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darf mir mein arbeitgeber men urlaub einteilen ?

gefragt von mk1980 am 03.11.2009 um 20:57 Uhr

Hallo, ich habe heute einen BTage rief von meinen Chef bekommen in dem steht das ich meinen Urlaub endweder 3 mal 10 Tage oder 2 mal 15 Tage nehmen kann ,dürfen die das .

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reise x 10.000 urlaub x 9.167

anonym
beantwortet von stechmoul am 3. November 2009 21:27
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Worin besteht Dein wirkliches Problem bei dieser Regelung? Geht es Dir ums Prinzip, dass er etwas vorschreibt, was den Urlaub betrifft? - Er darf vorschreibe. - Oder geht es Dir vielmehr darum, dass Du denkst, Du hast auch einmal einzelne Urlaubstage nötig, um vielleicht dieses oder jenes zu erledigen? Wenn das so ist, dann frag einfach nach, ob es dort eine Regelung gibt, die diesem Deinem Wunsch entgegenkommt.

Vielleicht bist Du aber sowieso in der glücklichen Lage, Überstunden machen zu dürfen. Dann wird sich Dein Arbeitszeitkonto von allein füllen und Du kannst die Überstunden abbauen, wenn Du Einzeltage brauchst.

Kommentar von mk1980 am 4. November 2009 14:54

Mein Problem ist das ich 2 Kinder habe wo ich mal hin und wieder einen Tag Urlaub brauche. Wenn ich mir den Tag jetzt nehme ist der dann unbezahlt.

Kommentar von stechmoul am 4. November 2009 20:40

Ja, leider ist das so, dass er unbezahlt ist. Oder Du kannst ihn gegen Überstunden verrechnen.

Wenn Überstunden bei Euch nicht anfallen, dann sprich mit Deinem Chef über Dein Problem. Er kann vermutlich keine Ausnahmen machen, da andere dieses Problem auch haben. Vielleicht ist es aber möglich, dass Du mit Deinen Stunden kurzfristig ins Minus rutscht, sie aber in den kommenden 2 Wochen wieder ausgleichen kannst durch längeres Arbeiten. Die meisten haben Verständnis, wenn Du gleich eine mögliche Lösung präsentierst. Du hast natürlich keinen Anspruch darauf, dass er darauf eingeht.


anonym
beantwortet von Peter96 am 3. November 2009 21:03
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Im Urlaubsgesetz steht, dass der Urlaub am Stück genommen werden soll. Das Gesetz stammt aber noch aus einer Zeit als es 2 Wochen Urlaub gab. Der Sinn war, dass der Erholungszweck nicht gegeben ist, wenn man immer nur paar Tage Urlaub nimmt. Vorschreiben kann er es nicht direkt. Heute hat ja kaum noch jemand unter 30 Tagen Urlaub, sodaß es kaum möglich ist alle Mitarbeiter einen längeren Urlaub am Stück zu gewähren.


BK595
beantwortet von BK595 am 3. November 2009 21:01
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Klar darf der das. ja an ja. Das ist überall so. Das ist klar.


anonym
beantwortet von Cptjack am 3. November 2009 21:00
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hast du kein Arbeitsvertrag? ansonst: www.verdi.de


mangoaxel
beantwortet von mangoaxel am 3. November 2009 20:59
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Nach dem Gesetz nicht, aber es können auch betriebliche Sondervereinbarungen getroffen worden sein, je nachdem in welcher Branche du arbeitest


ranke41
beantwortet von ranke41 am 3. November 2009 20:58
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Wenn es Betriebsbedingt nicht anders geht, dann darf er das.


knattertatter
beantwortet von knattertatter am 3. November 2009 20:58
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ja das dürfen sie


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