Darf Nachbar TV-Kabelaustausch verweigern?
Hallo,
ich bin gerade in einen neue Wohnung gezogen. Dort ist das Internet über die Telefondose sehr schlecht ausgebaut. Ich habe daher einen Anschluss über TV-Kabel beantragt. Nun gibt es Probleme:
Ich wohne im Dachgeschoss unter mit sind noch zwei weitere Wohnungen - alle hängen am selben Kabel. Bei mir hat der Techniker festgestellt, dass mein Kabel für den Anschluss ausgetauscht werden müsste. Das jetzige ist nur einfach verschalt. Für den Anschluss muss es doppelt verschalt sein.
Das Kabel müsste nur durchs Rohr gezogen werden. Keine neuen Leitungen müssten verlegt werden. Doch bei den Nachbarn müsste das Kabel auch ausgetauscht werden, weil hängen ja alle zusammen.
Nach langem hin und her habe ich jetzt rausgefunden, dass der unterste Nachbar bereits ein neues Kabel hat. (Vor 2 Jahren hat die Hausverwaltung die Verkabelung komplett erneuert - nur nicht in meiner Wohnung) Der Nachbar dazwischen allerdings, der unter mir, hat vermutlich noch kein neues Kabel, weil er vor der Büchse eine Schrankwand verbaut hat.
Lange Rede kurze Frage: Dürfte er verweigern, dass seine Schrankwand abgebaut wird und mir somit den Anschluss? Kann ich ihn dazu zwingen (rechtlich), dass er die Buchse freimacht?
Die Hausverwaltung sagt, es dürfen keine neuen Leitungen im Haus gebohrt werden.
Danke fürs Lesen und Eure Einschätzung.
P.S.: Ich wohne zur Miete. Es gibt eine Hausverwaltung. Ob die Wohnung unter mir eine Eigentumswohnung ist, weiß ich nicht. Aber das sollte wohl keinen Unterscheid machen.
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Die Kabel gehören dem Vermieter.
Stimmt der einem Austausch zu, hat der Mieter ihm und Handwerkern nach angemessener Fristsetzung auch Zutritt zu den Räumen und zur Anschlußdose zu gewähren.
Soltte das seine ETW sein, kann er das aus eben diesem Grund eben auch ablehnen.
G imager761
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Hallo. Du kannst dein Anliegen dem Hausverwalter mitteilen,damit dein Anliegen bei der nächsten Eigentümerversammlung vorgetragen wird.Jede Eigentümergemeinschaft hat einen Verwaltungsbeirat.Er besteht aus 3 Eigentümern.Sollte ein Mitglied des Verwaltungsbeirates im Objekt wohnen kannst du auch Ihn fragen. Damit du ein neues Kabel bekommst begründest du wie folgt:Sicherheitsmangel.(unzureichende Kabelabsicherung,Brandgefahr.Den Rest macht die Eigentümergemeinschaft. Gruß Ralf
Kommentar von FordPrefectFordPrefect 12.09.2012Bei nur 3 Einheiten gibt es mit Sicherheit keinen Beirat. Und selbst dann wäre eine Eingabe sinnlos, weil die nicht beteiligten Eigentümer die Finanzierung ablehnen werden. Wenn überhaupt käme hier nur eine Initiative der beiden betroffenen Eigentümer denkbar; alles andere ist verschenkte Lebenszeit. Und ein Sicherheitsmangel liegt nicht vor, es handelt sich nur um ein Schaltproblem (für IP/TV im Kabelnetz benötigt man Rückkanäle, die gibt´s bei einfach verschalteten Dosen nicht).
Kommentar von luk25 12.09.2012Es gibt insgesamt 20 Einheiten oder so. Nur meine drei hängen am selben Kabel. Ich schätze schon, dass es den Beirat gibt.
Kommentar von FordPrefectFordPrefect 12.09.2012Dann ja. Aber denen wird Dein Problem reichlich gleichgültig sein - zumal die Kosten in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehen dürften.
Kommentar von user1481user1481 12.09.2012Bei 3 Einheiten hast du ein schwerwiegendes Problem.Sind sich die anderen zwei einig gibts keine neuen Kabel. Man könnte das allerdings über einen Anwalt machen und die beiden über ein ordentliches Gericht zwingen.Ist lediglich eine Kostenfrage. Gruß Ralf
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Lange Rede kurze Frage: Dürfte er verweigern, dass seine Schrankwand abgebaut wird und mir somit den Anschluss?
Ja. Denn das ist nicht sein Problem, sondern das Deines Vermieters. Falls der Bewohner unter Deiner Einheit selbst Eigentümer ist, ist das völlig hoffnungslos. Nur für den Fall, dass es sich ebenfalls um einen Mieter handelt und dieser ebenfalls über die HV mitverwaltet wird, wäre es ggfs. denkbar, dass die HV im Interesse der nachhaltigen Vermietbarkeit und nur im Auftrag (und auf Rechnung) der Eigentümer der entsprechenden Einheiten hier entsprechende Sanierungsarbeiten durchführen lassen kann.
Kann ich ihn dazu zwingen (rechtlich), dass er die Buchse freimacht?
Nein. Null Chancen. Entweder Bastellösung außen am Haus entlang oder umziehen. Das wird m.E. nie was.
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Antwort von graburdick 12.09.2012
0 chance hast du
du kannst leute eh fast nie zu irgendetwas zwingen, du bekommst geld vielleicht oder sie müssen in den knast, aber zwingen ist äußerst schwierig in d
aber da hast du überhaupt keine chance
Völlig richtig. Nur sind hier zwei Einheiten betroffen, die vermutlich zwei Eigentümer haben. Selbst wenn der Eigentümer der DG-Einheit dies unterstützte, wäre noch immer die Zustimmung des Eigentümers der darunter liegenden Einheit zusätzlich erforderlich. Und bei den Kosten (denn Ab- und Aufbau der Schrankwand müsste der Auftraggeber bezahlen) halte ich das für völlig chancenlos.
Hm selbst wenn nocht zwei andere Wohnungen am selben Kabel dranhängen? Das ist ja nicht meine Schuld (oder die meines Vermieters), dass nur ein Kabel verlegt wurde .. hmm .. hätten die sich mal vorher Gedanken machen sollen ...