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Darf Mutter volljährigen Sohn rausschmeißen? Hausrecht; Mietrecht usw.

Frage von emoryunited emoryunited

Hey also darf meine Mutter meinen älteren Bruder (20) wenn sie wollen würde einfach so ohne weiteres rausschmeißen? oder ihm den zutritt in die Wohnung verweigern also die tür verriegeln? Mein Bruder ist zwar hier registriert aber das Haus wird über meine Mutter gemietet. Rein rechtlich gesehen also bitte keine Familientipps oder so.

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Antworten (16)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von promopakete promopakete

    Jau, darf Sie er ist volljährig und rein Rechtlich Mieter deiner Mutter ohne Mietvertrag. Also fristlos Kündbar. So leid es mir auch tut. Wenn er Schüler ist, bekommt er vom Sozi ne Wohnung gestellt. Gruß Pulli

    Kommentar von promopakete promopaketepromopakete

    Danke

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    Antwort von Schmankerl Schmankerl

    wieder mal alkoholexzesse? als nächster bist wohl du dran.

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    Antwort von jimmini jimmini

    Aber schon lange darf sie das.

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    Antwort von FaWodniok FaWodniok

    Nein eigentlich darf sie ihn erst mit 26 rausschmeißen !!!!

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    Antwort von MichaelSelm MichaelSelm

    Deine Mutter darf das.

    Eltern sind nicht generell verpflichtet „Kinder“ bis zum 25. Lebensjahr, bzw. zum Ende der ersten Ausbildung zu finanzieren.

    Wenn das „Kind“ seinen Pflichten in der Ausbildung nicht nach kommt, die Ausbildung von sich aus auf gibt, oder auf Grund von Pflichtverletzungen, seitens des Betriebes gekündigt wird endet die Pflicht der Eltern. Denn in diesem Fall hat das „Kind“ den Anspruch auf Finanzierung der Eltern verwirkt.

    Irrtümlicher weise orientieren sich viele an der Formulierung „bis zum Ende der ersten Ausbildung“.Und denken wenn die erste Ausbildung ABGESCHLOSSEN ist endet die Pflicht der Eltern.

    Wenn die erste Ausbildung aber nicht beendet wurde, müssen die Eltern eine weitere Ausbildung finanzieren. Diese Meinung ist aber falsch.

    Die erste Ausbildung gilt als beendet, durch ablegen der Prüfung. Ob diese Prüfung bestanden wird, oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Weiterhin gilt die Ausbildung ebenfalls als beendet wenn z. B. Der Auszubildende die Ausbildung „schmeißt“.

    Oder wenn der Arbeitgeber die Ausbildung kündigt weil der Azubi seinen Ausbildungspflichten nicht nachgekommen ist.

    Weiterhin ist es NICHT erforderlich das deine Mutter psychologische Gutachten beibringt. Wenn sie schlicht und einfach erklären und verdeutlichen kann das ihr Verhältnis mit deinem Bruder zerüttet ist, kann sie ihn rausschmeißen und ihm den Zutritt zur Wohnung verwehren. Das er noch keine 25 ist spielt dabei keine Rolle.

    Mit freundlichem Gruß Michael

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    Antwort von Nicel90 Nicel90

    Kommt auch mit drauf an ob er Ausbildung/Arbeit hat. Denn wenn er das nicht hat,dann muss er mittlerweile bis 25 zuhause wohnen.Außer deine Mutter z.B. kommt mit nem psychologischen Gutachten etc.,dass sie deinen Bruder nicht mehr zuhause erträgt.

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    Antwort von coeleste coeleste

    darf sie

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    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Mit 18 jahren ist Dein Bruder Volljährich,und damit für sich verantwortlich.Es gehört schon viel dazu wenn eine Mutter Ihren Sohn vor die Tür setzt,da hat Dein Bruder viel mist gemacht.Selbstverständlich kann Deine Mutter Deinen Bruder vor die Tür setzen,denn Sie ist nicht mehr für Ihn verantwortlich.In wieweit Deine Mutter deinem Bruder Unterhalt schuldet ist eine andere Frage,Das kommt darauf an ,ob dein Bruder in einem Ausbidungsverhältnis steht

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    Antwort von tommythr tommythr

    Auch ich möchte kurz antworten, dass sie das darf, allerdings könnte sie damit unter Umständen unterhaltspflichtig werden, wenn er in Ausbildung ist o.ä! Die feststelung ob eine Unterhaltspflicht besteht oder nict ist ewas komplizierter!

    Grundsätzlich sollte diese Entscheidung allerdings nicht von finanziellen Motiven geleitet sein, da es sich hier ja schließlich um Familie handelt!

    Grüße

    T.

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    Antwort von BS3BM BS3BM

    Ja, kann sie und wenn sie es tut hat sie bestimmt ihre Gründe dafür. Wenn dein Bruder noch zur Schule geht oder noch in Ausbildung ist, hat er Anspruch gegenüber seinen Eltern auf Barunterhalt, da er volljährig ist. Der ihm zustehende Unterhaltsanspruch berechnet sich nach dem Einkommen deiner Eltern und der "Düsseldorfer Tabelle".Das Kindergeld wird bei der Berechnung mit eingerechnet. Reicht die Unterhaltszahlung nicht zum Leben, muss er sich an das Sozialamt wenden.

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    Antwort von Obelhicks Obelhicks

    familientips wären das beste, denn das ist kein mietrecht. oder zahlt der herr miete?

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    Antwort von DisneyMaedel DisneyMaedel

    Ja, dürfte sie. Dein Bruder ist volljährig und sie Mieterin der Wohnung...

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    Antwort von LinkinPark3010 LinkinPark3010

    sie wdürfte ihn einfdach so rauswerfen, aber seine eigenen sachen müsste r dann mitnhemen

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    Antwort von JustAQuestion91 JustAQuestion91

    Geht er noch zur Schule?

    Kommentar von emoryunited emoryunited

    Ja.

    Kommentar von JustAQuestion91 JustAQuestion91JustAQuestion91

    Dann bezieht sie noch Kindergeld, also so ganz ohne weiteres wird sie ihn nicht los, wenn er rechtlich gegen sie vorgeht.

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    mit 20 zur schule? berufsschule?

    wenn eine mutter ihr kind rauswerfen will, sollte der bruder sich mal fragen warum.

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    Antwort von Welfensammler Welfensammler

    Ja natürlich.

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    Antwort von romeo27 romeo27

    ja sicher darf sie das!

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