1

Darf mir die ARGE meine Steuerrückzahlung klauen und kann ich was dagegen tun?

Frage von darky2010 darky2010

Hi,

hab heute ein tolles schreiben der Arge bekommen ich müsste meine Lohnsteuer machen, ihnen dann den bescheid des Finanzamtes schicken das sie das Geld einsacken können. Auch eine Abschrift an das Finanzamt war dabei wo ihnen ausdrücklich mitgeteilt wird das mir mein Geld auf keinen Fall ausgezahlt werden soll. Sondern nur an das Konto das sie angeben. Als Grund wird der Obige Paragraph angeben. Ich hab mich jetzt schon eingelesen und kann wohl vergessen das ich dagegen was tun kann.

ABER nun zu meiner eigentlichen Frage.

Ich habe seit einiger Zeit wieder eine Arbeit und wohne seit dem mit meiner Freundin und kind zusammen. Hatten vorher beide H4 und ich habe es Gott sei dank geschaft davon loszukommen. Jetzt war es aber so das ich bislang auf grund meines Einkommens noch etwas an H4 an meine Freundin weitergezahlt wurde...Jetzt wollen die mir meine Lohnsteuerrückzahlung einsacken.

Ich sags wie es ist, wir kommen auch ohne dieses kleine H4 almosen aus, wenn wir jetzt auf das H4 verziechten und gänzlich von meinem Lohn leben hat die Arge doch kein recht mehr mich dazu zu zwingen ersten die Lohnsteuer zu machen und die dann auch noch zu behalten Ich selber bin ehrlich gesagt zu doof meine Steuererklärung zu machen und soll ich jetzt einen Teuren Steuerberater zahlen aus eigener Tasche wenn ich nix davon habe???

Vielleicht kann mir wer helfen, BITTE!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 2
    Antwort von Larah10 Larah10

    Eine Steuererstattung während ALG2- Bezug wird als "einmaliges Einkommen" (§ 2 Abs. 4 ALG II-V) angerechnet (dabei gibt es Freibeträge und Absetzungsmöglichkeiten); ausschlaggebend ist das Datum des Zuflusses Der Anrechnungszeitraum wird möglich kurz gehalten, die monatliche Anrechnungshöhe wird aber so hoch wie möglich angesetzt; der Betroffene darf durch die Anrechnung aber nicht aus dem ALG2- Leistungsbezug fallen. - Wenn Ihr eh nur eine geringe ALG2-Leistung erhaltet, kämen stattdessen ggf. Kinderzuschlag und Wohngeld in Frage. Allerdings müsste deine Partnerin dann auch privat krankenversichert werden (sofern Ihr nicht heiratet).

  • 0
    Antwort von freakyfrank freakyfrank

    So ist es! Deine Freundin sollte sich beim Amt ab melden.(zumindest für den Monat, in dem du das Geld vom Finanzamt erwartest) Sobald die Steuerrückzahlung bei euch an gekommen ist, kann sie sich wieder beim Amt an melden. Die Steuerrückzahlung ist nun kein Einkommen mehr, sondern "Vermögen" (wenn noch etwas davon da ist...) Das selbe Spiel sollte man bei jeder Art von kleinen Zuflüssen (Lottogewinn, Erbe....) machen. Es gibt nämlich Freibeträge, deren Höhe ich leider gerade nicht parat habe. Ich wünsche euch eine Arbeit, die euch beide ernährt! € 500,- Regelsatz + € 10,- Mindestlohn!

  • 0
    Antwort von Barnold Barnold

    Blöde Situation. Steuererklärung wohl für das Jahr 2010 oder? Wenn du da H4 erhalten hast, kannst du nichts machen. Nur für die Zukunft, also ab jetzt, auf H4 verzichten,. Dann können die dir auch nichts mehr wegnehmen. Und du brauchst auch keinen teuren Steuerberater. Du gehst einfach zu deinem zuständigen Finanzamt mit deinen Unterlagen und lässt dir da helfen. Inzwischen sind die sehr bürgerfreundlich!

    Kommentar von darky2010 darky2010

    Es steht aber eindeutig dabei das sie das Geld einbehalten weil sich dadurch die Leistungen an mich und meine Bedarfsgemeinschaft verringern bzw. ganz entfallen. Es steht also nix dabei das ich Rückwirkend irgendwas zahlen soll. Ausserdem, als ich H4 Bezogen habe hatte ich ja noch keine Steuerrückzahlung, ich werde ja auch nicht aufgefordert Geld zurück zu zahlen wenn ich ne Arbeit aufnehme... Das hier bezieht sich meiner Meinung nach nur auf zukünftige Zahlungen, zufluss gelder heisst das glaube ich. Was ich auch nicht verstehe ist, es liest sich so als ob sie das Geld einbehalten aber trotzdem nix zahlen im Monat Oo...Schei.s.s Beamten Deutsch :(

    Habe am Dienstag meine Steuererklärung abgegebe und weiss auch was ich "bekomme"(oder auch nicht) habe keine Lust denen mein Sauer verdientes Geld in den Rachen zu werfen. Habe genug steuern bezahlt und jetzt auch noch was, wegen ein paar euros die da jeden Moant noch kommen.

    Mir gehts eben darum ob jemand sicher sagen kann ob die das dann frei geben müssen wenn ich kein H4 mehr will oder sollte es schon ausgezahlt worden sein an die ARGE ob die den restbetrag dann wieder an mich übreweisen oder ob das dann "verwindet"

  • 0
    Antwort von Helli01 Helli01

    wenn du deine steuerrückzahlung erhälst und du zu dem zeitpunkt h4 bekommst musst du es der arge geben, dann verzichte doch einfach auf h4, vllt. geht wohngeld ja bei dir

    Kommentar von darky2010 darky2010

    Ich Arbeite ja, meine Freundin aber nicht. Und weil wir ne Bedarfsgemeinschaft sind muss ich eben herhalten. Also sollten wir (die Bedarfsgmeinschaft) der ARGE Quasi sofort mitteilen das wir keine Unterstützung mehr wollen. Dann können sie auch nicht meine Rückzahlung einsacken und meiner Freundin das nächste Jahr damit Finanzieren?

    Kommentar von Helli01 Helli01Helli01

    nenene da verstehst du was falsch, in dem monat in dem du du rückzahlung erhälst wird es auf das ALG2 angerechnet, nicht für das ganze jahr vorraus oder so, z.B. du bekommst eine steuerrückzahlung im märz 2011 für das jahr 2010, dann wird dir dieses einkommen für den monat märz angerechnet, dann bekommst du im märz kein alg2 im april bist du allerdings wieder anspruchsberetigt mit deinem regulären einkommen

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.