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Darf mir die KFZ Versicherung das in Rechnung stellen?

gefragt von RonkokomaRonkokoma am 02.11.2009 um 14:51 Uhr

Ich bezahle meine KFZ Versicherung vierteljährlich, das letzte mal am 1.10. Heute hat die Versicherung allerdings wieder einen Betrag eingezogen. Ich hab dann dort angerufen und der Herr hat mir mitgeteilt, dass mir zuvor gegebene Rabatte nun berechnet wurden, weil meine Auskunft über Punkte in Flensburg nicht bei der Versicherung vorliegt. Die hatten mir zwar einen Brief geschrieben dass die das Brauchen aber dass muss bei mir untergegangen sein, was mich jetzt total ärgert. Die Auskunft werde ich natürlich sofort Einholen aber auf der nachträglichen Rechnung von über 200 Euro bleib ich sitzen.... Dürfen die das einfach so einziehen? Ist das schonmal jemandem so passiert?

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nightblue
beantwortet von nightblue am 2. November 2009 17:59
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Naja, wenn du einen Rabatt in Anspruch nimmst und die entsprechenden Unterlagen nicht rechtzeitig lieferst oder deine Angaben nicht der Wahrheit entsprechen und das fliegt später auf - ja dann dürfen die das sicher machen.

Es ist ja nicht so, dass sie dir da etwas in Rechnung stellen. Vielmehr haben sie dir einen Bonus angeboten, der unter bestimmten Voraussetzungen gebeben wird. Den haben sie von vorne herein schonmal eingerichtet und dir Zeit gegeben die Unterlagen nachzureichen. Wenn die aber nicht kommen, ist sicher auch irgendwann die Frist dafür abgelaufen und sie holen sich das zu wenig berechnete Geld.

Jedenfalls hört es für mich bei deiner Fragestellung so an, als ob genau das passiert ist.

Aber die Auskunft über die Punkte war sicher freiwillig, oder?


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anonym
beantwortet von Lupo43 am 2. November 2009 14:53
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Wenn man Rabatte in Anspruch nimmt, die nicht der Wirklichkeit entsprechen, muß man damit rechnen, dass man auffliegt,wenn es überprüft wird...


Holzhamster
beantwortet von Holzhamster am 2. November 2009 15:08
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Mir ist bisher nicht bekannt gewesen, daß die Versicherung eine solche Auskunft verlangen darf?

Kommentar von D72e703338dc0c5910ea1b3e001f4ba2smallnightblue am 2. November 2009 17:57

so wie Ronkokoma das schreib klingt das eher nach einer freiwilligen Auskunft und wenn keine Punkte vorhanden sind gibt es Rabatt. Wer nichts angibt kriegt dann wohl auch keinen Rabatt.

Kommentar von 58995f3b3aca29b09342d6059e279671smallHolzhamster am 3. November 2009 01:15

Aber ist das rechtlich unbedenklich? Ich meine, das geht die doch nix an, ob man Punkte hat und das mit dem Rabatt für die Auskunft finde ich, erfüllt den Tatbestand des Verstoßes gegen die guten Sitten (Handelsgesetzbuch. Was anderes wäre es denn, wenn ein Kunde eine hohe Schadensbilanz aufweist.

Kommentar von Ab8bfeb26cfc7933381db48391885fa3smallLeon97531 am 3. November 2009 07:30

Sicher ist das rechtlich i.O. was soll daran nicht i.O. sein ?

Es wird doch niemand gezwungen den Nachlass in Anspruch zu nehmen, nur WENN es in Anspruch genommen wird, dann muss selbstverständlich der Nachweis erbracht werden.
Erfolgt der Nachweis nicht, dann gibt es den normalen Beitrag wie im Fall des TE.


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 2. November 2009 14:54
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Wenn die eine Einzugsermöächtigung haben, dann ja. Aber eien ordentliche Versicherung schreibt das vorher, damit man nicht ins Minus rutscht.

Was haben aber Punkte in FL mit Rabatten zu tun?

Übrigens: Zum 30.11. darf man kündigen und sich eine andere Versicherung suchen.

Kommentar von Lupo43 am 2. November 2009 14:56

Meine Versicherung hat mich gefragt, ob ich punktefrei bin und honoriert das mit 5%.

Kommentar von 31d9a74131c84f3c959ac2d40deea7bcsmallRonkokoma am 2. November 2009 14:57

Denen hat dieses Formular gefehlt wo draufsteht dass ich keine Punkte hab, ohne das Formular werden Sie den Preis nicht unten halten, dass hatten die eben nicht und jetzt wird nachberechnet.

Kommentar von E6bab003ebc694d6c5aa8ba6c41da4dasmallaurata am 6. November 2009 13:34

Hallo, macht das bei 5% Rabatt, 200 Euro aus!? Bei welche Versicherung bist du denn? Mir erscheint das sehr viel!


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