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Darf Mitarbeitern genehmigter Urlaub wieder entzogen werden?

Frage von Ronkokoma Ronkokoma

Aus rechtlicher Sicht? Ist bei mir nicht der Fall aber es würde mich mal interesieren.

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Antworten (20)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Ein bereits genehmigter Urlaub darf nicht ohne weiteres widerrufen werden, dazu müssten schon sehr extreme Ausnahmesituationen auftreten. Zu beachten: Wird der Urlaub vor dem Urlaubsantritt widerrufen, so darf der Arbeitnehmer den Urlaub nicht antreten, da er sich nicht selbst beurlauben darf, sondern der Arbeitnehmer muss seinen Anspruch vor dem Arbeitsgericht durchsetzen. Befindet sich der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits im Urlaub so muss der Arbeitnehmer den Urlaub nicht abbrechen oder rechtliche Schritte einleiten. Auf freiwilliger Basis kann der Arbeitnehmer auf den Urlaubsantritt verzichten, oder aus dem Urlaub zurückkehren, der Arbeitgeber sollte in diesem Fall als Gegenleistung etwaige Kosten des Arbeitnehmers übernehmen. Der nicht in Anspruch genommene Urlaub verfällt nicht. Peter Kleinsorge

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Wenn im Betrieb eine Notsituation vorliegt, dann ja! Entstehende Kosten, z.B. wegen Reiserücktritt, muss dann aber der AG tragen!

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    Antwort von akademikus akademikus

    kommt auf den einzelfall an... aber möglich ist das sehr wohl

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    Antwort von waltghaupt waltghaupt

    ist lediglich in betrieblichen Ausnahmesituationen möglich, der Arbeitgeber mußn aber für sämtliche entstandenen Kosten, die dadurch entstehen (Stornierungen) aufkommen.

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42
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    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Bei ausserordentlichen betrieblichen Notwendigkeiten kann das passieren. Ein Bekannter von mir ist sogar mal vom Urlaubsort weggerufen worden - er bekam aber eine angemessene Entschädigung

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    Antwort von cortijero cortijero

    Wenn die Betriebssituation es erfordert kann er verschoben werden. Verloren geht er dir aber nicht

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    Antwort von ClintLeonPowers ClintLeonPowers

    Ist möglich, kommt aber auf den Härtefall an. So einfach kann man es aber nicht machen.

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    Antwort von Babygirl20 Babygirl20

    naja eig. net denn wenn du schon einen flug oder ähnliches geplant hast würde das e flach fallen.... er könnte höchstens anfragen, ob du evtl. den urlaub aufschieben könntest aber ohne weiteres zu sagen kein urlaub darf er nicht

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    Antwort von daevers daevers

    Im betrieblichen Notfall ja,aber der Arbeitgeber muß für entstandene Kosten aufkommen.

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    Antwort von Qetan Qetan

    Ja, wenn die betriebliche Situation es absolut erfordert.

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    Antwort von Wuschelwestie Wuschelwestie

    Wenn es betriebsnotwendig ist, ja. Er wird dann aber nur verschoben, nicht gestrichen.

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    Antwort von Prinzessinelli Prinzessinelli

    uas geschäftlich bedingten wichtigen gründen ja..dann hat er aber meiner meinung nach auch entschädigung zu zahlen für schon gebuchte dinge..

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    Antwort von Nasenbaerli Nasenbaerli

    Wenn dringende betriebliche Grunde dafür sprechen ist das rechtens. Das gilt aber nicht, wenn z. B. auf grund von fascher Urlaubsplanung übersehen wurde, dass z. B. 2 Kollegen gleichzeitig nicht da sind.

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    Antwort von amdros amdros

    Wenn es den Ablauf der Firma in irgendeiner Form behindert mit evtl. Einbußen, dann ja.

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Ja, wenn ein Notfall in der Firma besteht.

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    Antwort von mops09 mops09

    ja, darf er.

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    Antwort von stfuPlease stfuPlease

    Ja, darf verschoben aber nicht ganz gestrichen werden!

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    Antwort von nancyg nancyg

    ja wenn personalmangel besteht.

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    Antwort von lynnie1981xx lynnie1981xx

    kommt auf die arbeitssituation an...

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