Hallo, kann mir jemand sagen ob das Mutterschaftsgeld was man von der Krankenkasse bekommt bei ALG II ( Hartz4 ) angerechnet wird?
Darf Mutterschaftsgeld bei ALGII (Hartz4) angerechnet werden?
Antworten (4)
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Siam1Siam1
Ist das Mutterschaftsgeld einer Alg II- / Sozialgeldbezieherin auf deren Regelleistung anzurechnen? Mutterschaftsgeld, das vor der Geburt des Kindes gezahlt wird, ist kein privilegiertes Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 3 SGB II. Folglich ist es auf die Leistungen anzurechnen.
Nach der Geburt kann Erziehungsgeld beantragt werden. Erziehungsgeld ist privilegiertes Einkommen (vgl. Hinweise zu § 11, Rz. 11.35). Da das Mutterschaftsgeld auf das Erziehungsgeld angerechnet wird, ist das Mutterschaftsgeld in der Höhe, in der es auf das Erziehungsgeld angerechnet wurde, ebenfalls privilegiertes Einkommen. Das gilt entsprechend für das Elterngeld, das ab dem 01.01.2007 das Erziehungsgeld ablöst.* Werdende Mütter, die Sozialgeld oder ausschließlich Alg II beziehen, haben regelmäßig keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.*
http://www.alg2-hartz4.de/index.php?option=com_content&task=section&id=42&Itemid=99
Kommentar von
Siam1Siam1 Aufgrund des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht wurde der Krankengeldanspruch für Bezieher von Alg II rückwirkend zum 01.01.05 ausgeschlossen. Fazit eine Alg II-Bezieherin ist vom Anspruch auf Mutterschaftsgeld ausgeschlossen Anders ist die Sachlage bei der "Alg I -Aufstockerin". Aufgrund des ALG I - Bezuges besteht der Anspruch auf Krankengeld und Mutterschaftsgeld.
http://wdbfi.sgb-2.de/sonstiges/sgb_v/sgb_v_10007.html
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1Antwort von
wfwbinderwfwbinder
Das Mutterschatgeld ja, denn es ist Einkommesersatz.
Das Elterngeld dann nciht, weil es eine andere Transferleistung ist.
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0Antwort von
miccymiccy
Natürlich,alles an Einkommen!
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Bianca2709 Ich habe aber ein Buch für das SGB II und da steht wieder rum drin das Mutterschaftsgeld nicht als Einkommen gilt
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=38505&ccheck=1
Auf Merkblättern ist zu lesen:Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II können unter bestimmten Bedingungen Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt in Bonn erhalten. Von der Krankenkasse erhalten sie kein Mutterschaftsgeld. Bitte wenden Sie sich außerdem frühzeitig an Ihre Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter, damit Sie dort über Ihre weiteren Leistungsansprüche (zum Beispiel in der Elternzeit) beraten werden können.