Mein Vermieter hat mir heute verboten, dass ich Besucher habe, die einen Hund mit in meine Mietwohnung bringen auf Besuch? Ist sowas überhaupt erlaubt? Hat jemand Erfahrung oder Wissen über die Gesetzeslage. Darf das denn wahr sein, dass mir mein Vermieter vorschreibt wer mich mit einem Hund besuchen darf?
Darf mir mein Vermieter verbieten, dass mich meine Freundin mit ihrem Hund in meiner Wohnung besucht
Antworten (13)
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4Antwort von
TremorTremor
Grundsätzlich kann der Vermieter das Halten von bestimmten Haustieren per Mietvertrag verbieten. Das Mitbringen von Tieren, durch Besucher jedoch nicht.
Ausnahme: Wenn im Sinne des Gemeinwohls jeglicher Aufenthalt von Tieren im Hause unzumutbar wäre, z.B. weil Allergiker dort wohnen oder aufgrund der Wohnsituation die dauerhafte Kontrolle über das Tier nicht möglich wäre (offenes Treppenhaus, o.ä.) oder andere voraussehbare Gefahren bestünden. Dies ist jedoch ausdrücklich im Mietvertrag zu vermerken und zu begründen http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20080509114624AAOpx4m
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4Antwort von
rulerruler
Nein, das darf Dir der Vermieter nicht verbieten. Ich habe auch etwas Schriftliches darüber, aber das muss ich erst raussuchen. Wenn ichs hab, schreibe ich eine Ergänzung.
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2Antwort von
schlossgeistschlossgeist
So weit ich weiß, darf er es nicht verbieten. Erkundige Dich doch einfach beim Mieterverein.
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2Antwort von
Rennsemml2Rennsemml2
Er kann Dir zwar die Haustierhaltung untersagen, aber er kann Dir nicht vorschreiben, wer Dich besuchen darf.
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2Antwort von
vollimlebenvollimleben
Nein,darf er nicht!Sollte allerdings der Hund über Nacht oder länger bleiben,kann er das untersagen!
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WilliWinzigWilliWinzig Der Hund darf auch über Nacht zu "Besuch" bleiben, genauso wie die Freundin
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jbinfojbinfo Stimmt nicht, auch das kann er nicht untersagen. Besuch ist Besuch und nicht Mieter
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1Antwort von
missmarylin Nein, das darf er nicht. Selbst wenn deine Freundin plus Hund bei dir für 5 Tage übernachten würde, dürfe er es dir nicht verbieten!
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1Antwort von
ErmittlerErmittler
Nein, das geht ihn nichts an.
Nichteinmal, wenn der Hund noch das Bein des Vermieters zwischen den Zähnen hat!
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1Antwort von
rulerruler
Nein, das darf Dir der Vermieter nicht verbieten. Ich habe auch etwas Schriftliches darüber, aber das muss ich erst raussuchen. Wenn ichs hab, schreibe ich eine Ergänzung.
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0Antwort von
missme ich hab jetzt folgenden link im internet entdeckt vom ktipp.ch, der besagt, dass der vermieter dass sehr wohl verbieten kann. bitte schaut euch mal diesen link an: http://www.ktipp.ch/beratung/1024280/Kann_man_mir_wegen_Hundebesuchs_kuendigen ich kanns kaum glauben und hoffe es gibt rechtssprechungen die das gegenteil behaupten! gruss vom verfasser persönlich
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WilliWinzigWilliWinzig Das ist ja eine schweizer Seite......In Deutschland kann dir das der Vermieter definitiv nicht verbieten
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xena55555 Darf er nicht. Er darf Dir nicht mal verbieten Dir einen Hund anzuschaffen. Selbst wenn die Klausel im Mietvertrag steht, ist sie nichtig! Trotzdem kann der Vermieter unbequem werden, also versuch noch mal in Ruhe mit ihm zu reden.
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dernettevonnebenandernettevonnebenan
gegen besuche darf er nichts einwenden, der hund gehört auch zum besuch dazu... er darf mit
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Besuch.htm
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