Hallo, diese frage ist mir sehr wichtig weil meine freundin mich andauernd bedroht und sagt wenn ich nicht ausziehe wirdt sie ausziehen und ich werde die nicht einmal finden können. Das hatt vieleicht nicht damit zu tuhn aber ich habe die ganze Wohnung renoviert und alles bezahlt mit hart verdienten Geld und jetzt kommt sie bei jeden meinungsverschiedenheit und bedroht mich das sie mir die Kinder nicht mehr zeigen wird. Ich bin verzweifelt und weiß nicht mehr was ich machen soll. PS: wie haben alle beide die Erziehungsberechtigung. Darf mir meine Freundin unsere Kinder wegnehmen und mir nicht zeigen? Ich danke jetzt schon für alle Antworten
Darf mir meine Freundin unsere Kinder wegnehmen und nicht zeigen?
Antworten (26)
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3Antwort von
schnecke64schnecke64
Also, ganz ehrlich, deine Freundin scheint ziemlich am Ende zu sein, weil sie dich wegen jedem Sch... erpresst.
Ist sie vielleicht unsicher, wegen den finanziellen Verhältnissen, oder will sie dich einfach nur dominieren?
Wenn die Wohnung nur auf ihren Namen läuft, kann sie dich natürlich raussetzen, (bist du ordentlich dort gemeldet, allerdings nicht so von heute aus morgen, ausser du wirst handgreiflich) habt Ihr beide unterschrieben im Mietvertrag, dann nicht.
Aber was ist das eigentlich für eine Basis des Zusammenlebens?
Oder will sie vielleicht GEHEIRATET werden, weil sie dir immer vor Augen führen muss, dass sie mächtiger in Bezug auf die Kinder ist als du???
Heutzutage hast du viele Rechte, nicht nur die Zahlpflicht für die Kidis.
Vielleicht redet ihr nochmal, oder ihr holt Euch Hilfe, von aussen.
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3Antwort von
SadieSadie
Nein, das darf sie nicht. Natürlich hast du Umgangsrecht. Aber glaub mir: für die Kinder ist es viel besser, wenn ihr euch wie erwachsene Menschen zusammenrauft. Frag mal beim Jugendamt nach, wo ihr Hilfe bekommt, damit ihr vernünftig miteinander umgehen könnt.
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2Antwort von
Susi0512 Hi DenizB,
auch wenn ihr nicht verheiratet seid, so hast Du ein Umgangsrecht. Das heißt, Du kannst Eure gemeinsamen Kinder alle 14 Tage am Wochenende sehen und die Hälfte aller Ferien. Weihnachten, Ostern und Pfingsten steht Dir der zweite Feiertag zu. Aber da kann man sich auch einigen, einer Ostern ganz, einer Pfingsten ganz und Weihnachten halt der zweite Feiertag. Aber auch da kann man sich absprechen. Vielleicht möchte die Mutter Eurer Kinder am Silvester ja auch mal feiern gehen.
Willst Du das Sorgerecht, solltest Du beim Jugendamt einen Antrag stellen, das wird auf ein gemeinsames Sorgerecht hinauslaufen, wenn die Mutter sich damit einverstanden erklärt. Bleib ihr gegenüber also friedlich.
Die Mutter behält in der Regel die Kinder, weil sie sich vermutlich bisher auch den ganzen Tag um sie gekümmert hat?! Und Du arbeiten warst?!
Bei der Wohnung kommt es darauf an, wer im Mietvertrag steht. Steht Ihr beide drin, darf die Mutter normalerweise die Wohnung behalten, damit die Kinder in ihrem vertrauten Umfeld bleiben können.
Ich glaube übrigens nicht daran, dass Deine Freundin Dir die Kinder entziehen wird. Schließlich möchte sie ja auch mal Freizeit haben.
Ich empfehle Dir, auszuziehen, zum Wohle der Kinder, damit sie Eure Streitereien nicht mehr mitbekommen. Du hast dann zwar nur alle 14 Tage und in den Ferien Eure Kinder, aber sie werden sicher gerne zu Dir kommen, weil Väter bekanntlich Ihre Kinder dann sehr verwöhnen. Und der Umgang wird dann auch viel entspannter sein, auch mit Deiner dann Ex-Freundin.
