1

Darf Mutterschaftsgeld bei ALGII (Hartz4) angerechnet werden?

Frage von Bianca2709 Bianca2709

Hallo, kann mir jemand sagen ob das Mutterschaftsgeld was man von der Krankenkasse bekommt bei ALG II ( Hartz4 ) angerechnet wird?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Siam1 Siam1

    Ist das Mutterschaftsgeld einer Alg II- / Sozialgeldbezieherin auf deren Regelleistung anzurechnen? Mutterschaftsgeld, das vor der Geburt des Kindes gezahlt wird, ist kein privilegiertes Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 3 SGB II. Folglich ist es auf die Leistungen anzurechnen.

    Nach der Geburt kann Erziehungsgeld beantragt werden. Erziehungsgeld ist privilegiertes Einkommen (vgl. Hinweise zu § 11, Rz. 11.35). Da das Mutterschaftsgeld auf das Erziehungsgeld angerechnet wird, ist das Mutterschaftsgeld in der Höhe, in der es auf das Erziehungsgeld angerechnet wurde, ebenfalls privilegiertes Einkommen. Das gilt entsprechend für das Elterngeld, das ab dem 01.01.2007 das Erziehungsgeld ablöst.* Werdende Mütter, die Sozialgeld oder ausschließlich Alg II beziehen, haben regelmäßig keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.*

    http://www.alg2-hartz4.de/index.php?option=com_content&task=section&id=42&Itemid=99

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=38505&ccheck=1


    Auf Merkblättern ist zu lesen:Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II können unter bestimmten Bedingungen Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt in Bonn erhalten. Von der Krankenkasse erhalten sie kein Mutterschaftsgeld. Bitte wenden Sie sich außerdem frühzeitig an Ihre Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter, damit Sie dort über Ihre weiteren Leistungsansprüche (zum Beispiel in der Elternzeit) beraten werden können.

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    Aufgrund des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht wurde der Krankengeldanspruch für Bezieher von Alg II rückwirkend zum 01.01.05 ausgeschlossen. Fazit eine Alg II-Bezieherin ist vom Anspruch auf Mutterschaftsgeld ausgeschlossen Anders ist die Sachlage bei der "Alg I -Aufstockerin". Aufgrund des ALG I - Bezuges besteht der Anspruch auf Krankengeld und Mutterschaftsgeld.

    http://wdbfi.sgb-2.de/sonstiges/sgb_v/sgb_v_10007.html

  • 1
    Antwort von wfwbinder wfwbinder

    Das Mutterschatgeld ja, denn es ist Einkommesersatz.

    Das Elterngeld dann nciht, weil es eine andere Transferleistung ist.

  • 0
    Antwort von duwieich duwieich

    warum sollte es nicht angerechnet werden ist doch einkommen

  • 0
    Antwort von miccy miccy

    Natürlich,alles an Einkommen!

    Kommentar von Bianca2709 Bianca2709

    Ich habe aber ein Buch für das SGB II und da steht wieder rum drin das Mutterschaftsgeld nicht als Einkommen gilt

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.