Aus rechtlicher Sicht? Ist bei mir nicht der Fall aber es würde mich mal interesieren.
Antworten (20)
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KleinsorgeKleinsorge
Ein bereits genehmigter Urlaub darf nicht ohne weiteres widerrufen werden, dazu müssten schon sehr extreme Ausnahmesituationen auftreten. Zu beachten: Wird der Urlaub vor dem Urlaubsantritt widerrufen, so darf der Arbeitnehmer den Urlaub nicht antreten, da er sich nicht selbst beurlauben darf, sondern der Arbeitnehmer muss seinen Anspruch vor dem Arbeitsgericht durchsetzen. Befindet sich der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits im Urlaub so muss der Arbeitnehmer den Urlaub nicht abbrechen oder rechtliche Schritte einleiten. Auf freiwilliger Basis kann der Arbeitnehmer auf den Urlaubsantritt verzichten, oder aus dem Urlaub zurückkehren, der Arbeitgeber sollte in diesem Fall als Gegenleistung etwaige Kosten des Arbeitnehmers übernehmen. Der nicht in Anspruch genommene Urlaub verfällt nicht. Peter Kleinsorge
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RBMannheimRBMannheim
Wenn im Betrieb eine Notsituation vorliegt, dann ja! Entstehende Kosten, z.B. wegen Reiserücktritt, muss dann aber der AG tragen!
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waltghauptwaltghaupt
ist lediglich in betrieblichen Ausnahmesituationen möglich, der Arbeitgeber mußn aber für sämtliche entstandenen Kosten, die dadurch entstehen (Stornierungen) aufkommen.
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Hier findest du Hinweise zu dem Thema:
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-arbeitnehmer/widerruf-urlau...
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PanikgirlPanikgirl
Bei ausserordentlichen betrieblichen Notwendigkeiten kann das passieren. Ein Bekannter von mir ist sogar mal vom Urlaubsort weggerufen worden - er bekam aber eine angemessene Entschädigung
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cortijerocortijero
Wenn die Betriebssituation es erfordert kann er verschoben werden. Verloren geht er dir aber nicht
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ClintLeonPowersClintLeonPowers
Ist möglich, kommt aber auf den Härtefall an. So einfach kann man es aber nicht machen.
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Babygirl20Babygirl20
naja eig. net denn wenn du schon einen flug oder ähnliches geplant hast würde das e flach fallen.... er könnte höchstens anfragen, ob du evtl. den urlaub aufschieben könntest aber ohne weiteres zu sagen kein urlaub darf er nicht
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daeversdaevers
Im betrieblichen Notfall ja,aber der Arbeitgeber muß für entstandene Kosten aufkommen.
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WuschelwestieWuschelwestie
Wenn es betriebsnotwendig ist, ja. Er wird dann aber nur verschoben, nicht gestrichen.
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PrinzessinelliPrinzessinelli
uas geschäftlich bedingten wichtigen gründen ja..dann hat er aber meiner meinung nach auch entschädigung zu zahlen für schon gebuchte dinge..
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NasenbaerliNasenbaerli
Wenn dringende betriebliche Grunde dafür sprechen ist das rechtens. Das gilt aber nicht, wenn z. B. auf grund von fascher Urlaubsplanung übersehen wurde, dass z. B. 2 Kollegen gleichzeitig nicht da sind.
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amdrosamdros
Wenn es den Ablauf der Firma in irgendeiner Form behindert mit evtl. Einbußen, dann ja.
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