Liebe Grüße
Susi
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2Antwort von
Zussy Deine Freundin ist das letzte.Geht mich zwar nichts an aber warum bist du noch mit ihr zusammen?Du musst dich nicht so Behandeln lassen.Wenn ihr beide das Sorgerecht habt dann darfst du das Kind sehen,ich glaube sie macht sich sogar strafbar wenn sie son Mist durchzieht.Selbst wenn ihr euch trennt hast du das Recht dein Kind zu sehen.
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2Antwort von
1f2in1f2in
Das darf und kann Deine "Freundin" natürlich nicht. Vorausgestzt du bist nicht gewalttätig!? Wenn ihr beide die Erziehungsberechtigung habt, dann weist Du ja an welches Amt Du Dich wenden mußt, wenn Deine "Frreundin" Dir Schwierigkeiten bereiten sollte. Bist Du Alleinverdiener? Wie alt sind Eure Kinder und wie lange lebt ihr in der Wohnung? Wer hat den Mietvertrag wirklich unterschrieben? Deine Beziehung ist doch am Ende, so wie ich das lese. Also lass sie ausziehen und kümmere Dich um Dein Sorgerecht und um Deine Kinder. Du kannst ihnen, sofern Du jetzt schon ein fürsorglicher guter Vater bist? doch mit Abstand von Deiner "Freundin" ein wesentlich besserer und guter Vater weiterhin sein, als in dieser Beziehung. Damit schadet ihr doch Euren Kindern!! Laß sie ausziehen, dann mußt Du die Renovierung von Deinem "hart verdienten Geld" nicht bedauern.
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schnecke64schnecke64 ,,Lass sie ausziehen..''?
Das wird sie nach dem oben Geschilderten bestimmt auf keinen Fall tun.
Kaum eine Mutter lässt die Kinder so einfach beim Vater und zieht aus....
Lies mal oben noch mal nach, SIE will, dass er aus der renovierten Wohnung auszieht!!!
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1f2in1f2in schnecke, lies auch Du ganz oben mal nochmal nach, die Mutter sagte auch, dass sie auszieht mit den Kindern, wenn der Vater nicht auszieht! Man sollte sie doch ernst nehmen.
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Sarina04Sarina04
Das JA kann euch einen Familientherapeuten empfehlen, der dann meistens kostenlos ist. Wie alt ist deine Freundin überhaupt, dass sie sich so kindisch benimmt? Da du mit ihr das gemeinsame Sorgerecht hast, kann sie auch nicht ohne weiteres dir die Kinder entziehen. Da bestraft sie nicht nur dich mit, auch die Kinder. Sollte sie mal drüber nachdenken.
Ich bin alleinerziehende Mutter, aber ich lasse meine Kleine (5) regelmäßig zu ihrem Vater, was kann sie dafür, dass wir nicht mehr zusammen sind. Ich kann meine Kleine doch nicht für UNSERE Fehler bestrafen.
Und damit wir (ihr Vater und ich) wieder vernünftig mit einander umgehen konnten, hatten wir auch einen Therapeuten aufgesucht und dieser war kostenlos über das JA.
Meine Kleine war damals 22 Monate jung, als ich mich getrennt habe und sie hat regelmäßig mitbekommen, wie er mich angeschrien und bedroht hat und ich glaube das eure Kinder es auch mitbekommen und das ist bestimmt nicht gut für so kleine Seelen.
Redet miteinander, das ist die beste Medizin und sonst lasst euch helfen.
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1f2in1f2in ...ein guter Rat!
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carstena Das ist kein guter Rat. Redet miteinander???? Glaubst du allen ernstes das haben sie nicht schon versucht??? Therapeuten??? was glaubst du welche einsicht Menschen haben die mit der wegnahmen der Kinder drohen?? Man sollte sich schnell beim Fachanwalt vorstellen, Der ist die beste Adresse!!! Leute wie die Mutter haben doch keine einsicht sich helfen zu lassen!! Sie sehen kein Problem!! Erste vorstufe zum PAS-SYNDROM " Googeln" Klartext: Ein Mensch der andere benutzt selbst die eigenen Kinder um Ihre anspüche durchzusetzten sollte man schon richtig entgegen treten!!
