2

Darf mir der Vermieter vorschreiben wie oft ich Besuch mit Hund in meiner Wohnung haben darf!

Frage von missme missme

Mein Vermieter hat mir heute erklärt, dass er Besucher die einen Hund mit in meine Wohnung bringen, ab sofort nur noch einmal wöchentlich erlaubt! Darf er mir das vorschreiben, wie oft ich Besuche von Hundehaltern haben darf? Anmerkung: Wir sprechen hier nur von einem Freund mit einem Hund, der mich ab und zu besucht!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (10)

  • 3
    Antwort von RolfHoegemann RolfHoegemann

    Das darf er nicht:

    http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Besuch.htm

    Besuch - Mietrecht auf Besuch

    Es gehört zu den selbstverständlichsten Rechten des Mieters, zu jeder Zeit und in beliebiger Anzahl Besuch zu empfangen. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes spielt es keine Rolle, ob es sich um Damen- oder Herrenbesuch handelt, ob der Besuch regelmäßig oder unregelmäßig kommt oder wann er geht.

    ...

    Der Besucher kann auch ein Tier, wie zum Beispiel einen Hund, mitbringen. Das gilt auch dann, wenn im Mietvertrag ausdrücklich die Hundehaltung verboten ist. Die Grenze ist da erreicht, wo der Besucher in kurzen und häufigen Abständen regelmäßig den Hund mitbringt oder das Tier nachts öfter in der Wohnung bleibt. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht

    Kommentar von missme missme

    vielen dank für die antwort, leider habe ich soeben in einer schweizer fachzeitschrift folgendes, gegenteiliges urteil entdeckt! bitte mal diesen link anschauen:http://www.ktipp.ch/beratung/1024280/KannmanmirwegenHundebesuchs_kuendigen ist ja unglaublich!!!!!!!!!!

    Kommentar von RolfHoegemann RolfHoegemannRolfHoegemann

    Wohnst Du in der Schweiz? Das hättest Du in der Frage dazuschreiben sollen - ich bin vom Deutschen Mietverein ausgegangen bzw, dass Du in Deutschland wohnst....

    Aber der Wochenendbesuch sollte trotzdem kein Kündigungsgrund sein - sprich doch einmal mit dem vermieter. Und erkundige Dich auch einmal bei em für Dich zuständigen Mieterverein - den gibt es ja wohl auch in der Schweiz.

  • 3
    Antwort von baer1 baer1

    Nee,darf er nicht;das geht ihn garnicht`s an.L.G.

  • 1
    Antwort von Helga80 Helga80

    Gerade hast du noch gesagt, daß er es komplett verboten hat. Was denn nun? Oder hast du zwischenzeitlich mit ihm gesprochen? Er darf es übrigens nicht verbieten

    Kommentar von Helga80 Helga80Helga80

    Und gerade war es noch ne Freundin....

    Kommentar von missme missme

    ist doch egal ob freund oder freundin, einfach mensch in begleitung von hund! eben, darum hab ich erneut eine frage gestellt, da der vermieter es 1 mal wöchentlich gestattet. und auch das finde ich einen einschnitt in das privatleben liebe helga!

    Kommentar von Helga80 Helga80Helga80

    Ist es ja auch, deswegen habe ich auch geschrieben, daß er das nicht darf. Wenn du etwas länger hier bist, dann verstehst du aber auch mein Mißtrauen bezüglich erneut und umgestellter Fragen, nicht immer steckt, anders als jetzt bei dir, eine ernste Absicht dahinter, also nicht böse sein

  • 1
    Antwort von WilliWinzig WilliWinzig

    Der Hund darf sogar jeden Tag "zu Besuch" kommen

  • 1
    Antwort von wolle59 wolle59

    Darf er nicht. Warum auch!

  • 0
    Antwort von vlavielle vlavielle

    Nein das darf er nicht, ist das denn ein Kläffer? Die Wohnung ist vom Gesetzgeber als Lebensmittelpunkt besonders geschützt, da darf Besuch mit und ohne Hund nicht vom Vermieter verboten oder gar auf eine bestimmte Zahl reduziert werden. An Deiner Stelle würde ich aber den Dialog mit dem Vermieter suchen und fragen warum er sich den gerade über Besuch mit Hund aufregt. Vielleicht hat der hund ja unverhältnismäßig Schmutz bei diesem Wetter mit hereingebracht, stelle klar das Du in Zukunft gerne darauf achtest, das so etwas nicht wieder vorkommt, dann ist vielleicht alles wieder im Lot. Streiten kann man sich nimmer noch, es macht das Wohnen aber nicht einfacher. LG

  • 0
    Antwort von 1000Fragen 1000Fragen

    Das wäre ja noch schöner! Wenn er jeden Besucher kontrollieren will, dann darf er nicht vermieten. Am besten mal zum Mieterverein. Meistens werden die Vermieter ganz zahm, wenn sie einmal einen Brief vom Mieterverein bekommen haben. ;-)

  • 0
    Antwort von coolpix coolpix

    Das geht Ihn ganichts an

  • 0
    Antwort von Elemeno Elemeno

    kommt dein vermieter täglich vorbei und kontrolliert? wie will er wissen ob dein freund nicht schon gestern da war und am tag davor usw..... ? nein, er kann es dir nicht verbieten.

    Kommentar von missme missme

    ja, der vermieter wohnt in der wohnung im selben haus, einfach im o.G. und ja er kontrolliert das

    Kommentar von evelote eveloteevelote

    Bleibt also die Klaerung durch den Mieterverein. Ich denke, wie gesagt, dass der Vermieter das nicht so "starr" reglementieren darf. Es sei denn, der Hund stoert die anderen Hausbewohner weil er Dreck macht, oder rumbellt usw.

  • 0
    Antwort von evelote evelote

    Ich denke er darf das nicht so reglementieren. Dieses 1 x woechentlich scheint mir sehr willkuerlich zu sein. Der Grund ist auch nicht zu erkennen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.