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Darf mir in der Schwangerschaft gekündigt werden???

Frage von Kathleen21 Kathleen21

Hallo hab mal ne frage!!! Ich wurde vom Job Center mal zu einer Schule geladen,die Schule nennt sich IBB (Institut für Berufliche Bildung)!Seit 01.September bin ich nun bei der IBB angestellt und werde auch von denen bezahlt(geht aber trotzdem über das Job Center)Kurz nach dem ich angefangen hab zu arbeiten hab ich erfahren das ich schwanger bin hab es auch sofort meinen Arbeitgeber erzählt.Jetzt war ich zeitlich krankgeschrieben(da man ja in der SS sowie schnell krankgeschieben wird)!Ab nächste Woche hätte ich wieder arbeiten dürfen.Heute rief mich die Schule an und sagte das es sich für mich erledigt hat und das es für mich dort nicht mehr weiter geht,sie werden das wohl mit dem Job Center absprechen und mir dann bescheid geben wie es für mich finanziell weiter geht. Kündigen dürfen die mich ja nicht oder?? Bin ja im Mutterschutz und nur weil es übers Job Center geht ist das ja dann keine Ausnahme oder????Aber was ist wenn sie einern Aufhebungsvertrag machen??? Muss ich den dann unterschreiben???

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Antworten (8)

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    Antwort von sylvi79 sylvi79

    Normalerweise bist du in der Schwangerschaft unkündbar, Mutterschutz hast du erst 6oder 8Wochen vor dem Geburtstermin. Erkundige dich mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.Da die Beratung dort meines wissens kostenlos ist.

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    Antwort von DonRamon DonRamon

    Das kommt drauf an. Bist du noch in der Probezeit? Dann darf man dir kündigen. Einen Aufhebungsvertrag MUSST du nicht unterschreiben. Solltest du in der Probezeit sein, kannst du ihn aber unterschreiben und eine eventuell "günstige" Formulierung für das Arbeitsamt reinschreiben lassen. http://www.kinder-aktuell.de/recht-sicherheit/schwangerschaft-probezeit-kuendigu...

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    Antwort von pierrot pierrot

    Wenn du noch in einer Probezeit bist,kann er dich kündigen.Solltest du eine Fixanstellung haben,kann er dich nicht kündigen,da Schwangere einen besonderen Kündigungsschutz genießen.Frag aber auch noch bei der Gewerkschaft nach!Viel Glück und alles Gute!

    Kommentar von Kathleen21 Kathleen21

    Probezeit ist vorbei!!!

    Kommentar von pierrot pierrotpierrot

    Ja dann,ist soweit alles klar!

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    Antwort von kaesbrot kaesbrot

    Aufhebungsvertrag gibt es nur mit der Zustimmung des Arbeitnehmers, daher ncihts unterschreiben.

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    Antwort von wurzeldackel wurzeldackel

    geh am besten mal zum arbeitsamt und lass dich da beraten,die kennen sich am besten aus.viel glück...-)

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    Antwort von JanKrohn JanKrohn

    Das geht nicht. Du solltest Dir einen Anwalt nehmen, und die Sache nicht versuchen selbst zu organisieren!

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    Antwort von Kathleen21 Kathleen21

    Also die Probezeit ist vorbei!!!!Die ging nur einen Monat, also den Monat September!!!

    Kommentar von DonRamon DonRamonDonRamon

    Dann kann man dich nur aus wichtigem Grund kündigen, z.B. aus wirtschaftlichen Gründen, ist aber nicht ganz einfach. Und selbst in diesem Falle würde ich ohne Rechtsberatung nichts unterschreiben. http://www.sozialhilfe24.de/arbeitsrecht/kuendigung/mutterschutz-elternzeit-schwerbehinderung-betriebsrat.html

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