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darf mir mein vater der kontakt zu meiner familie (väterlicherseite) den kontakt verbieten

Frage von keksix3 keksix3

ich bin 16 und wurde von meiner cousine für eine woche eingeladen zusammen mit mein bruder. meine mutter ist einverstanden und hat sofort zu gestimmt mein vater ist damit überhaupt nicht einverstanden. er meint diese leute sind nichts für uns. men bruder und ich dürfen deshalb von mein vater aus nicht dahin. meine mutter will heute abend bei meiner cousine anrufen und sagen wir gehen trotzdem zu ihr und mein vater hat das gesagt weher wir morgen hingehen sonst passiert was. er hat uns also gedroht.

darf er das überhaupt? ich bin immerhin 16 und darf schon selber wissen und entscheiden zu wem ich gehen will. jetzt hab ich den totalen streit mit mein vater. was kann ich jetzt machen? wie kann ich mein vater überzeugen das meie cousinen seine nichten nicht schlecht sind?

dazu meint er auch das jeder mensch schlecht sei und vorallem seine familie insbesondere seine geschwister. diese situation macht mich total fertig. die ist unerträglich.

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von imager761 imager761

    Dein Vater darf und kann mit seinem elterlichen Erziehungsauftrag und Sorgerecht den Umgang tatsächlich verbieten, wenn er der Auffassung ist, daß der Umgang deinem Wohl schadet.

    Dagegen kannst du nichts machen :-(

    Bis das geklärt ist, würde ich die Füße lieber stillhalten und deiner Mutter raten, die Opposition gegen ihren Mann besser aufzugeben - gemeinsame elterliche Sorge meint eben gemeinsame und nicht, eine hat das sagen und der andere nicht :-O

    Eine gemeinsame Entscheidung in dieser Frage kann deine Mutter natürlich gerichtlich herbeiführen lassen, aber nichts im Alleingang entscheiden :-O

    Da wäre ich denn doch vorsichtig, der Grat zwischen Frustration und Gewalt ist bisweilen sehr schmal, wenn man sich übergangen fühlt :-O

    Kommentar von keksix3 keksix3keksix3

    immerhin bin ich schon so erwachsen das ich auch mal selber entscheiden darf oder zumindest mitentscheiden darf wenns über mich geht.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Leider nicht. Du kannst deinen Wunsch bei der Umgangsentscheidung dem Vorsitzenden mitteilen, aber nicht mitentscheiden.

    Kommentar von IRENEBOA IRENEBOAIRENEBOA

    Das heißt, die Mutter (und die Kinder) sollen gefälligst stillhalten und sich flachhalten, weil sonst der sich übergangen gefühlte Vater ausrasten könnte? Naja, also in einer regulären Ehe kommt es durchaus häufiger vor, dass sich ein Elternteil nicht dem (hier wohl unbegründeten) Wunsch des anderen Elternteils anschließt bzw. unterordnet. Das kommt u.a. dann vor, wenn der häufiger abwesende und/oder weniger involvierte Elternteil - plötzlich nach x Jahren des mäßigen Interesses nun allen zeigen will/muss, dass man(n) der Mann im Haus ist. Solche Entscheidungen sind häufig sehr subjektiv, kaum nachvollziehbar und von Trotz/Stolz motiviert. In diesen Fällen ist es meiner Ansicht nach durchaus legitim, wenn sich der andere Elternteil (in diesem Fall die Mutter) schlicht darüber hinwegsetzt.

    Übrigens hilft Duckmäuserei nicht bei der Beseitigung des Problems. Gewalt in häuslicher Umgebung wird genau da ausbrechen, wo das Potential vorhanden ist. Durch Stillhalten lässt sich die Explosion vielleicht einen Tag länger hinauszögern, aber die Situation an sich bleibt bestehen. In diesem Fall MUSS ein Elternteil einen Weg beschreiten, mit dem der zur Gewalttätigkeit tendierende sicher nicht einverstanden ist, und muss eben auch die Kinder da rausholen.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Das heißt, die Mutter (und die Kinder) sollen gefälligst stillhalten und sich flachhalten, weil sonst der sich übergangen gefühlte Vater ausrasten könnte?

    Nein, lies was ich schreibe und interpretiere nichts, was da nicht steht.

