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Darf mir die Telefongesellschaft über Jahre hinweg den Vertrag weiter aufzwängen?

Frage von nicc1 nicc1

Es geht darum, dass ich vor einem Jahr innerhalb der Stadt umgezogen bin. Der Telefon/ und Internet-Vertrag war fast abgelaufen. Ich musste 50 Euro Umzugsgebühren zahlen, und darüberhinaus einen neuen Vertrag über zwei Jahre abschließen. Jetzt, nach einem Jahr, muss ich beruflich wieder umziehen, und ich soll nochmal 50 Euro zahlen sowie einen weiteren ZweiJahresvertrag abschliessen. Es ist gut möglich, dass ich in einem Jahr wieder zurückziehen möchte, und wer weiss was die Zukunft bringt.

Gibt es nicht eine Grenze, die sagt, man kann es dem Endverbraucher nur einmal zumuten, so etwas mitzumachen, oder habe ich die nächsten Jahre keine Wahl??

Ich weiss, dass dieses Thema schon behandelt wurde, allerdings nicht speziell zu meienm Anliegen. Für Antworten bedanke ich mich schon mal im voraus.

Gruß Nic

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Antworten (5)

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    Antwort von nicc1 nicc1

    Hallo zusammen, also nach meinem erneuten Anruf bei der Gesellschaft wurde ich diesbezüglich auf die AGBs verwiesen. Nach Prüfen der AGB´s kann ich nun sagen, dass dort nichts hinsichtlich des von mir geschilderten Problems zu lesen ist. Wie kann ich nun am besten vorgehen. Es bringt ja nicht viel, einen der Callcentermitarbeiter damit zu quälen. Die dürfen oder können ja nichts anderes aussagen...

    Gruß

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    Antwort von nicc1 nicc1

    Ok, besten Dank an Euch soweit. 50 Euro zahle ich (un)gern, wenn es denn zumindest bei der alten Vertragsdauer bleibt.Ich probiers mal. Werd mal für Interessierte dann das Ergebnis posten...

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    Antwort von Gingryu Gingryu

    Nein, der alte Vertrag läuft weiter. Es sei denn, der Anbieter kann keine Leistungen bei der neuen Wohnung erbringen. Wenn ein solches Angebot wie bei Dir kommt, würde ich an Deiner Stelle schreiben, dass Du aufgrund des neuen Vertrages zustimmst, dass mit dem Umzug der alte Vertrag ausläuft und Du damit keinen neuen Vertrag abschließen möchtest. Mal schauen, was die (bitte beliebiges Schimpfwort einsetzen) darauf antworten.

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    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Es handelt sich doch lediglich um eine Adressänderung, die möglicherweise eine einmalige Bearbeitungsgebühr für die Umschaltung erfordert, aber keinen neuen Vertrag.

    Die Umzugsgebühr ist schon berechtigt, das zwangsweise abschließen eines neuen Vertrages jedoch nicht.

    Weise den Anbieter drauf hin, dass dein Vertrag gültig ist und du keinen neuen willst und er die Umschaltung vornehmen soll und Feierabend.

    Zickt er, stelle ihn vor die Wahl der Kündigung oder Klage. Wobei - ich hätte längst gekündigt und mir einen anderen Anbieter gesucht. Gibts ja mittlerweile wie Sand am Meer.

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    Antwort von Trilobit Trilobit

    Wenn der Laden seine Pflichten auch am neuen Wohnort erfüllen könnte, musst du die Frist einhalten. Ansonsten hast du ein außerordentliches Kündigungsrecht, etwa wenn du einen DSL-Vertrag hast und in eine Gegend ohne DSL umziehst.

    Soweit meine Kenntnisse.

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