung schicken, auf die Sie dann mit Widerspruch reagieren müssen. Die Aussichten für den Fortbestand einer solchen Abmahnung sind im Hinblick auf das geschilderte Mietverhältnis mehr als Zweifelhaft.


Shaper4u
beantwortet von Shaper4u am 15. Juli 2009 11:42
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Ist ja lustig, manche Vermieter haben nen Knall ganz klar..... Nein das ist in keinem Fall Rechtens von Ihm


anonym
beantwortet von AndreasKlein am 15. Juli 2009 11:46
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Ich denke damit geht er zu weit, es ist Deine Sache was Dein Besuch bei Dir im Garten oder Haus macht .... Solange Du Sie dauerhaft bei Dir aufnimmst und Deine Freundin gegenüber auszieht .... Suche doch das Gespräch mit Ihm und finde heraus, wo das eigentliche Problem liegt, ich denke es ist nicht die Wäsche im Garten ....


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