Hallo, ich arbeite zurzeit in einer Kantine und bin dort auf teilzeit eingestellt. Dort verdiene ich nicht gerade die Welt und komme mit dem geld nur knapp aus. Ich habe die Möglichkeit noch nebenher als Aushilfe zu jobben, aber mein Chef meint er wolle das nicht ?!? Darf er das, ich bin immerhin nicht als Vollzeit Kraft eingestellt.
Antworten (10)
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emmamimimiemmamimimi
Die Nebentätigkeit eines Arbeitnehmers ist grundsätzlich erlaubt, soweit das Arbeitsverhältnis nicht beeinträchtigt wird. Die Möglichkeit eine Nebentätigkeit auszuüben, wird aber beschränkt durch gesetzliche Regelungen (z.B. Arbeitszeit) und vielfach auch durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder durch ausdrücklichen Wortlaut im Arbeitsvertrag.
Der Chef kann dem Mitarbeiter nicht einfach eine Nebentätigkeit verbieten, auch wenn das im Arbeitsvertrag steht. Auch die Formulierung "Eine Nebentätigkeit darf nur dann ausgeübt werden, wenn sie vom Arbeitgeber vorher genehmigt wurde" verstößt gegen das Grundrecht auf freie Berufswahl.
Hier noch ein Link dazu:
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obihoernchenobihoernchen
Hier kannst du mal durchlesen. So pauschal darf er es nicht verbieten!
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AnnabergAnnaberg
Verbieten darf er das nur, wenn du durch den Nebenjob deine Arbeit bei ihm nicht mehr ordnungsgemäß ausführen kannst. Ansonsten darf er das nicht verbieten.
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schmokschmok
Hallo, er kann es dir nur untersagen wenn du entweder in einem Laden der Konkurenz arbeiten willst oder wenn er bergündete Zweifel daran hat das dies ohne Schaden für seinen Laden ist, Wenn du z.B. anfällig für Krankheiten bist ist es ein Grund zusätzliche Arbeit abzulehen da dies mit mehr arbeit ja nicht besser wird.
Sonst geht das nicht so ohne weiteres.
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DerHansDerHans
Wenn du mit deinem Hauptjob in Konflikt kommst, kann er das in der Tat. Da bleibt dir dann nur zu sagen, das wars dann.
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Ohne weiteres kann er die geringfügige Nebentätigkeit nicht verbieten.Das kann er nur,wenn die Arbeitszeiten nicht zusammenpassen bzw. du ihm mit der Nebentätigkeit Konkurrenz machen würdest.
Wenn der Chef deine Nebentätigkeit nicht will,dann soll er dir ganz einfach einen Vollzeitjob geben.
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blondie1705blondie1705
Je nachdem, was und wann Du dort arbeiten willst, kann er Dir das natürlich verbieten. Du bist in erster Linie für sein Unternehmen tätig und für kein anderes
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Maddy12Maddy12
also normal darf er das nicht , es sei denn du arbeitet als aushilfe in einer anderen kantine
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Thx84Thx84
da mußt du mal in deinem arbeitsvertrag schauen ob das da geregelt ist... wenn nix in deinem arbeitsvertrag darüber steht darf er es dir nicht verbieten
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BastizockerBastizocker
Kommt darauf an, wie viel Stunden du Arbeitest und vie viel du verdienst!
Es gibt da Richtwerte, musste mal googeln...
...und was soll das alles miteinander zu tun haben? Googel lieber selbst mal^^