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Darf mir mein Vermieter den Kauf eines neuen Hundes verbieten.

gefragt von darthstar am 21.02.2009 um 20:13 Uhr

Hallo Leute

Ich wohne seit etwas über einem Jahr in einem 2 Familienhaus zusammen mit meinen Vermietern, mit denen ich mich bisher gut Verstanden habe. Meine Vermieter haben selber einen Hund. Meine Hündin, mit der zusammen ich hier eingezogen bin (was meine Vermieter mir auch erlaubt hatten), ist leider vor einiger Zeit verstorben. Da ich nicht ohne Hund sein will fragte ich nach ob meine Vermieter was gegen einen neuen Hund hätten, davon ausgehend das sie nichts dagegen hätten. doch weit gefehlt. Sie sagten mir klipp und klar, das sie das nicht wollen. Weiß hier zufällig jemand rat ob die das dürfen??

Danke im vorraus

Gruß darth

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Hunde x 3.755 Vermieter x 1.340

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 21. Februar 2009 20:14
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Ja, sie dürfen Dir die Hundehaltung untersagen.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 22. Februar 2009 11:46

Nein, das ist falsch.


Malkia
beantwortet von Malkia am 21. Februar 2009 21:27
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Mietvertrag erlaubt die Tierhaltung: In diesem Fall darf der Mieter übliche Haustiere wie Hunde, Katzen oder Vögel halten. Ungewöhnliche Tiere, wie Gift- und Würgeschlangen zählen aber nicht dazu. Der Mietvertrag verbietet die Tierhaltung: Steht im Mietvertrag, dass der Mieter keine Hunde oder Katzen halten darf, dann gilt das auch. Enthält der Mietvertrag aber das uneingeschränkte Verbot jeglicher Tierhaltung, ist diese Vereinbarung unwirksam, weil dann auch Wellensittiche oder Goldhamster verboten wären. Bei dieser unwirksamen Klausel, darf der Vermieter eine Hundehaltung nur dann verbieten, wenn er konkrete Störungen durch das Haustier nachweist. Wenn der Mietvertrag die Zustimmung des Vermieters verlangt: Steht im Mietvertrag: "Für jede Tierhaltung bedarf es der Zustimmung des Vermieters", dann steht es dem Vermieter grundsätzlich frei, ob er die Tierhaltung duldet oder nicht. Hält der Mieter verbotenerweise Hund oder Katze, dann darf ihm der Vermieter deswegen allein in der Regel nie kündigen. Weigert sich der Mieter, das Tier abzuschaffen, weil er sich im Recht glaubt, dann muss er auf Unterlassung klagen. Etwas anderes gilt nur, wenn das Tier erheblich stört oder gefährlich ist und der Mieter nichts dagegen tut, obwohl er dazu aufgefordert wurde.

Halten bereits mehrere Familien im Haus einen Hund oder eine Katze und geht der Vermieter willkürlich nur gegen einen von ihnen vor, dann handelt er rechtsmissbräuchlich, d.h., er muss dem Mieter den Hund erlauben (LG Berlin WM 87, 213; LG Hamburg WM 82, 254; usw...).

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 21. Februar 2009 21:38

Stirbt das Tier, so muss der Mieter für ein neues Haustier nicht nochmals um Erlaubnis bitten (AG Langenfeld WM 89, 226), es sei denn, der Mieter will einen "Schoßhund" durch einen Schäferhund ersetzen (AG Kassel WM 87, 144).


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 21. Februar 2009 20:16
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Nein. Der Vermieter darf es nicht verbieten, wenn er es schon einmal erlaubt hat UND weitere Hunde im Haus erlaubt sind.

Ausnahme ist die Anschaffung eines Kampfhundes oder wenn du vorher einen Chihuahua hattest und dir jetzt einen Irischen Wolfshund zulegen möchtest.

Kommentar von chynah am 22. Februar 2009 11:43

das ist so nicht korrekt! Er darf es auch verbieten, wenn es im Mietvertrag nicht festgehalten ist und er darf es auch einzelnen Mietern erlauben oder untersagen


Bibi888
beantwortet von Bibi888 am 21. Februar 2009 20:14
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grundsätzlich hat der vermieter das recht dir hund/katze zu verbieten in diesem fall kann er es dir nur verbieten, wenn der neue hund sehr viel größer als der alte ist


laraleandra
beantwortet von laraleandra am 21. Februar 2009 20:14
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musst gucken was im mietvertrag steht.


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 22. Februar 2009 08:32
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Ja.

Selbst wenn es im Mietvertrag steht. erlischt die Zusage zur Tierhaltung mit dem Tod des Tieres. Die Erlaubnis ist nicht übertragbar, sondern muss neu beauntragt werden.

http://www.wohnung.com/tierhaltung-in-mietwohnungen/


anonym
beantwortet von Ingeruhn am 26. Februar 2009 20:13
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Den Kauf eines Hundes darf der Vermieter nicht verbieten. ABER DASS DER HUND In DIE MIETWOHNUNG KOMMT,DIES DARF DER VERMIETER VERBIETEN. ER DARF VERBIETEN, DEN HUND INS HAUS ZU NEHMEN


anonym
beantwortet von Ingeruhn am 26. Februar 2009 20:03
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Es kommt darauf an, ob Hundehaltung im Mietvertrag als erlaubt eingetragen ist. Zudem darf ein Vermieter aus wichtigem Grunde auch die Hundehaltung verbieten, selbst dann wenn es mal ursprünglich im Mietvertrag erlaubt war. Als erstes schaust mal in den Mietvertrag, dann frägst mal den Vermieter nach dem Grund, warum er auf einmal die Hundehaltung verbietet. Zudem wenn der Vermieter im 2 Familienhaus mit wohnt, dann musst vorsichtig sein, dass der nicht damit anfängt, dass das Mietverhältnis zerüttet sei. und dass er darum nicht mit dem Mieter unter einem Dach leben kann, dann hast schnell die Kündigung. Also sehr vorsichtig sein, würde ich sagen


