Mein Vermieter hat mir heute erklärt, dass er Besucher die einen Hund mit in meine Wohnung bringen, ab sofort nur noch einmal wöchentlich erlaubt! Darf er mir das vorschreiben, wie oft ich Besuche von Hundehaltern haben darf? Anmerkung: Wir sprechen hier nur von einem Freund mit einem Hund, der mich ab und zu besucht!
Darf mir der Vermieter vorschreiben wie oft ich Besuch mit Hund in meiner Wohnung haben darf!
Antworten (10)
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3Antwort von
RolfHoegemannRolfHoegemann
Das darf er nicht:
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Besuch.htm
Besuch - Mietrecht auf Besuch
Es gehört zu den selbstverständlichsten Rechten des Mieters, zu jeder Zeit und in beliebiger Anzahl Besuch zu empfangen. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes spielt es keine Rolle, ob es sich um Damen- oder Herrenbesuch handelt, ob der Besuch regelmäßig oder unregelmäßig kommt oder wann er geht.
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Der Besucher kann auch ein Tier, wie zum Beispiel einen Hund, mitbringen. Das gilt auch dann, wenn im Mietvertrag ausdrücklich die Hundehaltung verboten ist. Die Grenze ist da erreicht, wo der Besucher in kurzen und häufigen Abständen regelmäßig den Hund mitbringt oder das Tier nachts öfter in der Wohnung bleibt. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht
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Helga80Helga80
Gerade hast du noch gesagt, daß er es komplett verboten hat. Was denn nun? Oder hast du zwischenzeitlich mit ihm gesprochen? Er darf es übrigens nicht verbieten
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Helga80Helga80 Und gerade war es noch ne Freundin....
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missme ist doch egal ob freund oder freundin, einfach mensch in begleitung von hund! eben, darum hab ich erneut eine frage gestellt, da der vermieter es 1 mal wöchentlich gestattet. und auch das finde ich einen einschnitt in das privatleben liebe helga!
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Helga80Helga80 Ist es ja auch, deswegen habe ich auch geschrieben, daß er das nicht darf. Wenn du etwas länger hier bist, dann verstehst du aber auch mein Mißtrauen bezüglich erneut und umgestellter Fragen, nicht immer steckt, anders als jetzt bei dir, eine ernste Absicht dahinter, also nicht böse sein
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vlaviellevlavielle
Nein das darf er nicht, ist das denn ein Kläffer? Die Wohnung ist vom Gesetzgeber als Lebensmittelpunkt besonders geschützt, da darf Besuch mit und ohne Hund nicht vom Vermieter verboten oder gar auf eine bestimmte Zahl reduziert werden. An Deiner Stelle würde ich aber den Dialog mit dem Vermieter suchen und fragen warum er sich den gerade über Besuch mit Hund aufregt. Vielleicht hat der hund ja unverhältnismäßig Schmutz bei diesem Wetter mit hereingebracht, stelle klar das Du in Zukunft gerne darauf achtest, das so etwas nicht wieder vorkommt, dann ist vielleicht alles wieder im Lot. Streiten kann man sich nimmer noch, es macht das Wohnen aber nicht einfacher. LG
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1000Fragen Das wäre ja noch schöner! Wenn er jeden Besucher kontrollieren will, dann darf er nicht vermieten. Am besten mal zum Mieterverein. Meistens werden die Vermieter ganz zahm, wenn sie einmal einen Brief vom Mieterverein bekommen haben. ;-)
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ElemenoElemeno
kommt dein vermieter täglich vorbei und kontrolliert? wie will er wissen ob dein freund nicht schon gestern da war und am tag davor usw..... ? nein, er kann es dir nicht verbieten.
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missme ja, der vermieter wohnt in der wohnung im selben haus, einfach im o.G. und ja er kontrolliert das
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eveloteevelote Bleibt also die Klaerung durch den Mieterverein. Ich denke, wie gesagt, dass der Vermieter das nicht so "starr" reglementieren darf. Es sei denn, der Hund stoert die anderen Hausbewohner weil er Dreck macht, oder rumbellt usw.
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eveloteevelote
Ich denke er darf das nicht so reglementieren. Dieses 1 x woechentlich scheint mir sehr willkuerlich zu sein. Der Grund ist auch nicht zu erkennen.
vielen dank für die antwort, leider habe ich soeben in einer schweizer fachzeitschrift folgendes, gegenteiliges urteil entdeckt! bitte mal diesen link anschauen:http://www.ktipp.ch/beratung/1024280/KannmanmirwegenHundebesuchs_kuendigen ist ja unglaublich!!!!!!!!!!
Wohnst Du in der Schweiz? Das hättest Du in der Frage dazuschreiben sollen - ich bin vom Deutschen Mietverein ausgegangen bzw, dass Du in Deutschland wohnst....
Aber der Wochenendbesuch sollte trotzdem kein Kündigungsgrund sein - sprich doch einmal mit dem vermieter. Und erkundige Dich auch einmal bei em für Dich zuständigen Mieterverein - den gibt es ja wohl auch in der Schweiz.