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Darf mir mein Chef kurzfristig den Urlaub streichen?

Frage von duedotom duedotom

Ich hätte eigentlich zwischen Weihnachten und Silvester Urlaub und wollte wegfahren. Jetzt will mir mein Chef den Urlaub streichen, weil so viel Arbeit da ist. Der urlaub verfällt mir dann. Muss ich mir das gefallen lassen?

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Antworten (6)

  • 5
    Antwort von MacJohn MacJohn

    Nein. Wenn der Chef gewährten Urlaub aus betrieblichen Gründen streicht, muss er Ausgleich gewähren. Es verfällt also nix.

  • 4
    Antwort von HerrLich HerrLich

    Wenn es betriebliche Erfordernisse sind, darf er die Genehmigung zurückziehen, muss aber für alle damit für Dich verbundenn Aufwendungen aufkommen. Der Urlaub verfällt nicht. Lass' Dir das schriftlich bestätigen.

  • 3
    Antwort von tradaix tradaix

    § 7 Abs. 1 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) - Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

    Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluss an eine Massnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.


    Besondere soziale Gesichtspunkte sind in der Regel Ferienzeiten schulpflichtiger Kinder, Betriebsferien des Ehepartners oder festgelegte Ferienzeiten.

    Entweder überträgt Dein Chef Dir die nichtnutzbaren Urlaubstage des Kalenderjahres ins Folgejahr (und sie bis 31. März nehmen zu müssen) oder bietet eine ersatzweise Auszahlung an. Beides muss selbstredend schriftlich erfolgen.

  • 1
    Antwort von Gabixxx Gabixxx

    Üblicherweise ist genehmigt genehmigt.

    ABER: Wie klein ist die Firma, wie sicher ist der Arbeitsplatz, ist der Urlaub unter Zeugen genehmigt worden...

    Schlimmstenfalls bleibst Du - sofern Du die Freigabe des Urlaubs nicht nachweisen kannst - sogar auf den Kosten für den nicht anzutretenden gebuchten Urlaub sitzen. Keine schöne Situation, noch dazu so kurzfristig.

  • 1
    Antwort von Lotusblume12 Lotusblume12

    Wenn das ein genehmigter Urlaub war und du etwas gebucht hast und du nun aus betrieblichen Gründen den Urlaub nicht antreten kannst, muss der Arbeitgeber die Ausfallgebühren zahlen. Natürlich musst du dies beweisen können. LG Lotusblume

    Kommentar von duedotom duedotom

    Leider nichts gebucht, nur vorgehabt.

    Kommentar von Lotusblume12 Lotusblume12Lotusblume12

    denn haste wohl Pech gehabt und wirst dein Urlaub verschieben müssen. LG Lotus

  • 1
    Antwort von Niklaus Niklaus

    Wenn es betribleich Erfordernisse gibt kann er das machen. Das ist auch richtig so.

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