Motte25
beantwortet von Motte25 am 22. Februar 2009 14:06
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Tja, da ist guter Rat teuer. Aber ich glaube er darf es wirklich. Aber bevor du jetzt mit dem Kopf durch die Wand willst und deinen Vermieter endgültig verärgerst, versuche es doch mal mit der netten Tour. Am besten mal den Hund des Vermieters "bestechen". Das wirkt beim Herrchen bestimmt. Inspiration kannst du dir hier holen: www.dog-play.de Wenn das nicht wirkt, kannst du es ja immer noch anderweitig versuchen.


Westi
beantwortet von Westi am 22. Februar 2009 09:13
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Hier muß mit einem klaren Nein geantwortet werden. Hunde sind aber dem Vermieter gegenüber meldepflichtig. Verboten dürfen sie nur in bestimmten Einrichtungen werden, wie etwa Seniorenheimem oder evtl. bei betreutem Wohnen. Etwaige Passagen in "normalen" Mietberträgen sind nichtig. Verboten ist es aber aus seinem Zuhause einen Zoo oder ein Tierheim zu machen. Also muß die Zahl der Hunde der Wohnung oder hier größe des Hauses gegenüber angemessen sein. LG Westi.

Kommentar von Ingeruhn am 26. Februar 2009 20:10

Das stimmt nicht, jeglicher private Vermieter, darf einem Mieter die Hundehaltung verbieten. Bei Zuwiderhandlung seitens des Mieters, kann der Vermieter kündigen und kommt damit durch.Ich habe eine Eigentmswohnung vermietet. Die Gemeischaft der Eigentümer hat beschlossen, dass im gesamten Haus (12 Wohnungen) kein Hund gehalten werden darf. Dieser Beschluss ist rechtskräftig, somit darf niemand einen Hund im Haus halten. Also auch ein Mieter darf keinen Hund halten

Kommentar von 11f4a9480d8eaf954d2dd5b5977f6865smallWesti am 26. Februar 2009 21:43

Dass Du das als Vermieter anders siehst ist natürlich, aber guckst Du hier : http://www.geraldgroos.de/Recht/derhundindermietwohnung.htm "...Vom Grundsatz her zählt die Haltung von Haustieren nach wohl einhelliger Rechtsmeinung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache...."

Dafür dass ich hier keine Rechtsberatung machen darf bitte ich um Verständnis. LG Westi.


cats4life
beantwortet von cats4life am 21. Februar 2009 20:24
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Schau in den Mietvertrag. Wenn Haustierhaltung nicht ausdrücklich verboten ist, kann er dir es auch nicht verbieten!

Frag aber zur Sicherheit bei einem Mieterschutzbund nach, da dein Vermieter ja ein Haustier hält!

Gleiches Recht für alle!


anonym
beantwortet von HETMaasdorf am 21. Februar 2009 20:21
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Schau mal in deinem Mietvertrag nach wenn da nicts drinn steht das du Haustiere halten darfst ! Darf er es dir verbieten ! Gab es denn ärger mit deiner Hündin vorher?


grada13
beantwortet von grada13 am 21. Februar 2009 20:19
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was steht in der mietvertag, war der alte hund "schrifftlich" erlaubt?


nancystar
beantwortet von nancystar am 21. Februar 2009 20:16
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darf er verbieten, aber was hat der vermieter denn auf einmal dagegen ...


Marcels04
beantwortet von Marcels04 am 21. Februar 2009 20:15
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doch er kann es verweigern da hat er sogar recht dazu aber ich versteh das nicht warum er dir das jetzt verbieten will wobei du einen hund hattest


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 21. Februar 2009 20:15
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Was steht in deinem Mietvertrag? Hast du was schriftliches? Frag beim Mieterverein nach? Ich weiß nicht ob es da ein Gewohnheitsrecht gibt...vor allem wenn du nichts schriftliches hast.


anonym
beantwortet von tomsmama am 21. Februar 2009 20:15
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Leider dürfen sie es, denn sie sind deine Vermieter... Und ihnen gehört deine Wohnung...


FvEFvE
beantwortet von FvEFvE am 21. Februar 2009 20:15
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den kauf sicher nicht, nur ob der hund auch in euere/seine wohnung darf?


mushroom1
beantwortet von mushroom1 am 21. Februar 2009 20:15
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Nein, dürfen sie nicht. Ist es im Mietvertrag festgehalten?

... und zumal sie selbst einen Hund haben...

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 21. Februar 2009 20:17

Der eigene Hund hat damit überhaupt nichts zu tun.

Kommentar von 6ea36f6d7066f454f9ac94c1e293c9a5smallmushroom1 am 21. Februar 2009 20:35

Trotzdem seltsam in so einem Fall. Aber selbst wenn es im Mietvertrag steht, gehört es in Frage gestellt zu werden, so wie Renovierungspflicht, glaube ich, ist auch Tierhaltung (Hund, Katze) grundsätzlich erlaubt.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 21. Februar 2009 20:46

Sorry, aber auch da liegst Du falsch. ;-))

Lediglich Kleintierhaltung kann nicht verboten werden.


hexen111
beantwortet von hexen111 am 21. Februar 2009 20:14
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Sein Haus.Das darf er,leider.


veve2009
beantwortet von veve2009 am 21. Februar 2009 20:13
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JA


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