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schnecke64schnecke64 Und dann geht das Gezerre um die Kinder erst mal so richtig los, nee, der Rat oben ist schon besser!
Wenn das nichts hilft, kann man immer noch die Anwälte ,,füttern''.
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1f2in1f2in carstena, reden und miteinander reden, das kann zweierlei Gesichter haben und gerade ein dritter im Bunde, der Therapeut kann aber nur dann seine Arbeit tun, wenn beide überzeugt sind, dass sie mit einer Hilfe, ihr Leben neu in den Griff bekommen und bekommen wollen. Wir können nur mutmaßen und wir kennen die Probleme beider nicht wirklich .
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2Antwort von
ramouna nein sie darf das nicht.lass dicht nicht von ihr verarschen.solange ihr gemeinsamen sorgerecht habt, kann sie nichts.geh aufjedenfall zur jugendamt und kläre die sache.lass dir das von ihr nicht gefallen.
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carstena Hey das gemeinsamme Sorgerecht gibt es bei unverheirateten nicht. Die Mutter hätte es teilen können, Sowas wird bei jugendamt beurkundet!! lg carsten
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1f2in1f2in er schreibt "Erziehungsberechtigung". Ich habe nun keine Ahnung ob Sorgerecht und Erziehungsberechtigung das Selbe ist. Aber man kann ja nicht zusammenleben und nur einer "erzieht". Wenn die Mutter auszieht, könnte sie ihm nur unter gravierdenden Umständen bzw. Verschulden oder wegen Unzumutbarkeit den Umgang mit den Kindern verbieten lassen. Ansonsten glaube ich gibt es ein neues Gestetz, man kann unverheirateten Männern nicht mehr den Umgang mit ihren Kindern weigern, weil man glaubt Männer damit "bestrafen zu können und Selbstjustiz zu betreiben".
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2Antwort von
carstena Also den selben Fall hatte ich auch gehabt. Erst durfte ich unsere dahmals gemeinsamme Wohnung renovieren, dann hatte sie einen anderen und musst raus, wir ware verheiratet. aber gut will mich nicht beklagen, Nach dem Motto " Pleite aber frei" lebe ich nun. Jetzt zu den Drohungen, die solltest du verdammt ernst nehmen. Fang an dir die Dinge aufzuschreiben, Datum Zeit Art der Drohung und ob die Kinder dabei waren. Ich weiss das jetzt viele wieder schreien vor den Kindern niemahls. Aber es lässt sich ab und an gar nicht vermeiden. Sie merken es sowieso. Also deine Auffzeichunungen haben zwar keine rechtliche Basis aber das Jugendamt regestriert sie sehr wohl. den gehts du zum gericht. ist es so das du vorher das Jugendamt einschalten musst. Diese auffzeichnung hatte ich bei der umgangsrechts verhandlung dabei. Hatte der richterin erklärt das ich mir daraus ein paar Notizen raushole, Sie konfontierte sie nartürlich damit. Somit kommen Mütter in wiedersprüche. Jetzt nach 1 jahr habe ich meine kinder wieder. Es war ein harter kampf aber ich habe ihn gewonnen. leider wurden beide befragt vor gericht was ich nicht wollte. sie haben genug gelitten. Ich hoffe das ihr nicht diese bandagen anziehen werdet wie wir einst aber ich hatte keine wahl. Mütter die drohen mit den kindern haben kein skrupel sie auch anzuwenden. Spätestens ab dem punkt solltest du kapieren das ihr keine zukunft mehr habt.Du wirst sehen das eine trennung nicht nur für euch beide gut ist auch für die kinder, ich weiss was ich sage. Und vergess nicht es ist nicht nur umgangsrecht sondern auch umgangspflicht. Zeige gerade jetzt deinen Kindern wie sehr lieb du sie hast.Du hast im endeffekrt nur vor gericht die grössten Möglichkeiten. Informiere dich jetzt schon zeig deinen namen beim Jugendamt bevor sie zuerst den weg wählt. Ich hoffe dir geholfen zu haben, obwohl ich weiss wi emachtlos du dich zurzeit fühlst. Carsten
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1Antwort von
Aufbruch Lieber Deniz. Schau bitte mal die Kinder an und frage dich, was SIE am allermeisten brauchen? Eltern, die sich vertragen! Hast du versucht mit deiner Freundin die Beziehung zu kitten? Seid Ihr mal in eine Paarberatung (ich meine nicht das Jugendamt!) gegangen? Hast du ehrlich versucht, mit ihr wieder einen Draht zu finden? Ich nehme an, du hast sie mal geliebt...!? Wenn es also trotz allem nicht mehr geht, dann macht nicht ein Gezerre um die Kinder, fangt nicht an, einander zu erpressen. Bleibt fair miteinander und holt Hilfe. Alles Gute.
