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Darf mir mein Chef kurzfristig den Urlaub streichen?

gefragt von duedotom am 16.12.2007 um 22:48 Uhr

Ich hätte eigentlich zwischen Weihnachten und Silvester Urlaub und wollte wegfahren. Jetzt will mir mein Chef den Urlaub streichen, weil so viel Arbeit da ist. Der urlaub verfällt mir dann. Muss ich mir das gefallen lassen?


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MacJohn
beantwortet von MacJohn am 16. Dezember 2007 22:50
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Nein. Wenn der Chef gewährten Urlaub aus betrieblichen Gründen streicht, muss er Ausgleich gewähren. Es verfällt also nix.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 16. Dezember 2007 22:51
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Wenn es betriebliche Erfordernisse sind, darf er die Genehmigung zurückziehen, muss aber für alle damit für Dich verbundenn Aufwendungen aufkommen. Der Urlaub verfällt nicht. Lass' Dir das schriftlich bestätigen.


tradaix
beantwortet von tradaix am 16. Dezember 2007 23:07
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§ 7 Abs. 1 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) - Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluss an eine Massnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.


Besondere soziale Gesichtspunkte sind in der Regel Ferienzeiten schulpflichtiger Kinder, Betriebsferien des Ehepartners oder festgelegte Ferienzeiten.

Entweder überträgt Dein Chef Dir die nichtnutzbaren Urlaubstage des Kalenderjahres ins Folgejahr (und sie bis 31. März nehmen zu müssen) oder bietet eine ersatzweise Auszahlung an. Beides muss selbstredend schriftlich erfolgen.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 16. Dezember 2007 22:50
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Wenn es betribleich Erfordernisse gibt kann er das machen. Das ist auch richtig so.


Lotusblume12
beantwortet von Lotusblume12 am 16. Dezember 2007 22:50
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Wenn das ein genehmigter Urlaub war und du etwas gebucht hast und du nun aus betrieblichen Gründen den Urlaub nicht antreten kannst, muss der Arbeitgeber die Ausfallgebühren zahlen. Natürlich musst du dies beweisen können. LG Lotusblume

Kommentar von duedotom am 16. Dezember 2007 22:51

Leider nichts gebucht, nur vorgehabt.

Kommentar von 52a6a9132a85c3c4a5b9333bbaa38fecsmallLotusblume12 am 16. Dezember 2007 22:52

denn haste wohl Pech gehabt und wirst dein Urlaub verschieben müssen. LG Lotus


anonym
beantwortet von Gabixxx am 16. Dezember 2007 22:51
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Üblicherweise ist genehmigt genehmigt.

ABER: Wie klein ist die Firma, wie sicher ist der Arbeitsplatz, ist der Urlaub unter Zeugen genehmigt worden...

Schlimmstenfalls bleibst Du - sofern Du die Freigabe des Urlaubs nicht nachweisen kannst - sogar auf den Kosten für den nicht anzutretenden gebuchten Urlaub sitzen. Keine schöne Situation, noch dazu so kurzfristig.


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