Eine Freundin von mir hat sich neulich bei einem vermeindlich kostenlosen Anbieter des Flash Player Plugins für Firefox im Internet angemeldet, als sie aber bemerkt hat, dass sie dafür 8€ im Monat bezahlen soll hat sie nicht wie notwendig mit der Bestätigungs Mail bestätigt. Zwei Tage später hat sie eine Rechnung von 96€ bekommen, nun wollte ich fragen ob so eine Rechnung mit Androhung rechtlicher Konsequenzen überhaupt legal ist wenn der Anbieter durch das Auslassen der Bestätigung nicht einmal weiss, ob der angegebene Name und die Adresse zur Mailadresse passen.
Darf mir jemand ein Konto in Rechnung stellen, bei dem ich nicht per mail bestätigt habe?
Antworten (8)
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Eddy21Eddy21
Darauf hinweisen das keine beidseits übereinstimmende Willenserklärung vorliegt da du nicht bestätigt hattest ! Die probieren das sobald sie eine Adresse vorliegen haben !
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vlaviellevlavielle
Dieser Rechnung sofort widersprechen, und darauf aufmerksam machen, dass kein rechtskräftiger Vertrag (beidseitige Willenserklärung) zustande gekommen ist. Bitte nicht per E-Mail sondern als Brief mit Einwurf-Einschreiben.Auf keinen Fall etwas bezahlen, gilt als Anerkenntnis des Vertrages. LG
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voytelavoytela
sie sollte die Mail ausdrucken und spaßenshalber direkt zur Polizei damit. Auf diese "Drohung" in betrügerischer Absicht sollte sie mit einer Anzeige reagieren.
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brainstuffbrainstuff
Das Flash Plugin ist kostenlos. Alles andere ist Betrug. über das Internet kann auch kein gültiger Vertrag geschlossen werden ... Gerichte anerkennen noch nicht einmal Faxe. Jeder Vertrag muss SCHRIFTLICH abgeschlossen werden.
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Wann endlich begreifen die Leute, dass man die BESTEHENDEN GESETZE UND REGLEMENTE anwenden muss. Und dass man dümmlichen Richtern das auch nahelegen muss?Kommentar von
Guppy194Guppy194 @brainstuff: interessante Antwort; wenn ich morgen früh mir Semmeln beim Bäcker hole, werde ich ihm einen schriftlichen Vertrag unter die Nase halten und wenn ich mir am Kaffeeautomaten eine Tasse ziehe, kleb ich vorher ein schriftliches Kaufangebot dran;
Kommentar von
brainstuffbrainstuff Dein Vergleich ist Blödsinn: wenn Du zum Bäcker gehst, dann entsteht ein mündlicher Verkaufsvertrag ... dazu ist die PERSÖNLICHE Präsenz der Vertragspartner zwingend.
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Das hat mit einem im Internet "abgeschlossenen" Vertrag absolut nichts zu tun.
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Zudem unterliegen Verträge die im Ausland abgeschlossen werden ebsonderen Bestimmungen ... und da bei einem, im Internet abgeschlossenen "Vertrag", nie auszuschliessen ist, dass einer der Vertragspartener oder eine "Vermittler" nicht irgendwo im Ausland sitzt, sind solche "Verträge" sowieso nicht mit unseren Gesetzen zu vereinbaren.
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Schon Faxe werden von den Gericheten im allgemeinen nicht anerkannt ... obwohl man da recht gut nachweisen kann, dass die beim richtigen Empfänger angekommen sind ... Im Internet kann man nicht mit Sicherheit nachweisen, wer mit wem kommuniziert (man kann IP Nummern verschleiern und maipulieren), wenn Richter einen im Internet "abgeschlossenen" Vertrag für Rechtsgültig erklären, dann sind das Menschen, die keine Ahnung von ihrem Job haben und die grob fahrlässig handeln. Selbst ein Klick auf eine "Bestätigungs-E-Mail" hat keinerlei wirkliche Rechtskraft, weil man E-Mail adressen beliebig manipulieren kann. -
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derMeierderMeier
Einfach ignorieren. Die werden niemals soweit gehen und inkassobüros aufträge erteilen, da die genau wissen, das sie keine Chance haben
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dasBaumi hoffe ich mal
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SmashSmash
Das ist Abzocke. Wurde hier schon mehrfach behandelt. Kurzer Rat: Nicht zahlen, nicht antworten. Das sind Betrüger. Letztlich werden die nicht vor Gericht gehen können.
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marieclairesmarieclaires
hatte ich auch.ich hab emails geschrieben.2 mal.dann haben sie es sein lassen!deppen die blöden_!
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Raimund1Raimund1
erstmal nicht zahlen, sondern die Bestellung wirderrufen.
Dann einfach aussitzen
DH