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1Antwort von
flo75flo75
Hallo DenizB! Also ersteinmal hat carstena recht! Das Sorgerecht gibt es für unverheiratete Väter nicht automatisch - das muss kostenlos beim Jugendamt beurkundet werden!!! Ich nehme an, dass Du das hast, denn Du behauptest ja, das Sorgerecht zu haben! Ansonsten sieh zu, dass Du das bekommst!!! Dann Sorgerecht ist nicht gleich Umgangsrecht!!! Das kann Dir die Mutter schon absprechen lassen, sollte aber nicht so einfach sein, wenn Du Dir nicht zuschulden kommen lässt!! Klärt für Euch Eure Beziehung und dann klärt die Beziehung der Kinde zu Dir!! Meriner Meinung nach ist Eure Beziehung zu Ende ( so wie Du es hier postest! ). Ärgerlich bloss, dass Du die viele Arbeit und das Geld in die Wohnung nur gesteckt hast, um sie dann möglicherweise wieder zu verlassen, aber ich fürchte gdagegen kannst Du nichts machen, es sei denn, sie zieht freiwillig aus, wovon ich aber nicht ausgehe! Besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende!! Tut mir leid, das ich Dir nichts positiveres schreiben kann! LG flo
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1f2in1f2in floh,... sie drohte doch angegblich, wenn er nicht auszieht, würde sie ausziehen und er würde die Kinder nicht mehr sehen. Wichtig wäre ja erstmal, was vorgefallen ist, dass sie möchte, dass er auszieht. Wenn sie nur mit Auszug und Kinderentzug droht, weil sie die Wohnung behalten möchte, dann sollte er ihr ans Herz legen auszuziehen, vorausgesetzt er sieht das auch so. Er könnte es ja darauf ankommen lassen, wenn er diese Beziehung auch für beeendet hält. Nur was denkt DenizB wirklich darüber? Bleibt er in der Wohnung, könnte sie ihm evtl.ohne Rücksicht auf ihre gemeinsamen Kinder das Leben zur Hölle machen. Auf alle Fälle sollte er ihr nahelegen auszuziehen und ihr evtl. dabei helfen, dass die Kinder wieder eine anständige Wohnung bekommen. Könnte ja alles sein, so oder so.
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flo75flo75 Was sollte der Kommentar jetzt in Bezug auf meine Aussage??? LG flo!!!!
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1f2in1f2in kann ich Dir schreiben:..."ärgerlich die viele Arbeit und das Geld das Du in die Wohnung gesteckt hast, um sie dann möglicherweise wieder zu verlassen". Ich dachte daran, dass er sie ernst nehmen sollte und ihr nahelegen sollte, dass sie eben mit den Kindern die Wohnung verläßt. Ich würde ihr sogar helfen, damit sie eine Wohnung findet, je nachdem. Dann ware es für ihn auch wegen der renovierten Wohnung keinesfalls mehr ärgerlich.
