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Darf mir meine mutter meine Meerschweinchen wieder entziehen??

gefragt von masa56 am 22.03.2009 um 19:34 Uhr

Ich habe weihnachten 2008 ,meerschweinchen von meiner mutter geschenkt bekommen. (ich leb aber bei meinem vater )nach einem wiederkehrenden streit hat sie mich aufgefordert ihr die meerschweinchen wieder zurückzugeben. denn eine schenkung würde man zurückziehen können. da ich ihr gesagt habe, dass sie meine meerschweinchen nicht wiederbekommt, (nur über meine leiche) hat sie mir gedroht ,dass sie mich verklagen würde und sie dann die meerschweinchen ohne wenn und aber zurückbekommen würde. was kann ich jetzt dagegen tun?? kann ich da überhaupt etwas gegen tun?? bitte antwortet mir schnell darauf , denn meine mutter wollte morgen , also am 23.3.2009 zum rechtsanwalt gehen und mich wie schon gesagt verklagen. ich hoffe ihr könnt mir helfen... lg


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moccajoghurt
beantwortet von moccajoghurt am 22. März 2009 19:35
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Es wird sich kein Anwalt ernsthaft damit auseinander setzen.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 22. März 2009 19:36

Ganz genau. Völliger Schwachsinn. Die Mutter wird nie recht bekommen. Kein Streitwert, keine Schenkung, die so viel Wert hat und kein "Undank", der nur bei großen Schenkungen anzusetzen wäre.


Matthias
beantwortet von Matthias am 22. März 2009 19:35
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reagier einfach nicht

Kommentar von fantafox am 22. März 2009 19:37

da kannst du leider nichts gegen tun. du musst die mutter ihre sachen machen lassen. alles wird seinen gang gehen. zur not machst du dann eine entziehungskur.


wienochmal
beantwortet von wienochmal am 22. März 2009 19:36
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ich glaube, deine mutter hat nicht mehr alle tassen im schrank.....besprich dich mit deinem vater. verklagen wegen einem meerschweinchen, so ein blödsinn......


regideur
beantwortet von regideur am 22. März 2009 19:38
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Lass Dich mal verklagen...kann gut sein das Deine Mutter dann Ärztlichen Besuch bekommt...

Hab keine Angst Du wirst Deine Meerschweine behalten können.

Über Deine Mutter kann ich nur den Kopf schütteln.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 22. März 2009 19:36
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Wie alt bist Du denn? Das kann ja nicht wahr sein, wegen Meerschweinchen vors Gericht zu gehen.


Sony401
beantwortet von Sony401 am 22. März 2009 19:36
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gib doch die meerscheeinchen ab ,die stören doch eh nur.Sie stinken du musst sie füttern un so weiter.Gib sie ab.

Kommentar von 9731636c1addb31bb323f29e4e9f1a7fsmallwienochmal am 22. März 2009 19:39

so eine dumme antwort kopfschüttel

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 22. März 2009 19:40

Wie bist Du denn drauf??? kopfschüttel


franzi5
beantwortet von franzi5 am 22. März 2009 19:36
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wenn du sich nicht ordentlich umsie kümmerst und/oder die tiere darunter leiden,schon


LabelloxD
beantwortet von LabelloxD am 22. März 2009 19:36
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Ja, darf sie. ich geh mal davon nais dasd du keine 18 bist. wei wen du 18 wärst nicht.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 22. März 2009 19:36
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Dann lass Deine Mutter mal gehen. Da wird ich der anwalt aber freuen!!!


pippi60
beantwortet von pippi60 am 22. März 2009 19:37
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Geschenke kann man nur bei g r o b e n Undank zurückfordern. Habe keine Angst, wegen der Meerschweinchen beschäftigt sich mit Sicherheit kein Gericht. Du darfst sie behalten, da bin ich mir 100%-ig sicher!


Bella73
beantwortet von Bella73 am 22. März 2009 19:37
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Ich glaub kaum, daß sie dich verklagen würde. (Mal im Ernst, das klingt alles wie ein schlechter Witz!) Allein die Anwaltskosten stünden in keinem Verhältnis zum Wert der Meerschweinchen.


anonym
beantwortet von schorn am 22. März 2009 19:37
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Laß dich nicht verkohln, deine Mutter will dir nur drohen. Sie wäre eine Lachnummer, wenn sie wegen so was einen Rechtsanwalt einschaldet


istie
beantwortet von istie am 22. März 2009 19:37
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Deine Mutter soll sich nicht lächerlich machen, meiner Meinung nach, will sie Dich damit ärgern. Wenn sie wegen so etwas zum Anwalt gehen will, dann laß sie, denn sie macht sich da nur lächerlich und vor allen Dingen braucht sie sehr viel Geld, was den Anwalt sehr freuen wird.


Chamaeleon1205
beantwortet von Chamaeleon1205 am 22. März 2009 19:39
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Lass sie doch mal zum Anwalt gehen! Ich würde mir einen Spaß draus machen.


moon73
beantwortet von moon73 am 22. März 2009 19:42
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Ich glaube deine Mutter hat nen Knall - was ist denn mit ihr los?

Soll sie mal ruhig zu einem Anwalt gehen, ich hoffe der lacht sie einmal gründlich aus und zweifelt an ihrem Verstand, den sie scheinbar verloren hat...

Keine Sorge, deine Mutter droht dir nur, sie will dich fertigmachen. Sie wir auf keinen Fall zu einem Anwalt laufen, sie will dich nur einschüchtern.

Kannst du deinen Vater nicht um Hilfe bitten?

Du tust mir leid, dass deine Mutter so eine Hexe ist.


holzstapel
beantwortet von holzstapel am 22. März 2009 19:36
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geschenke kann man nicht einfach zurück fordern


Tollhaus1
beantwortet von Tollhaus1 am 22. März 2009 19:37
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Oh,Gott wie alt bist Du .das ist ja totale Kindergartenk.... Also .geschenkt ist geschenkt.Haupsache es steht nicht Aussage gegen Aussage.Also Sachen gibt es....


Abendstern
beantwortet von Abendstern am 22. März 2009 19:39
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Dann muß Deine Mutter aber ein trifftigen Grund haben, um sie Dir wieder weg zu nehmen. Ansonsten würde ich es krass mal als herzlos bezeichnen, wenn man einem Kind etwas nimmt, woran es sich schon gewöhnt hat, und es liebt!


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