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Darf mir der Vermieter vorschreiben, welche Farbe ich benutzen soll, wenn ich streiche?

gefragt von Warpath am 29.06.2009 um 20:35 Uhr

Ich wohne in einer Altbauwohnung, die unter Denkmalschutz steht. Unter diesem Argument schreibt mir mein Vermieter vor, eine besondere Wandfarbe zu benutzen. Allerdings kostet der Eimer davon 40 Euro. Muss ich das bezahlen oder kann ich das Geld vom Vermieter verlangen?


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anonym
beantwortet von dantewusstees am 29. Juni 2009 20:37
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Der Vermieter muß den Differenzbetrag zu einer normalen Farbe bezahlen, sofern das Denkmalamt die Farbe vorschreibt.


mineiro
beantwortet von mineiro am 29. Juni 2009 20:38
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Musst du nicht - oder er soll dir den Differenzbetrag zu dem, was du ausgeben würdest, ersetzen! Er soll dir mal das Schreiben vorlegen,in dem das Denkmalamt das vorschreibt!


MasterDomi
beantwortet von MasterDomi am 29. Juni 2009 20:37
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Das wär ja en Ding. Der richtet am besten deine gesamte Wohnung ein, nach seinem GeschmaCk versteht sich!


PinkiStar
beantwortet von PinkiStar am 29. Juni 2009 20:37
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Ich glaube hängt davon ob du die Wohnung renoviert oder unrenoviert übernimmst! Wenn du sie unrenoviert übernimmst sind es ja deine kosten ann kannste machen was Du willst ;o)


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 29. Juni 2009 20:37
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Er darf dir keine bestimmte Farbe vorschreiben, darf dir aber die Benutzung von z.B. Latexfarbe verbieten, oder das Anbringen von Kunststoffplatten.



heizfeld
beantwortet von heizfeld am 29. Juni 2009 20:40
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Diese gesetzl. Regelung würde ich mir erstmal zeigen lassen. Für einen Aussenanstrich mag das ja noch gelten, aber in der Wohung hat er ja ohne Einverständnis undbesonderen Grund gar keinen Zutritt, woran also sollte er sich stören.


anonym
beantwortet von Shadowgirl am 29. Juni 2009 20:41
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Dein Vermieter darf dir nicht vorschreiben welche Farbe du benutzen sollst. - Die Farbe an sich dabei schon mal gar nicht. Während du dort wohnst kannst du dir alles so malen wie es dir gefällt. Bei Auszug muss in einem gängigen und dezenten Farbton gestrichen werden. Also kein Quitschgrün oder so. - Wenn dein Vermieter auf diese besondere Wandfarbe besteht (Welche Argumente hat er???) muss er für die Mehrkosten aufkommen soweit ich weiß. Falls du dich mit deinem Vermieter nicht einigen kannst frag einen Anwalt um Rat. Viel Erfolg!


albatros
beantwortet von albatros am 30. Juni 2009 09:26
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Es ist sicher nicht die Wohnung sondern das Haus, welches unter Denkmalschutz steht, oder irre ich mich? In deiner Wohnung darf dir der Vermieter keine Vorschriften machen zur Auswahl von Farben oder Tapeten etc.. Wenn das so im Mietvertrag oder den AVB steht, ist die Klausel zur Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt unwirksam und der Vermieter müsste für alles, auch zum Auszug, aufkommen (siehe auch zur Orientierung: VIII ZR 224/07## VIII ZR 199/06## VIII ZR 166/08).


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