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1Antwort von
patrizia5 nein darf sie nicht du darfst die Kinder regelmässig sehen ,da ihr beide das gemeinsame Sorgerecht habt kannst du sogar beantragen das die Kinder bei dir aufwachsen . Also lass dich von deiner Freundin nicht hinters Licht führen . Denke daran du hast als Vater auch rechte nutze sie
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carstena Ja aber die Mutter hat mehr rechte. Was ja auch ok ist. Aber leider missbrauchen viele Mütter das Recht aber auch zu Ihren Gunsten. Prozentual gesehen sagen die meisetn Richter der Lebensmittelpunkt sollte bei der Mutter liegen. Bei deinere Aussage hättest du beachten müssen das die beiden nicht verheiratet sind. das macht seine chancen für den Antrag gleich wieder zunichte. gruss carsten
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Andrea2009Andrea2009
Ach Quatsch! Sag es ihr auch so! Die Kinder haben ein RECHT auf ihren Vater. Mit welcher Begründung kann deine Freundin den Kindern den Vater vorenthalten??? Sie will dich ja fast schon erpressen. ABER: Warum sollst du ausziehen? Wem gehört die Wohnung? Diese Fragen mußt du zuerst beantworten, sonst kann man keine Antwort geben.
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GALLARIAOYGALLARIAOY Entscheide dich, und lass dich nicht unterdrücken. Empfange den Vater deiner Kinder. Und, wenn deine Freundin wieder Zicken macht, solle dein Freund, und Vater, mal ein Machtwort sprechen, und deine Freundin zurechtweisen. Und, wenn rein rechtlich, deine Freundin bessere Karten hat, ziehe aus, denn du hast ja einen Freund, den Vater deiner Kinder, der sich auch für dich verwenden wird. Oder!? GALLARIAOY
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schnecke64schnecke64 ????????????????????
Freund? Aber er ist doch der freund.
Vater?
Welcher Vater, er ist doch wohl der Vater.
Du verwirrst mich total.
Die Frage war doch klar formuliert.
Lies doch erstmal richtig, ja?
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1Antwort von
maxmuster1maxmuster1
bei gemeinsamem sorgerecht darf sie das nicht. ihr habt beide auch eine pflicht zur erziehung eures kindes.
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1Antwort von
horrorfan95horrorfan95
Wenn ihr beide das Sorgerecht habt dann darf sie das nicht! Und sie ist sicher auch nicht perfekt, also lass dich nicht von dem "Wenn du das nicht machst dann nehm ich dir die Kinder weg" einschüchtern ;)
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1Antwort von
Basti14Basti14
Nein, nur wenn sie so eine Anordung vom Gericht hat, und das hat sie glaube ich nicht.
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StrammerMaxStrammerMax
nein weg nehmen darf sie dir di kinder aufjeden fall nciht!du hast ein recht darauf sie zusehen.mit ihnen ausziehen darf sie aber.das entscheidet dann das gericht wer von euch beiden mehr in der lage ist die kinderzu erziehen aber da bekommen meistens die mütter recht.kommt auch drauf an was die kinder wollen wenn sie schon selbst entscheiden können
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1Antwort von
LarsVegasLarsVegas
Nö, kann sie nicht so ohne Weiteres. Du hast ein sogenanntes Umgangsrecht.
Kann aber hässliche Schlammschlachten vor Gericht geben.
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carstena Ja da hast du recht. Aber danach entspannt sich die situation meistens auch
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Akka2323Akka2323
Wenn Ihr beide das Sorgerecht habt, darf sie Dir die Kinder nicht einfach entziehen. Wende Dich ans Jugendamt.
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1Antwort von
teardrop1109teardrop1109
Nein, das darf sie nicht. Wenn du dir nichts zuschulden hast kommen lassen - hat sie dazu kein Recht. Das regelst du am besten, wenn es Hart auf Hart kommt, mit dem Jugendamt.
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0Antwort von
chiliheadzchiliheadz
Nein, das darf sie nicht so ohne weiteres! Durch die neue, europäische Rechtsprechung ist festgelegt, dass beide Elternteile gemeinsames Sorgerecht haben sollen. Deine Freundin darf dir auch die Kinder nicht entziehen, da ein Recht der Kinder auf BEIDE ELTERNTEILE besteht. Im Gegenteil: wenn sie ohne deine Einwilligung die gemeinsame Wohnung mit euren Kindern auf Dauer verläßt, ist dieses "Kindsentzug" und kann strafrechtlich verfolgt werden. Dieses könnte ihr die Sorgeberechtigung kosten, so dass DU alleiniger "Sorgeberechtigter" würdest, wenn keine Gefährdung des Kindeswohls zum sofortigen Auszug von Mutter und Kindern geführt habe. Mache dir also keine Sorgen und lasse dich nicht nötigen oder erpressen!