    Die Mutter kann nur gemeinsam mit dem Vater einen entsprechenden Umgang herbeiführen oder eben auf gerichtlichen Entscheid in dieser Frage klagen bzw. von den Großeltern klagen lassen.

    In diesen Fällen ist es meiner Ansicht nach durchaus legitim, wenn sich der andere Elternteil (in diesem Fall die Mutter) schlicht darüber hinwegsetzt.

    Nein, es ist illegetim sein Kind eigenmächtig an einen Ort verbringen zu lassen.

    Übrigens hilft Duckmäuserei nicht bei der Beseitigung des Problems.

    Wer sagt das? Ich nicht. Natürlich kann die Tochter mit dem Vater sprechen, ihn umstimmen oder verklagen. Nur nicht seine Intoleranz mit gleichen Mitel bekämpfen :-)

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    Antwort von Sonne60 Sonne60

    nein darf er nicht ..

  • 1
    Antwort von IRENEBOA IRENEBOA

    Frag ihn doch mal, was da vorgefallen ist. Sag' ihm, dass du ihn verstehen willst - auch wenn du seine Meinung vielleicht nicht teilst - aber dass es dir als 16-Jähriger gegenüber ein bisschen spät für diktatorische Verbote ist, er sich also schon auch verbal äußern muss. Und sage des weiteren, dass du - weil du seine Einstellung nicht nachvollziehen kannst - trotzdem hinfährst, denn du findest die Leute nett und dir gegenüber haben sie sich immer korrekt verhalten (sofern das eben zutrifft).

    Kommentar von keksix3 keksix3keksix3

    da ist nichts vorgefallen wegen pille palle verbietet er uns den kontakt. er ist lieber allein als in einer gesellschaft .

    Kommentar von IRENEBOA IRENEBOAIRENEBOA

    Aber es geht doch nicht um ihn, sondern um euch. Er kann sich ja gerne ins Kloster absetzen und dort dem Schweigegelübde frönen, dasselbe kann er aber nicht von euch erwarten.

  • 0
    Antwort von withmaus withmaus

    Nein darf er nicht denn Die Verwanten von deinem Vater seiner Seite können auch für sich sprechen und können sagen ja ich möchte kontakt oder nicht das ist dennen ihre entscheidung und lass dir nichts anderes einreden :-)

    Und du hast ein recht zu erfahren wo du her kommst :-) Grüßle^^

  • 0
    Antwort von gansh gansh

    dein vater ist dein erziehungsberechtigter und kann es verbieten.

    Kommentar von keksix3 keksix3keksix3

    meine mutter ist auch erziehungsberechtigte und sie erlaubt mir bzw uns das.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    meine mutter ist auch erziehungsberechtigte

    "Ist auch" ist das Schlüsselwort, die Erziehungsberechtigung hat sie eben nicht allein.

    Das Aufenthaltsbestimmungsrecht darf grds. nur übereinstimmend oder garnicht erteilt werden - da nimmt sich deine Mutter Rechte raus, die sie nicht hat, nur um dir einen Gefallen zu tun oder deinen Vater zu provozieren - VORSICHT sag ich nur.

    Ich darf bisweilen die verschwollenen Gesichter und zusammengeprügelten Schockpatienten fahren und weiß, wie häusliche Gewalt aussieht :-O

    Kommentar von IRENEBOA IRENEBOAIRENEBOA

    Es gibt also nur zwei Optionen - die Mutter will sich bei ihrem Kind lieb Kind machen oder den Ehemann provozieren. Hmmm. Ich finde das eine reichlich dürftige Zahl von Optionen. Was ist, wenn die vorgegebenen Gründe des Vaters derart fadenscheinig sind, dass man sich dar wirklich nicht der Entscheidung anschließen kann? Was ist, wenn sich der Vater ansonsten nicht für die Erziehung interessiert, aber hier einfach mal mitmischen will, nur um seine Macht auszuspielen, die Entscheidung aber NICHT im Interesse des Kindes ist?

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Dann hat er trotzdem das gemeinsame Sorgerecht und sein Haltung kann eben entweder einvernehmlich nach einem Gespräch noch erfolgen oder per Gerichtsentscheid herbeigeführt werden, aber nicht nach Gutsherrenart von Mutter oder Tochter.

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