1

Darf nachträglich (3Jahre) vom Vermieter etwas zu dem bestehendem Mietvertrag hinzugefügt werden?

Frage von Nudelsternchen Nudelsternchen

Darf nachträglich (3Jahre) vom Vermieter etwas zu dem bestehendem Mietvertrag hinzugefügt werden bzw. unter welchen bedingungen darf soetwas passieren, müssen beide Parteien damit einverstanden sein?

Was würde passieren wenn ich mich weigere den Zusatz zu unterschreiben?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (10)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von heinmueck heinmueck

    Eine Mieterhöhung ist zum Beispiel eine solche Vertragsänderung. Der Vermieter will mehr Geld und schickt eine Aufforderung an den Mieter der Änderung des Mietvertrages (mit einer Unterschrift) zuzustimmen. Stimmt der Mieter nicht zu, könnte der Vermieter auf die Idee kommen den Mieter auf Zustimmung zu verklagen. Das funktioniert aber nur in engen Grenzen, wenn die Mieterhöhung sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegt.

    Kommentar von monja1995 monja1995monja1995

    Genau, wir warten auch gerade auf eine solche Klage, damit kommt er aber nicht durch

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    ohne den letzten satz ein sehr gutes beispiel

  • 3
    Antwort von Narubia Narubia

    Komt arauf an, was. Z. B. kleinere Sachen wie "keine Haustiere" sind etwas was man oft einfach hinzufügen darf. Im Allgemeinen gilt jedoch: nein, beide Parteien müssen einverstanden sein. Solltest du dem nicht einwilligen, kann dein Vermieter den Vertrag kündigen (mit der normalen künigungsfrist) und dich also rausschmeßen und beim neuen Mieter den neuen Vertrag zur Anwendung bringen.

    Kommentar von monja1995 monja1995monja1995

    So einfach geht das nicht, einen Mieter rauszukündigen. Ich kann hier den Mieterverein empfehlen

    Kommentar von albatros albatrosalbatros

    Wo hast du denn das her? Ist ja total daneben und absoluter Unsinn.

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    narubia ich habe selten einen solchen unsinn in diesem forum gelesen. und das will etwas heißen. wie kommst du mit dieser antwort zu 3 X DH ?????

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    lol, ich fasse es nicht.

  • 2
    Antwort von MikeMolto MikeMolto

    So etwas darf nicht einseitig geändert bzw. zugefügt werden. Wenn du nicht unterschreibst, dann gilt der Zusatz nicht.

    Kommentar von Nudelsternchen NudelsternchenNudelsternchen

    Danke! gibt es irgendeine "seriöse" Quelle die ich vorlegen kann?

    Kommentar von Narubia NarubiaNarubia

    Was heißt vorlegen, du bist nicht in der Schuld, deinem Vermieter etwas zu beweisen, wenn er etwas ändern will!

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Was für eine "seriöse Quelle"????

    Verträge können nie einseitig geändert werden, weil Verträge eine Willenserklärung ALLER Vertragsparteien darstellen.

    Du musst nie einen Nachtrag unterschreiben, wenn Du nicht willst.

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    korrekt herr saarland

  • 1
    Antwort von Malkia Malkia

    Vertragliche Vereinbarungen im Mietvertrag können später weder vom Mieter noch vom Vermieter einseitig gegen den Willen des anderen abgeändert werden.

  • 1
    Antwort von Obelhicks Obelhicks

    jede vertragsveränderung hat nur im gegenseitigen einvernehmen gültigkeit. allerdings kann der vermieter z.b. die hausordnung ändern oder ergänzen.

  • 1
    Antwort von firstguardian firstguardian

    Wenn Sie nicht einverstanden sind, dann bleibt alles wie bei Abschluß des Mietvertrages vereinbart. Da passiert rein garnichts! "Pacta sunt servant"

  • 1
    Antwort von anjanni anjanni

    Zusätze zum Mietvertrag müssen zumindest von beiden Parteien akzeptiert werden. Sonst gilt der Vertrag einfach so wie er ist.

    Du kannst als Mieter ja auch nicht einseitig sagen, daß Du jetzt 10% weniger zahlst, oder daß Du jetzt einen weiteren Kellerraum nutzt...

    Kommentar von Nudelsternchen NudelsternchenNudelsternchen

    Danke! gibt es irgendeine "seriöse" Quelle die ich vorlegen kann?

    Kommentar von Narubia NarubiaNarubia

    Was heißt vorlegen, du bist nicht in der Schuld, deinem Vermieter etwas zu beweisen, wenn er etwas ändern will!

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Nudelsternchen - Du hast einen Vertrag, und einen Vertrag kann niemand einseitig ändern. Was außer dem BGB willst Du "vorlegen"?

    Im Gegenteil: der Vermieter müßte Dir etwas vorlegen, wenn er meint, seinen Anspruch auf Änderung durchsetzen zu müssen.

  • 0
    Antwort von Haesilein1951 Haesilein1951

    So kann man keine generelle Antwort geben, sondern nur spekulieren, was es sein könnte. Schreib doch einfach mal um was es sich genau handelt, dann kann man dir vielleicht einen besseren Rat geben.

    Kommentar von kunni kunnikunni

    ganz genau

  • 0
    Antwort von ratzelchen ratzelchen

    Unterschreib auf keinen Fall! Er muss sein Recht erstmal nachweisen. Und geh so schnell wie möglich zum Mietverein. Was will er eigentlich ändern?

  • 0
    Antwort von ratzelchen ratzelchen

    Unterschreib auf keinen Fall! Er muss sein Recht erstmal nachweisen. Und geh so schnell wie möglich zum Mietverein. Was will er eigentlich ändern?

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.