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Petra1607 natürlich hast du Recht auf Umgang mit deinen Kindern. Nur bei solchen Aussagen,solltest du schon wachsam sein und auch bedenken,dass sie die Kinder gegen dich ohne Skrupel aufhetzen wird. Notier die Drohungen u Zeit. Behalte sie fürs Jugendamt u Gericht. Wenn du auf einen Eklat raus bist, dann ist der Ärger vorprogrammiert. Sie wird dich mit den Kindern eiskalt erpressen, wenn sie's jetzt schon androht!Traurig die armen Kinder! Mit so Leuten kannst du auch nicht reden u die Kinder werden leiden.Bis sie 14 Jahre alt sind kann dich der andere über sie schikanieren u fertig machen. So ist die Realität- das Gericht kann nichts machen wenn sich einer wie ein Schwein verhält können die nicht viel machen solange die Kinder nicht in Gefahr nicht- das ist die ernüchtende und traurige Wahrheit. Viel Stärke und sei lieb zu den Kindern. Vielleicht vertragt ihr euch ja auch einfach falls du mit ihr reden kannst.Mach ihr klar, das es primitiv ist Macht über die Kinder auszuüben. Hat sie denn so wenig drauf, das sie das nötig haben muss? Anscheinend? Liebe Grüsse
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GALLARIAOYGALLARIAOY
Die Lösung ist mehr als einfach. Ziehe aus, und überlasse deine Freundin ihrem Schicksal. Einer von euch muss eine Entscheidung fällen. Sonst eiert ihr weiter ohne Sinn und Verstand. GALLARIAOY
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LustgurkeLustgurke
wenn es ihre wohnung ist hat sie auf alle fälle das recht von dir das ausziehen zu verlangen.
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schlauerjungeschlauerjunge
rechtlich gesehn darf sie das nich das is klar. weil sie gar nichts mit den kids am hut hat. so verwandschaft mein ich.
Und, was soll das Jugendamt empfehlen!?? Seid ihr nicht in der Lage, selbst zu entscheiden!? GALLARIAOY
na, ja mit Rat und Tat zur Seite stehen und gemeinsam über die Probleme sprechen die vorhanden sind und sehen, ob es noch etwas zu retten gibt. Denn was mag die Ursache des Verhaltens der "Freundin" sein? Wir haben keinen Einblick bekommen, nur eine einzige Problemstellung.
Sagt mal wart ihr schon mal beim Jugendamt??? Habt ihr diese überforderten Menschen mal arbeiten gesehen?? Versucht mal einen zu erreichen alle Nase lang sind die in irgendwelchen fortbildungen, Und plötzlich werden innerhalb die fälle verschoben und der neue bearbeiter muss sich einlesen. Soviel zu Thema Jugendamt. Aber fürs gericht muss man erst das Jugedamt einschalten
...alle Jugendämter arbeiten sicher nicht so, wie Du sie evtl.negativ erlebt haben magst und dann muß sich halt der neue Bearbeiter neu einlesen, wenn es nicht anders zu bewerkstelligen ist. Sei doch froh, wenn diese Menschen an Fortbildungen teilnehmen müssen, um sich weiterzubilden, nachdem es ja immer wieder Fälle gab, wo das Jugendamt auch versagt hat.
Das stimmt nicht ganz! Nicht das JUGENDAMT muss eingeschaltet werden, sondern eine anerkannte Beratungsstelle, ein Sozialpädagoge mit staatlicher Anerkennung oder eine Jugendhilfestelle eingeschaltet werden. Auch eine Beratung bei z.B. "Pro Familia", Diakonisches Werk, SKM (Sozialdienst katholischer Männer) etc. wird als kompetente Hilfesuche anerkannt. So kann man seine Bemühungen um das Kindeswohl dokumentieren und später gegebenenfalls einem Vortmundschaftsgericht "beweisen", dass die "Kindsmutter" nicht "sorgefähig" ist/war und somit das Sorgerecht auf den Vater als "Alleinsorgeberechtigter" übertragen werden soll.