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Darf mir die Wohnung gekündigt werden?

gefragt von Bienchen1955 am 26.06.2008 um 19:57 Uhr

Hallo vielleicht kann mir hier geholfen werden. Mein Vermieter sagte mir heute das er unsere Wohnung jetzt wieder bräuchte. Seine Lebensgefährtin will zu ihm ziehen und nun bräuchte er die Wohnung um seine daneben liegende mit unseren Verbinden wolle. Meine Frage nun kann er uns so einfach kündigen.


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Reply


geige
beantwortet von geige am 26. Juni 2008 20:14
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Der BGH hat mit seinem Urteil am 4. Juni 08 sogar zu Gunsten der Vermieter entschieden und die Mieterposition erheblich geschwächt.

Räumung – trotz freiwerdender Wohnung im Haus

Der Vermieter kann auf der Eigenbedarfskündigung und auf Räumung der Wohnung bestehen, obwohl eine im gleichen Haus gelegene Wohnung kurze Zeit später frei wird. Er muss den gekündigten Mietern diese Wohnung auch nicht als Alternativwohnung anbieten (BGH VIII ZR 292/07).

Dir wird leider nichts anderes übrig bleiben, als auf Formfehler im Kündigungsschreiben zu hoffen (was dann aber auch nur aufschiebende Wirkung hätte) oder Du kannst treuwidriges Verhalten / Willkür nachweisen.


anonym
beantwortet von Lorelai am 26. Juni 2008 20:27
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Auf jeden Fall mit dem Rechtsschutz oder Mieterrechtsbund in Verbindung gehen. So einfach ist das mit dem Eigenbedarf auch nicht.Viel Glück.


Felix820
beantwortet von Felix820 am 26. Juni 2008 20:04
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was steht denn im mietvertrag? ich fürchte er darf aber muss dir glaube ich noch eine frist setzen


yvydin
beantwortet von yvydin am 26. Juni 2008 20:05
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ich glaub er muss dir aber noch ne frist geben, aber kündigen darf err leidereigenbedarf


steffiffm
beantwortet von steffiffm am 26. Juni 2008 20:05
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Schlaues Kerlchen, der Vermieter, wenn er beide Wohnungen zu einer zusammenführt, und selbst drin wohnt, ist das Eigenbedarf.





DerTroll
beantwortet von DerTroll am 26. Juni 2008 20:05
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Ja, das fällt eindeutig unter Eigenbedarf. Die Kündigungsfrist muß er natürlich einhalten.


Klaus0808
beantwortet von Klaus0808 am 26. Juni 2008 20:08
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Er besteht auf Eigenbedarf, schau in Deinem Mietvertrag was vereinbart wurde. Wichtig ist auch wie lange Du schon in dieser Wohnung wohnst, denn danach richtet sich die Kündigungszeit. Bist Du in einem Mieterbund richte Dich an ihn. Solltest Du rechtschutzversichert sein gehe zum Anwalt. Es ist nicht einfach einen Mieter aus seiner Wohnung zu bekommen aber Gründe findet man ja allgemein fast immer. Viel Glück


anonym
beantwortet von Bienchen1955 am 30. Juni 2008 13:46
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Danke für Eure Antworten. Uns ist klar das wir nicht viel dagegen ausrichten können und selbst wenn wir Recht bekämen wäre es kein entspanntes wohnen mehr direkt neben ihm.




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