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Darf mir meine mutter meine Meerschweinchen wieder entziehen??

Frage von masa56 masa56

Ich habe weihnachten 2008 ,meerschweinchen von meiner mutter geschenkt bekommen. (ich leb aber bei meinem vater )nach einem wiederkehrenden streit hat sie mich aufgefordert ihr die meerschweinchen wieder zurückzugeben. denn eine schenkung würde man zurückziehen können. da ich ihr gesagt habe, dass sie meine meerschweinchen nicht wiederbekommt, (nur über meine leiche) hat sie mir gedroht ,dass sie mich verklagen würde und sie dann die meerschweinchen ohne wenn und aber zurückbekommen würde. was kann ich jetzt dagegen tun?? kann ich da überhaupt etwas gegen tun?? bitte antwortet mir schnell darauf , denn meine mutter wollte morgen , also am 23.3.2009 zum rechtsanwalt gehen und mich wie schon gesagt verklagen. ich hoffe ihr könnt mir helfen... lg

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Antworten (18)

  • 5
    Antwort von moccajoghurt moccajoghurt

    Es wird sich kein Anwalt ernsthaft damit auseinander setzen.

    Kommentar von Luise LuiseLuise

    Ganz genau. Völliger Schwachsinn. Die Mutter wird nie recht bekommen. Kein Streitwert, keine Schenkung, die so viel Wert hat und kein "Undank", der nur bei großen Schenkungen anzusetzen wäre.

  • 4
    Antwort von Matthias Matthias

    reagier einfach nicht

    Kommentar von fantafox fantafoxfantafox

    da kannst du leider nichts gegen tun. du musst die mutter ihre sachen machen lassen. alles wird seinen gang gehen. zur not machst du dann eine entziehungskur.

  • 3
    Antwort von regideur regideur

    Lass Dich mal verklagen...kann gut sein das Deine Mutter dann Ärztlichen Besuch bekommt...

    Hab keine Angst Du wirst Deine Meerschweine behalten können.

    Über Deine Mutter kann ich nur den Kopf schütteln.

  • 3
    Antwort von wienochmal wienochmal

    ich glaube, deine mutter hat nicht mehr alle tassen im schrank.....besprich dich mit deinem vater. verklagen wegen einem meerschweinchen, so ein blödsinn......

  • 2
    Antwort von Sony401 Sony401

    gib doch die meerscheeinchen ab ,die stören doch eh nur.Sie stinken du musst sie füttern un so weiter.Gib sie ab.

    Kommentar von wienochmal wienochmalwienochmal

    so eine dumme antwort kopfschüttel

    Kommentar von regideur regideurregideur

    Wie bist Du denn drauf??? kopfschüttel

  • 2
    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Wie alt bist Du denn? Das kann ja nicht wahr sein, wegen Meerschweinchen vors Gericht zu gehen.

  • 1
    Antwort von moon73 moon73

    Ich glaube deine Mutter hat nen Knall - was ist denn mit ihr los?

    Soll sie mal ruhig zu einem Anwalt gehen, ich hoffe der lacht sie einmal gründlich aus und zweifelt an ihrem Verstand, den sie scheinbar verloren hat...

    Keine Sorge, deine Mutter droht dir nur, sie will dich fertigmachen. Sie wir auf keinen Fall zu einem Anwalt laufen, sie will dich nur einschüchtern.

    Kannst du deinen Vater nicht um Hilfe bitten?

    Du tust mir leid, dass deine Mutter so eine Hexe ist.

  • 1
    Antwort von Chamaeleon1205 Chamaeleon1205

    Lass sie doch mal zum Anwalt gehen! Ich würde mir einen Spaß draus machen.

  • 1
    Antwort von istie istie

    Deine Mutter soll sich nicht lächerlich machen, meiner Meinung nach, will sie Dich damit ärgern. Wenn sie wegen so etwas zum Anwalt gehen will, dann laß sie, denn sie macht sich da nur lächerlich und vor allen Dingen braucht sie sehr viel Geld, was den Anwalt sehr freuen wird.

  • 1
    Antwort von schorn schorn

    Laß dich nicht verkohln, deine Mutter will dir nur drohen. Sie wäre eine Lachnummer, wenn sie wegen so was einen Rechtsanwalt einschaldet

  • 1
    Antwort von Bella73 Bella73

    Ich glaub kaum, daß sie dich verklagen würde. (Mal im Ernst, das klingt alles wie ein schlechter Witz!) Allein die Anwaltskosten stünden in keinem Verhältnis zum Wert der Meerschweinchen.

  • 1
    Antwort von pippi60 pippi60

    Geschenke kann man nur bei g r o b e n Undank zurückfordern. Habe keine Angst, wegen der Meerschweinchen beschäftigt sich mit Sicherheit kein Gericht. Du darfst sie behalten, da bin ich mir 100%-ig sicher!

  • 1
    Antwort von Volker13 Volker13

    Dann lass Deine Mutter mal gehen. Da wird ich der anwalt aber freuen!!!

  • 1
    Antwort von LabelloxD LabelloxD

    Ja, darf sie. ich geh mal davon nais dasd du keine 18 bist. wei wen du 18 wärst nicht.

  • 1
    Antwort von franzi5 franzi5

    wenn du sich nicht ordentlich umsie kümmerst und/oder die tiere darunter leiden,schon

  • 0
    Antwort von Abendstern Abendstern

    Dann muß Deine Mutter aber ein trifftigen Grund haben, um sie Dir wieder weg zu nehmen. Ansonsten würde ich es krass mal als herzlos bezeichnen, wenn man einem Kind etwas nimmt, woran es sich schon gewöhnt hat, und es liebt!

  • 0
    Antwort von Tollhaus1 Tollhaus1

    Oh,Gott wie alt bist Du .das ist ja totale Kindergartenk.... Also .geschenkt ist geschenkt.Haupsache es steht nicht Aussage gegen Aussage.Also Sachen gibt es....

  • 0
    Antwort von holzstapel holzstapel

    geschenke kann man nicht einfach zurück fordern

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